Ausschr. ZN- homepage

NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die laufende Betreuung der Webseite des Zukunftsnetzwerks ÖPNV www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de und des Mitgliederbereichs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. ZN- homepage
Referenznummer: 2025/0500
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die laufende Betreuung der Webseite des Zukunftsnetzwerks ÖPNV www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de und des Mitgliederbereichs.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2025/0500
Beschreibung der Beschaffung: siehe oben.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Eingebrachte Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
3.1 Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen
Beschleunigtes Verfahren: Die Angebote können elektronisch abgegeben werden.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-14 12:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-05-14 12:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.4 Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Abgabe eines Angebotes ist unzulässig. 5.5 Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
2.4 Vergütung Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung und nach Rechnungsstellung quartalsweise erfolgen. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden. Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Stand
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden in folgender Reihenfolge: - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, - die Bieterinformationen des Auftraggebers an die Bieter (falls erfolgt), - die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters, - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2020), - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und M
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
5.1 Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnend.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe1
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@nvbw.de 📧
Telefon: 0711239911107 📞
URL: https://www.nvbw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB5AEG/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB5AEG 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB5AEG 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB5AEG 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 14.05.2025, 12.00 Uhr in digitaler Form bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert; siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 06.05.2025, 12:00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekanntgegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 074-246604 (2025-04-12)