Ausschreibung einer Sicherheitsfachkraft für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Ennepe-Ruhr-Kreis

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage des § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse NRW für die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises vergeben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen Die Einsatzzeiten (Mindestmenge pro Jahr) von 833,23 Stunden setzen sich wie folgt zusammen: Grundbetreuung: 489,98 Stunden pro Jahr Betriebsspezifische Einsatzzeit: 343,25 Stunden pro Jahr Die Höchstmenge des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-26 Auftragsbekanntmachung
2025-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung einer Sicherheitsfachkraft für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Referenznummer: 10.ZV.25.041 DR EU
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage des § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse NRW für die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises vergeben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen Die Einsatzzeiten (Mindestmenge pro Jahr) von 833,23 Stunden setzen sich wie folgt zusammen: Grundbetreuung: 489,98 Stunden pro Jahr Betriebsspezifische Einsatzzeit: 343,25 Stunden pro Jahr Die Höchstmenge des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 10.ZV.25.041 DR EU
Titel: Sicherheitsfachkraft für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere: • Beratung des Auftraggebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften • Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, Arbeitsmitteln etc. • Erstellung und Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen • Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen inkl. Workshops • Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften • Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsverantwortlichen und Querschnittsstellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Unfall- und Vorfallanalysen • Dokumentation und Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen Die Grundlage der Leistungserbringung ist die jährliche Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft. Bei dieser Vergabe handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer, die definierte Leistung (auf Abruf) zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen und Preisen zu erbringen. Die Höchstmenge/Der Höchstwert des Vertrages beläuft sich auf 4.156,72 Stunden über die gesamt Vertragslaufzeit. Sofern diese Höchstgrenze erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung nach Auffassung des EuGHs ihre Wirkung (sofern der Auftraggeber nicht noch über vergaberechtliche Möglichkeiten eine Anpassung vornimmt). Die angegebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Bedarfen. Die tatsächlich abgerufenen Mengen können von den geschätzten Mengen nach oben oder unten abweichen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Mindestmenge (die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Einsatzzeit - derzeit 833,23 Stunden pro Jahr - hinaus). Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 ordentlich gekündigt wird und um noch ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2028 ordentlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2029.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsfachkraft bezieht sich aktuell auf 24 Verwaltungsstandorte unterschiedlicher Größen- und Nutzungsart des Auftraggebers. Im Laufe der Vertragslaufzeit können weitere Verwaltungsstandorte hinzukommen bzw. entfallen. (nähere Angaben entnehmen Sie bitte der C Leistungsbeschreibung)
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2027 ordentlich gekündigt wird und um noch ein weiteres Jahr (d.h. bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2028 ordentlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2029.
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Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingereicht werden soll ein Konzepts für die Durchführung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und konzeptionellen Darstellung der Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Nähere Angaben zum Konzept, der Bewertung sowie den einzuhaltenden Formvorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Ziffer 3.5.1. Die Bewertung des Konzeptes fließt zu 40% in die Gesamtbewertung des Angebots ein, was einer maximalen Gesamtpunktzahl von 40 Punkten entspricht. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch eine Jury aus 5-6 Mitarbeitern*innen der Kreisverwaltung. Der Durchschnitt aller Bepunktungen (gerundet auf zwei Nachkommastellen) durch die Jury ergibt die Gesamtbewertung.
Erfahrung und Rahmenbedingungen: Bewertet wird die Erfahrung der Hauptansprechperson, die Anzahl der eingesetzten Ansprechpersonen, die telefonische Erreichbarkeit, sowie die räumliche Distanz für Ad-hoc-Termine. Die Distanz wird gemessen am Unternehmenssitz des Hauptansprechpartners des Bieters bis zum Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm (Angabe des kürzesten regulären Weges über google-maps-Routenplaner am Stichtag: 23.10.2025 10 Uhr). Zudem wird die Qualität und der Detaillierungsgrad der technisch-organisatorischen Maßnahmen gewertet. Die Wertung für die Erfahrung und die Rahmenbedingungen fließt zu maximal 20 Punkten (20%) in die Gesamtwertung ein. Nähere Erläuterungen zum Kriterium Erfahrung und Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Bewertungsbogen D2.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsfachkraft bezieht sich aktuell auf 24 Verwaltungsstandorte unterschiedlicher Größen- und Nutzungsart des Auftraggebers. Im Laufe der Vertragslaufzeit können weitere Verwaltungsstandorte hinzukommen bzw. entfallen. (nähere Angaben entnehmen Sie bitte der (C) Leistungsbeschreibung)
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Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-28 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-28 08:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen (E6 Bietererklärung zur Eignung). Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. € für Sach- und Personenschäden sowie 250.000 für Vermögensschäden je Schadensfall pro Jahr. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Erhöhung einer entsprechenden Versicherung abzugeben. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vor Leistungsbeginn zu erbringen. Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Zum Nachweis der Eignung sollen die Bieter Nachweise (Anlage E6 Eigenerklärung zur Eignung oder eigene Übersicht) über die berufliche Leistungsfähigkeit beibringen. Die berufliche Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers ist durch zwei Referenzen im Bereich der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft mit je mindestens 500 Beschäftigten eines Auftraggebers aus dem öffentlichen Dienst nachzuweisen. Diese beziehen sich auf eine mindestens dreijährige Vertragslaufzeit ab dem Jahr 2020. Die Gesamtzahl der in den zwei Referenzen genannten Beschäftigten muss dabei summenaddiert mindestens 2.000 Mitarbeiter*innen um-fassen, um die Vergleichbarkeit mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis zu gewährleisten. Die Bemessung der Beschäftigtenzahlen bestimmt sich durch die Regularien zur Ermittlung der Einsatzzeiten einer Sicherheitsfachkraft gem. § 2 Abs. 3 & 5 i.V.m. Anlage 2 DGUV V2. Die Re-ferenzen müssen in Summe alle Aufgabenfelder einer Sicherheitsfachkraft (siehe Ziffer 1.1) umschließen. Anzugeben sind dabei jeweils Auftragsinhalt (Kurzbeschreibung), Anzahl der Be-schäftigten, Leistungszeitraum sowie Auftraggeber und Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (siehe Anlage E6 Eigenerklärung zur Eignung). Der Auftraggeber behält sich vor die Einsatzzeitenberechnung der jew. Auftraggeber zu prüfen bzw. eine Bescheinigung anzufordern.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Zum Nachweis der Eignung der eingesetzten Hauptansprechperson ist diese in der Anlage E6(Eigenerklärung zur Eignung) namentlich zu benennen sowie die Qualifikation dieser anzugeben: • Die Sicherheitsfachkraft muss die Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 ASiG i.V.m. § 4 DGUV V2 erfüllen: „Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.“ Der Auftraggeber behält sich vor, sich im Zweifelsfall zur Nachprüfung Qualifikationsbescheinigungen und Fachkundenachweise vorlegen zu lassen. Nachweis der für Schadstoffbesprechungen zuständigen Ansprechperson • Darüber hinaus ist ein gültiger Nachweis über die Schadstoffkunde mindestens in Form eines großen Asbestscheins nach Anlage 4 TRGS zu erbringen (Eigenerklärung E6). Dieser ist regelmäßig zu aktualisieren. Die Person ist bei Besprechungen zu Schadstoffen regelmäßig hinzuzuziehen. Die Schadstoffkunde muss nicht zwingend in Personalunion zur Hauptansprechperson vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zweifel zur Nachprüfung den Nachweis anzufordern.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen /
Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nach-weis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 auf-geführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
********************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung (C) mit 3.2 Eignung der Bieter, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen /
Mindestkriterien ********************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Mindestkriterien ******************************************************************************************************************** Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Ennepe-Ruhr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Postort: Schwelm
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de 📧
Telefon: 02336 93 2004-2008 📞
Fax: 02336 931 2531 📠
URL: http://www.enkreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33385133 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E33385133 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: 0251411-1691 📞
Fax: 0251 411-2165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-632814 (2025-09-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-27)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-30 08:30:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-10-30 08:30:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-29+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9b628194-3fa3-4b1f-be55-796a454d3957-01
Quelle: OJS 2025/S 208-715223 (2025-10-27)