Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Nach einer Befragung der abrufberechtigten KoPart-Mitglieder wird die Abnahmemenge auf ungefähr 450 Räder geschätzt. Die Höchstmenge der Einzel-Leasingverträge wird auf die maximale Anzahl von 750 Rädern festgelegt. Folgende KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt: Stadt Blomberg Stadt Hamminkeln Stadt Jüchen Stadt Kleve Stadt Korschenbroich Stadt Tönisvorst Stadt Schwelm Techn. Betriebe Schwelm AöR
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrradleasing
Kurze Beschreibung:
“Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung...”
Kurze Beschreibung
Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln.
Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1).
Nach einer Befragung der abrufberechtigten KoPart-Mitglieder wird die Abnahmemenge auf ungefähr 450 Räder geschätzt.
Die Höchstmenge der Einzel-Leasingverträge wird auf die maximale Anzahl von 750 Rädern festgelegt.
Folgende KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt:
Stadt Blomberg
Stadt Hamminkeln
Stadt Jüchen
Stadt Kleve
Stadt Korschenbroich
Stadt Tönisvorst
Stadt Schwelm
Techn. Betriebe Schwelm AöR
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln.
Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1).
Nach einer Befragung der abrufberechtigten KoPart-Mitglieder wird die Abnahmemenge auf ungefähr 450 Räder geschätzt.
Die Höchstmenge der Einzel-Leasingverträge wird auf die maximale Anzahl von 750 Rädern festgelegt.
Folgende KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt:
Stadt Blomberg
Stadt Hamminkeln
Stadt Jüchen
Stadt Kleve
Stadt Korschenbroich
Stadt Tönisvorst
Stadt Schwelm
Techn. Betriebe Schwelm AöR
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Auflistung der teilnehmenden KoPart-Mitglieder”
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Konzept, siehe Vergabeunterlagen, gesamt 70%: Bestelllprozess (20%), Umsetzung (40%), Implementierung (10%)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 00492211470📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: KoPart eG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kopart.de📧
Telefon: 004921159895755📞
URL: http://www.kopart.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 241-832536 (2025-12-12)