Eine aktive Begleitung, Steuerung und personalisierte Ansprache der Versicherten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählt wesentlich eine zielgerichtete Einsteuerung in vorhandene Service-, Leistungs- und Versorgungsangebote. Rechtsgrundlage für die Leistungserbringung ist der § 68 b SGB V. Die Auftraggeberin möchte zusätzlich zur persönlichen Versichertenansprache eine digitale Komponente etablieren, die als digitaler Gesundheitslotse fungiert und systematisch organisiert den individuellen Bedarf des Versicherten identifiziert und ihn zielgerichtet passenden Service-, Leistungs- und Versorgungsangeboten zuführt. Rechtsgrundlage für die künftige vertragliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer ist der § 67 SGB V.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Digitaler Gesundheitslotse (04/U/2025)
Referenznummer: 04/U/2025
Kurze Beschreibung:
“Eine aktive Begleitung, Steuerung und personalisierte Ansprache der Versicherten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählt wesentlich eine...”
Kurze Beschreibung
Eine aktive Begleitung, Steuerung und personalisierte Ansprache der Versicherten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählt wesentlich eine zielgerichtete Einsteuerung in vorhandene Service-, Leistungs- und Versorgungsangebote. Rechtsgrundlage für die Leistungserbringung ist der § 68 b SGB V.
Die Auftraggeberin möchte zusätzlich zur persönlichen Versichertenansprache eine digitale Komponente etablieren, die als digitaler Gesundheitslotse fungiert und systematisch organisiert den individuellen Bedarf des Versicherten identifiziert und ihn zielgerichtet passenden Service-, Leistungs- und Versorgungsangeboten zuführt. Rechtsgrundlage für die künftige vertragliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer ist der § 67 SGB V.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung eines bereits am Markt existierenden Produkts durch einen Auftragnehmer, das als Basis für den digitalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung eines bereits am Markt existierenden Produkts durch einen Auftragnehmer, das als Basis für den digitalen Gesundheitslotsen dient. Dieser soll Versicherten der Auftraggeberin im Rahmen eines indikationsbezogenen Krankheitspfades auf Basis einer interaktiven Chatinteraktion zielgerichtet individuell geeigneten Service-, Leistungs- und Versorgungsangebote zuführen. Der digitale Gesundheitslotse orientiert sich dabei an von der Auftraggeberin vorzugebenden Ein- und Ausschlusskriterien, die mittels gezielter und spezifischer Fragen im Rahmen eines Chat-Dialogs mit der Gesundheitssituation des Versicherten abgeglichen werden.
Der digitale Gesundheitslotse soll im Zielzustand eine ganzheitliche Beratung im Rahmen indikationsbezogener Krankheitspfade sicherstellen. Nach der Pilotierung eines indikationsbezogenen Krankheitspfades ist geplant, in Ausbaustufen weitere Krankheitspfade gemeinsam mit der Auftraggeberin zu entwickeln. Die Ausbaustufen werden je nach Bedarf von der Auftraggeberin bei dem Auftragnehmer beauftragt. Eine Verpflichtung hierzu seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Die nach Auftragserteilung von der Auftraggeberin geplante Meilensteinplanung in der Leistungsbeschreibung ist zu beachten.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-05 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten vier Geschäftsjahre beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens zwei Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Krankenkassen beziehen, deren Mitgliederstärke >2 Mio. aufweist, und aus den Geschäftsjahren 2021 bis 2024 stammen. Diese können sowohl aktuell noch andauern als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“>> siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
>> siehe Eigenerklärung zur CE-Kennzeichnung (43)
>> siehe Eigenerklärung zur Qualitätsgesicherten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
>> siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
>> siehe Eigenerklärung zur CE-Kennzeichnung (43)
>> siehe Eigenerklärung zur Qualitätsgesicherten Expertise (44)
“>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot...”
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot sind vom Bieter folgende selbst zu erstellendes Unterlagen beizufügen, die als Qualitätskriterien bewertet werden (siehe Ziffer 5 BWB): Angebotskonzept und eine Arbeitsprobe (Link zur Arbeitsprobe) zum Krankheitspfad Muskel und Skelett.
>> Dem Angebot hat der Bieter eine selbst erstellte Unternehmensdarstellung beizufügen (siehe Ziffer 6 BWB).
>> Dem Angebot ist das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Dokument „Datenschutz- Allgemeine Bestimmungen“ (60)
beizufügen (siehe Ziffer 7 BWB).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehenen verantwortlichen Personen (41)
> Eigenerklärung zur Qualifizierung eingesetztes Personal (42)
> Eigenerklärung zur CE-Kennzeichnung (43)
> Eigenerklärung qualitätsgesicherte Expertise (44)
> Eigenerklärung zur Informationssicherheit (63).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 35dee705-550d-4430-af1f-a10d6425be2c
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 063-205788 (2025-03-28)