Auftragsbekanntmachung (2025-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung des Deutschen Wetterdienstes über die Bereitstellung und den Betrieb von SIP-Trunks
Referenznummer: OV-56412-24-GRO
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und der Betrieb von SIP-Trunks”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Informationsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienst-, Lieferleistung gemäß Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“Vorbehalt der Vergabe an Zweitplatzierten: Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle der Nichtigkeit bzw. Rückabwicklung des Vertrages, den Auftrag in der...”
Zusätzliche Informationen
Vorbehalt der Vergabe an Zweitplatzierten: Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle der Nichtigkeit bzw. Rückabwicklung des Vertrages, den Auftrag in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses dem Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot anzutragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-30 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gliederung der Projektreferenzen gemäß der Vergabeunterlage und nach Anlage 2”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 94 99-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 095-320489 (2025-05-16)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-15 10:05:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-372781 (2025-06-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:05:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 131-453964 (2025-07-09)
“Die Anlage 9 - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist aus den Vergabeunterlagen entfernt worden. Sie ist nach dem Zuschlag für den Sieger der...”
Die Anlage 9 - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist aus den Vergabeunterlagen entfernt worden. Sie ist nach dem Zuschlag für den Sieger der Ausschreibung nicht zu erstellen.
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Quelle: OJS 2025/S 134-464668 (2025-07-15)