Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026

Stadt Salzgitter

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026
Referenznummer: 2025-0115_25-0109-(L)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von 230 digitalen Tafeln für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0115_25-0109-(L)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und Lieferung von interaktiven digitalen Tafeln einschließlich zugehöriger Hardware-Komponenten gemäß dem Leistungsverzeichnis aus Teil B. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Vertrages sollen bis zu 230 digitale Tafeln von Prowise beschafft werden. Zusätzlich ist ein OPS-PC mit der Windows 11 Pro for Education Lizenz Bestandteil der Leistung. Weiterhin umfasst die Leistung die Lieferung der ergänzenden Komponenten: - Prowise Whiteboard - Prowise Whiteboard Frame - Prowise Wall Lift Zusätzlich beinhaltet die Leistung die Lieferung aller erforderlichen Zubehör- und Erweiterungskomponenten, welche für den Betrieb der digitalen Tafeln notwendig sind. Diese sind je Tafel wie folgt zu kalkulieren: - Netzkabel - Netzwerkkabel - Kabelrinne Die Lieferung der geforderten Geräte hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Im ersten Schritt werden 140 Geräte von den insgesamt 230 ausgeschriebenen Geräten abgenommen. Die erste Lieferung der ersten 140 abgenommenen Geräte erfolgt spätestens 14 Werktage nach Auftragserteilung, sofern nicht einvernehmlich mit dem Auftraggeber anders vereinbart. Ziel der Beschaffung ist eine einheitliche, moderne und zukunftssichere IT-Landschaft im Bildungsbereich der Stadt Salzgitter und die umfassende Erneuerung der digitalen Präsentationstechnik an den Schulen der Stadt Salzgitter, um eine moderne, medienpädagogisch zeitgemäße und nachhaltige Infrastruktur für den Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet Salzgitter gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-27 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-27 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 112 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-27 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-18 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV werden fehlende Unterlagen nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und - durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre. Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen: - Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen Leistung (mit dem Angebot vorzulegen)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen: - Drei Referenznachweise über mit dem aktuellen Auftrag vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: - Bonitäts-/ Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 14 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Beispiele: - Außergerichtlicher Vergleich: Einigungsversuch mit Gläubigern ohne Gericht - Restrukturierungsverfahren nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG)
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1
Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1
Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr. 2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Beispiele: - Person oder Unternehmen kann fällige Zahlungen nicht mehr leisten - Zahlungsengpass ist dauerhaft
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Beispiel: - Gerichtliches Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Salzgitter
Nationale Registrierungsnummer: t:053418393542
Postanschrift: Joachim-Campe-Straße 6-8
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submission@stadt.salzgitter.de 📧
Telefon: +49 5341839-3542 📞
Fax: +49 5341839-4960 📠
URL: https://www.salzgitter.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTEUSYSF7/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTEUSYSF7 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTEUSYSF7 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTEUSYSF7 Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-2943 📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 102-345467 (2025-05-27)