Ausschreibung „Durchführung Fahrausweiskontrolle etc." (öDA vom 1.1.2026 bis 31.12.2029)

Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger V

Fahrausweiskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien, Qualitätskontrollen (im Rahmen von Fahrausweisprüfungen und als separate Kontrollen, u. a. Überprüfung der Haltestellen, der Fahrzeugbeschilderung, der Fahrscheindrucker, Überprüfung des Fahrpersonals, insb. Verhalten gegenüber Fahrgästen), die Abwicklung des Forderungseinzuges aus dem erhöhten Beförderungsentgelt (E-BE), Bearbeitung der mündlichen und schriftlichen Kundeneinsprüche sowie Fahrgastzählungen, -erhebungen, Fahrzeitaufnahmen. Es besteht ein Budget von 500.000 € netto. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-08 Auftragsbekanntmachung
2025-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung „Durchführung Fahrausweiskontrolle etc." (öDA vom 1.1.2026 bis 31.12.2029)
Referenznummer: E52288865
Kurze Beschreibung:
Fahrausweiskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien, Qualitätskontrollen (im Rahmen von Fahrausweisprüfungen und als separate Kontrollen, u. a. Überprüfung der Haltestellen, der Fahrzeugbeschilderung, der Fahrscheindrucker, Überprüfung des Fahrpersonals, insb. Verhalten gegenüber Fahrgästen), die Abwicklung des Forderungseinzuges aus dem erhöhten Beförderungsentgelt (E-BE), Bearbeitung der mündlichen und schriftlichen Kundeneinsprüche sowie Fahrgastzählungen, -erhebungen, Fahrzeitaufnahmen. Es besteht ein Budget von 500.000 € netto. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Landverkehr 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E52288865
Beschreibung der Beschaffung:
Fahrausweiskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien, Qualitätskontrollen (im Rahmen von Fahrausweisprüfungen und als separate Kontrollen, u. a. Überprüfung der Haltestellen, der Fahrzeugbeschilderung, der Fahrscheindrucker, Überprüfung des Fahrpersonals, insb. Verhalten gegenüber Fahrgästen), die Abwicklung des Forderungseinzuges aus dem erhöhten Beförderungsentgelt (E-BE), Bearbeitung der mündlichen und schriftlichen Kundeneinsprüche sowie Fahrgastzählungen, -erhebungen, Fahrzeitaufnahmen. Es besteht ein Budget von 500.000 € netto. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Zusätzliche Informationen:
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen. 2. Die Bieter können Teile der Leistungen (z. B. elektronische Erfassung der Belege, Adressermittlung, Debitorenverwaltung und gesamte Forderungsmanagement) auf einen externen Inkassodienstleister übertragen. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium: Anzahl der Projektstunden / Gewichtung: 95. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium: Kenntnis eines ÖPNV-Tarifsystems / Gewichtung: 5. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 09:15:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 30.06.2025.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-12 09:15:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 30.06.2025.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Wir verweisen auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben zu Inhaber, Gesellschafter und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung abzugeben, in welcher der Bieter erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf.die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe. Er erklärt zudem, dass er seinen ArbeitnehmerInnen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglied kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Dem Angebot sind Referenzen von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren beizufügen (insbesondere Qualitätskontrolle, Fahrausweiskontrolle inklusive EBE-Abwicklung). Es ist jedoch mindestens eine Referenz über Fahrausweiskontrolle inklusive EBE-Abwicklung vorzulegen. Als Mindestanforderung zur Einreichung eines Angebots wird der Nachweis von mindestens 2 Referenzen festgelegt. Um eine objektive Fahrausweiskontrolle nebst Abwicklung des Forderungseinzugs aus erhöhtem Beförderungsentgelt/Qualitätskontrolle und Fahrgastzählung/Fahrzeitaufnahme zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, sind Bieter, die unter dem beherrschenden Einfluss eines für die Auftraggeber tätigen Busunternehmen stehen, an der Teilnahme des Vergabeverfahrens ausgeschlossen. Der Bieter gibt eine entsprechende Erklärung ab. Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglied kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen. Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft das Inkasso selbst durchführt, ist ein Nachweis für eine Registrierung nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem größeren Interessensverband, z.B. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen für den Bieter/für die Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn das Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis für eine Registrierung nach RDG und eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem größeren Interessensverband z.B. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen vorlegt, welches die Inkassoleistung erbringt. Soweit ein vom Bieter beauftragtes Inkassounternehmen (Subunternehmen) eingesetzt werden soll, ist dem Angebot die Erklärung für das Subunternehmer samt der entsprechenden Nachweise beizufügen. Soweit als Subunternehmer ein Rechtsanwalt für die Rechtsdienstleistungen/ Inkassodienstleistungen eingesetzt wird, gilt für die Anlage L Folgendes: Es ist eine entsprechende Angabe in der Anlage L zu machen. In diesem Fall, bedarf es keines Nachweises der Registrierung nach dem RDG und keine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem größeren Interessensverband. (siehe Anlage L). Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 3. Korruption: Zwingende bzw.fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 12. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 13. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 14. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 15. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 16. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 17.Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 18.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 19.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB 20. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 21. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 22. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es ist zusätzlich anzugeben, inwieweit das Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE127472581
Postanschrift: Schrannenstr.3
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: steinbacher@avv-augsburg.de 📧
Telefon: +4982134377117 📞
URL: https://www.avv-augsburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52288865 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E52288865 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09031800660
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Postfach
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-oberbayern.de 📧
Telefon: +49 89 2176-2411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 071-234292 (2025-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 500 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 95
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5

Verfahren
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Nachprüfungsverfahren
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Vertrag Fahrausweiskontrolle, etc (Interne Kennung: E52288865)
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-10 📅
Titel: Der Zuschlag wurde am 10.06.2025 erteilt.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 500 000 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 500 000 EUR 💰
Kennung des Angebots: E52288865
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, Leistungen - die Abwicklung des Forderungseinzugs betreffend - an einen externen Inkassodienstleister bzw. Rechtsanwalt zu vergeben.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, Leistungen - die Abwicklung des Forderungseinzugs betreffend - an einen externen Inkassodienstleister bzw. Rechtsanwalt zu vergeben.
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: Ust.-IdNr. DE813286878
Postanschrift: Hoher Weg 1
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verkehr@sw-augsburg.de 📧
URL: www.sw-augsburg.de 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
URL: http://www.avv-augsburg.de 🌏
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 234292-2025

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE 09031800660
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt und dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung zugrunde. Gemäß § 135 Abs. 2GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 117-399559 (2025-06-18)