Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Notebooks, Monitoren mit inkludierter Dockingstation und Notebooktaschen für die Stadt Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und Lieferung von Notebooks, Notebooktaschen und Monitoren mit integrierter Dockingstation gemäß dem Leistungsverzeichnis aus Teil B. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Aus diesem Rahmenvertrag sollen Notebooks bis zu einer Obergrenze von 900 Geräten, Notebooktaschen bis zu einer Obergrenze von 900 Taschen und Monitoren mit integrierter Dockingstation bis zu einer Obergrenze von 900 gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen abrufbar sein. Es wird eine Mindestabnahme von 600 Notebooks, 600 Notebooktaschen und 600 Monitoren mit integrierter Dockingstation über die Laufzeit des Rahmenvertrages garantiert. Die Lieferung erfolgt jeweils in Absprache und aufgrund schriftlicher Einzelabrufen innerhalb von zwei Wochen. Die erste Teillieferung von jeweils 60 Notebooks, 60 Notebooktaschen und 60 Monitoren mit integrierter Dockingstation muss 14 Tage nach Auftragserteilung erfolgen und gilt mit Zuschlag als initial beauftragt. Nähere Informationen zu Lieferungen und Lieferbedingungen s. Punkt 4 Lieferungen. Ziel der Ausschreibung ist die Erneuerung der bestehenden Hardware, um eine moderne und zukunftssichere IT-Landschaft für die Verwaltungsarbeitsplätze zu schaffen. Die neuen Geräte sollen nicht nur die Anforderungen der Digitalisierung und mobilen Arbeitsweise erfüllen, sondern auch die Flexibilität am Arbeitsort erhöhen. Durch den Einsatz mobiler Endgeräte, Ultrawidescreen-Monitore mit integrierter Dockingstation und passender Notebooktaschen wird ein Arbeitsplatzkonzept realisiert, das sowohl flexibles Arbeiten als auch Desk-Sharing ermöglicht und zur Schaffung einer homogenen IT-Landschaft beiträgt. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Anpassungsfähigkeit der Arbeitsplätze im Verwaltungsumfeld langfristig sichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Notebooks, Monitoren mit inkludierter Dockingstation und Notebooktaschen für die Stadt Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026
Referenznummer: 2025-0047_25-0051-(L)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und Lieferung von Notebooks, Notebooktaschen und Monitoren mit integrierter Dockingstation gemäß dem Leistungsverzeichnis aus Teil B. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.
Aus diesem Rahmenvertrag sollen Notebooks bis zu einer Obergrenze von 900 Geräten, Notebooktaschen bis zu einer Obergrenze von 900 Taschen und Monitoren mit integrierter Dockingstation bis zu einer Obergrenze von 900 gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen abrufbar sein. Es wird eine Mindestabnahme von 600 Notebooks, 600 Notebooktaschen und 600 Monitoren mit integrierter Dockingstation über die Laufzeit des Rahmenvertrages garantiert.
Die Lieferung erfolgt jeweils in Absprache und aufgrund schriftlicher Einzelabrufen innerhalb von zwei Wochen. Die erste Teillieferung von jeweils 60 Notebooks, 60 Notebooktaschen und 60 Monitoren mit integrierter Dockingstation muss 14 Tage nach Auftragserteilung erfolgen und gilt mit Zuschlag als initial beauftragt. Nähere Informationen zu Lieferungen und Lieferbedingungen s. Punkt 4 Lieferungen.
Ziel der Ausschreibung ist die Erneuerung der bestehenden Hardware, um eine
moderne und zukunftssichere IT-Landschaft für die Verwaltungsarbeitsplätze zu
schaffen. Die neuen Geräte sollen nicht nur die Anforderungen der Digitalisierung und
mobilen Arbeitsweise erfüllen, sondern auch die Flexibilität am Arbeitsort erhöhen.
Durch den Einsatz mobiler Endgeräte, Ultrawidescreen-Monitore mit integrierter
Dockingstation und passender Notebooktaschen wird ein Arbeitsplatzkonzept realisiert, das sowohl flexibles Arbeiten als auch Desk-Sharing ermöglicht und zur Schaffung einer homogenen IT-Landschaft beiträgt. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Anpassungsfähigkeit der Arbeitsplätze im Verwaltungsumfeld langfristig sichern.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und Lieferung von Notebooks, Notebooktaschen und Monitoren mit integrierter Dockingstation gemäß dem Leistungsverzeichnis aus Teil B. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.
Aus diesem Rahmenvertrag sollen Notebooks bis zu einer Obergrenze von 900 Geräten, Notebooktaschen bis zu einer Obergrenze von 900 Taschen und Monitoren mit integrierter Dockingstation bis zu einer Obergrenze von 900 gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen abrufbar sein. Es wird eine Mindestabnahme von 600 Notebooks, 600 Notebooktaschen und 600 Monitoren mit integrierter Dockingstation über die Laufzeit des Rahmenvertrages garantiert.
Die Lieferung erfolgt jeweils in Absprache und aufgrund schriftlicher Einzelabrufen innerhalb von zwei Wochen. Die erste Teillieferung von jeweils 60 Notebooks, 60 Notebooktaschen und 60 Monitoren mit integrierter Dockingstation muss 14 Tage nach Auftragserteilung erfolgen und gilt mit Zuschlag als initial beauftragt. Nähere Informationen zu Lieferungen und Lieferbedingungen s. Punkt 4 Lieferungen.
Ziel der Ausschreibung ist die Erneuerung der bestehenden Hardware, um eine
moderne und zukunftssichere IT-Landschaft für die Verwaltungsarbeitsplätze zu
schaffen. Die neuen Geräte sollen nicht nur die Anforderungen der Digitalisierung und
mobilen Arbeitsweise erfüllen, sondern auch die Flexibilität am Arbeitsort erhöhen.
Durch den Einsatz mobiler Endgeräte, Ultrawidescreen-Monitore mit integrierter
Dockingstation und passender Notebooktaschen wird ein Arbeitsplatzkonzept realisiert, das sowohl flexibles Arbeiten als auch Desk-Sharing ermöglicht und zur Schaffung einer homogenen IT-Landschaft beiträgt. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Anpassungsfähigkeit der Arbeitsplätze im Verwaltungsumfeld langfristig sichern.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0047_25-0051-(L)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Notebooks, Monitoren mit inkludierte Dockingstation und Notebooktaschen für die Stadt Salzgitter für das Jahr 2025 und 2026.
Postanschrift: Stadt Salzgitter - Fachdienst Digitales und IT
Joachim-Campe-Straße 6-8
Postleitzahl: 38226
Stadt: Salzgitter
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-20 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-20 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 150 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-20 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV werden fehlende Unterlagen nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
- der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat,
- der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und
- durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
- der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat,
- der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und
- durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen Leistung (mit dem Angebot vorzulegen)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Drei Referenznachweise über mit dem aktuellen Auftrag vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Drei Referenznachweise über mit dem aktuellen Auftrag vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Kalenderjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Bonitäts-/ Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTH4AP8XD
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 076-254046 (2025-04-16)