Gegenstand des Vertrages ist eine Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- und Umweltschadenversicherung), unter deren Bedingungen der Versicherungsnehmer berechtigt ist, seine Kraftfahrzeuge zur Haftpflichtversicherung (einschließlich Umweltschadenversicherung) sowie bei Bedarf zur Kaskoversicherung beim Versicherer anzumelden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bundesbank
Referenznummer: 25-2000061554
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist eine Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- und Umweltschadenversicherung), unter deren Bedingungen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist eine Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- und Umweltschadenversicherung), unter deren Bedingungen der Versicherungsnehmer berechtigt ist, seine Kraftfahrzeuge zur Haftpflichtversicherung (einschließlich Umweltschadenversicherung) sowie bei Bedarf zur Kaskoversicherung beim Versicherer anzumelden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auszug Vertrag: Versicherte Wagnisse Versichert sind alle Fahrzeuge aus dem Teilbestand "allgemeiner Fuhrpark" des Versicherungsnehmers, die mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Auszug Vertrag: Versicherte Wagnisse Versichert sind alle Fahrzeuge aus dem Teilbestand "allgemeiner Fuhrpark" des Versicherungsnehmers, die mit einer dauerhaft vom Versicherer zur Verfügung gestellten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen wurden, außerbetriebgesetzt sind, oder vom Versicherungsnehmer dem Versicherer gemeldet wurden. Sämtliche zu versichernde Kraftfahrzeuge werden dem Versicherer mit der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemeldet. Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges erfolgt jeweils mit Nachweis der Außerbetriebsetzung (Zulassungsbescheinigung Teil I). Risiken des Kfz-Handels und -Handwerks sind durch diesen Vertrag nicht versichert. Gesamtbestand aufgeteilt nach Fahrzeuggruppen Die zu versichernden Fahrzeuge sind bundesweit auf die einzelnen Standorte des Versicherungsnehmers verteilt und werden grundsätzlich vor Ort zugelassen. Zurzeit stellt sich der Fuhrpark des Versicherungsnehmers wie folgt dar: Fahrzeuggruppe Fahrzeuganzahl: PKW 145 LKW ungepanzert bis 3,5 t 18 LKW ungepanzert über 3,5 t 11 LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t 0 LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) über 3,5 t 13 Sonstige Arbeitsmaschinen (Kleintraktoren, Kehr-maschinen, versicherungspflichtige Gabelstapler) und dergleichen 18 Anhänger 10 Fahrzeuganzahl gesamt: 215 Stand: 27.03.2025 - (Mengen- und Standortänderungen sind jederzeit möglich). Übersicht Fahrzeug- und Prämienaufstellung Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer mit Rechnungsstellung sowie auf besondere Anforderung des Versicherungsnehmers Übersichten des versicherten Fahrzeugbestandes mit mindestens folgenden Angaben zur Verfügung: - amtl. Kennzeichen - Tag der Erstzulassung - Fahrzeuggruppe gem. Nr. 5 - Stückprämie - Kostenstelle (sofern möglich) Umfang des Versicherungsschutzes Für alle versicherten Kraftfahrzeuge gilt der Versicherungsumfang gemäß den vorliegenden vertraglichen Bestimmungen, der Anlage 2 Änderungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 17.04.2024, der Anlage 3 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 17.04.2024), der Anlage 4 Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden (EB Kfz-USV, Stand 19.05.2015) und des VVG. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (ohne Autoschutzbrief) Es wird folgende Versicherungssumme vereinbart: 100 Mio. EUR pauschal für Sach-/Personenschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. EUR je einzelner Person) je Kfz und Versicherungsjahr Umweltschadenversicherung Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme. Voll-/Teilkaskoversicherung Zur Kaskoversicherung werden bei Bedarf durch den Versicherungsnehmer PKW, LKW und Arbeitsmaschinen mit einem Wiederbeschaffungswert je Fahrzeug von je höchstens: - EUR 150.000,00 für PKW - EUR 150.000,00 für LKW bis zu 3,5 t - EUR 500.000,00 für LKW mehr als 3,5 t - EUR 100.000,00 für Arbeitsmaschinen angemeldet. Es gilt dann die Deckungsvariante "Voll- und Teilkasko mit jeweils EUR 250,00 Selbstbeteiligung" als vereinbart. Bei Bedarf kann der Versicherungsnehmer beim Versicherer eine kurzfristige Voll-/Teil-kaskoversicherung für einzelne Fahrzeuge abschließen. Diese nur für einen kurzen Zeitraum benötigte Voll-/Teilkaskoversicherung wird formlos per Mail beim Versicherer beantragt, der kurzfristig die Deckung zusagt. Gepanzerte Fahrzeuge werden nicht zur Voll-/Teilkaskoversicherung angemeldet. Bei der Reparatur von Kaskoschäden besteht freie Werkstattwahl durch den Versicherungsnehmer. Die Reparaturkosten für Schäden an der Fahrzeugverglasung, werden ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, wenn der Schaden nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Fahrzeugverglasung behoben wird. In der Kaskoversicherung darf der Versicherungsnehmer Reparaturen bei Schäden unterhalb von EUR 10.000,00 inkl. Umsatzsteuer direkt beauftragen. Sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht älter als 36 Monate (ab Tag der Erstzulassung) ist. Batterien von Elektrofahrzeugen werden beitragsfrei in die Kaskoversicherung aufgenommen. Kraftfahrtunfallversicherung und Autoschutzbrief Eine Kraftfahrtunfallversicherung oder ein Autoschutzbrief wird nicht vereinbart. Ausnahmegenehmigung Fahrten mit Ausnahmegenehmigung wie Bespielweise § 70 StVZO gelten mitversichert.
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Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Mindestens zwei Referenznachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Mindestens zwei Referenznachweise des Risikoträgers (Versicherer/Vertragspartner) aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1.) Erlaubnis nach §8 VAG Bei Bietern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1.) Erlaubnis nach §8 VAG Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen: - Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis - Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. - Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der er-laubten Berufsausübung auf andere Weise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung zum Bestehen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen) 2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der Bietergemeinschaft gesondert zu erklären, mit welcher Quote in Prozent sie jeweils haften. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000061554 - 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht - Von Maklern und/oder...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000061554 - 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht - Von Maklern und/oder Vermittlern eingereichte Angebote sind nur bei Vorlage einer entspre-chenden Vollmacht durch den Risikoträger (Versicherer/ Vertragspartner) gegenüber dem Makler / Vermittler zugelassen. - Name und Anschrift des Bieters (Versicherer /Vertragspartner) muss im Angebotsschreiben erkennbar sein und die Voraussetzung gemäß Ziffer 9 des Angebotsschreibens erfüllen. - Eine alleinige Angabe des Namens und Anschrift des Maklers / Vermittlers im Angebots-schreiben führt zum Ausschluss des Angebotes.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635PSQ#
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635PSQ#
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Nationale Registrierungsnummer: t:069956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Postleitzahl: 60006
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de📧
Telefon: +49 699566-32197📞
Fax: +49 695069-2575 📠
URL: http://www.bundesbank.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 181-619220 (2025-09-19)