Auftragsbekanntmachung (2025-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung der Speisenverteiltechnik
Referenznummer: 2025-08-19/001
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung neuer Speisenverteiltechnik für das Klinikum Lüdenscheid und Werdohl”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Ausrüstungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragsgegenstand umfasst das Liefern und betriebsfertige Bereitstellen von Speisen-transportwagen nach HACCP-Richtlinien, einschließlich sämtlicher...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragsgegenstand umfasst das Liefern und betriebsfertige Bereitstellen von Speisen-transportwagen nach HACCP-Richtlinien, einschließlich sämtlicher Materialien, Hilfsmittel, Nebenarbeiten und Schulungen / Systemeinführungen. Sämtliche Verpackungen und Schutzfolien sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen und zu entsorgen. Anzubie-ten sind gleichwertige Produkte, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, die jedoch als absolutes Minimum die nachfolgenden Kriterien erfüllen müssen:
" Regeneriersystematik: Kontaktwärme
" Kühlsystematik: aktive Wagenkühlung
" Fassungsvermögen der Wagen: 16, 20 bzw. 24 GN-Tabletts
Der gesamtheitliche Beschaffungsbedarf ist mit 41 Wagen definiert.
Passend zu den Wagen ist das entsprechende Systemgeschirr anzubieten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Allgemeine Eignung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Fachliche Eignung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3. Technische Eignung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YD1YTFAJYTS5
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD1YTFAJYTS5
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.
Fragen zum Ausschreibungsverfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal beantwortet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers.
Direkte Anschreiben schriftlich oder telefonisch mit Fragestellungen an einzelne Personen der ausschreibenden Stelle, sind zu unterlassen.
Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots.
Es gelten ausschließlich die mit der Ausschreibung zugegangenen Vertrags- und Vergabebedingungen.
Die Angebote sind als solche zu kennzeichnen und bei der angegebenen Stelle in einemfestverschlossenen Umschlag oder Behältnis, welcher / welches sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, abzugeben. Auf dem Umschlag oder Behältnis ist außen (d. h. auf der äußersten Verpackung) der als Formblatt beigefügte Kennzettel (bitte auf Papier ausdrucken oder ggf. farbig markieren) fest anzubringen sowie mit dem Namen und der Anschrift des Bieters zu bezeichnen. Das Angebot ist, beginnend mit dem Angebotsschreiben (Formblatt) als Deckblatt, welches mit Datum und Originalunterschrift zu versehen ist, in zusammengefasster Form (geklammert / geheftet oder in einem Ordner) zweifach in Papierform (ein Original und eine Kopie) sowie einmal in elektronischer Form (Datenträger; z. B.USB-Stick, CD) einzureichen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 2514112525 📠
URL: http://www.brms.nrw.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 2514112525 📠
URL: http://www.brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 192-656428 (2025-10-06)