Die Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die neue Dreifachsporthalle und das Schwimmbad, Adalbert-Stifter-Str. 2, 82166 Gräfelfing, aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Dreifeldturnhalle und Schwimmbad
Referenznummer: VN-08-2025
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die neue Dreifachsporthalle und das Schwimmbad, Adalbert-Stifter-Str. 2,...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die neue Dreifachsporthalle und das Schwimmbad, Adalbert-Stifter-Str. 2, 82166 Gräfelfing, aus.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für die neue Dreifachsporthalle und das Schwimmbad, Adalbert-Stifter-Str. 2, 82166...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für die neue Dreifachsporthalle und das Schwimmbad, Adalbert-Stifter-Str. 2, 82166 Gräfelfing, aus.
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die kalkulierten produktiven Gesamtstunden Grundreinigung für zwei Jahre werden mit 15 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
kalkulierte produktive Gesamtstunden Grundreinigung für zwei Jahre
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die kalkulierten unproduktiven Gesamtstunden für zwei Jahre werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
kalkulierte unproduktive Gesamtstunden für zwei Jahre
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Gräfelfing schreibt die Glasreinigung für die neue Dreifachsporthalle und das Schwimmbad, Adalbert-Stifter-Str. 2, 82166 Gräfelfing, aus.” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung,
a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung,
a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer
c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,05 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung in Turnhallen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung in Turnhallen und Schwimmbädern)
Mindestanforderung:
Es ist mindestens eine Referenz über nach Art vergleichbaren Leistungen anzugeben, deren Leistungs-erbringung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten folgende Referenzen:
Unterhalts- und Grundreinigung in Turnhallen und Schwimmbädern
Die benannten Referenzen können dabei die zwei Leistungsbereiche (Unterhalts- und Grundreinigung) und die zwei Objektarten (Turnhallen und Schwimmbäder) auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche und Objektarten müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch mehrere Referenzen zusammen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Kombinationen aus den Leistungsbereichen und Objektarten ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
“Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet....”
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Die Objekte können besichtigt werden, es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich das Gebäude noch im Bau befindet. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend.
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des AGs (Frau Volz, t.volz@graefelfing.bayern.de) ist zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen.
Der AG weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des AGs empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den AG ist.
Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 07.01.2026, 10:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseitig keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 02.01.2026, 9:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich allen Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1: mindestens Lohngruppe 1; Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
In den Kalkulationsunterlagen Los 1 sind für alle Bereiche mindestens zu leistende produktive Tagesstunden vorgegeben. Diese vorgegebenen Tagesmindeststunden dürfen nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Tagesmindeststunden führt direkt zum Ausschluss des Angebotes in Los 1.
Die Dreifachsporthalle wird voraussichtlich zum 01.03.2026 in Betrieb genommen und muss ab Inbe-triebnahme gereinigt werden. Hierzu gehören auch die entsprechenden Zugangsflächen wie z. B. Eingangs¬bereich, Treppenhäuser.
Das Schwimmbad geht später in Betrieb. Aktueller Planungsstand ist der Start des Probebetriebs ab Mai 2026, bei dem die Wasserqualität eingestellt wird. Der Badebetrieb startet voraussichtlich am 16.09.2026. Während des Probebetriebs können vereinzelt Reinigungen anfallen, die auf Stunden abgerechnet werden.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 BVB Reinigung während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 239-824540 (2025-12-10)