Ausschreibung Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrradleasing

KoPart eG

Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Nach einer Befragung der abrufberechtigten KoPart-Mitglieder wird die Abnahmemenge auf ungefähr 450 Räder geschätzt. Die Höchstmenge der Einzel-Leasingverträge wird auf die maximale Anzahl von 750 Rädern festgelegt. Folgende KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt: Stadt Blomberg Stadt Hamminkeln Stadt Jüchen Stadt Kleve Stadt Korschenbroich Stadt Tönisvorst Stadt Schwelm Techn. Betriebe Schwelm AöR

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrradleasing
Kurze Beschreibung:
Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Nach einer Befragung der abrufberechtigten KoPart-Mitglieder wird die Abnahmemenge auf ungefähr 450 Räder geschätzt. Die Höchstmenge der Einzel-Leasingverträge wird auf die maximale Anzahl von 750 Rädern festgelegt. Folgende KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt: Stadt Blomberg Stadt Hamminkeln Stadt Jüchen Stadt Kleve Stadt Korschenbroich Stadt Tönisvorst Stadt Schwelm Techn. Betriebe Schwelm AöR
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E98451221
Titel: Rahmenvereinbarung für Leasingverträge von Dienstfahrrädern
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Auflistung der teilnehmenden KoPart-Mitglieder
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Konzept, siehe Vergabeunterlagen, gesamt 70%: Bestelllprozess (20%), Umsetzung (40%), Implementierung (10%)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 25
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-26 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen mit Ausnahme der vom Vergaberecht ausgeschlossenen Informationen (z.B. Preise) werden nachgefordert.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KoPart eG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kopart.de 📧
Telefon: 004921159895755 📞
URL: http://www.kopart.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98451221 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98451221 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 00492211470 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: KoPart eG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: info@kopart.de 📧
Telefon: 004921159895755 📞
URL: http://www.kopart.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 241-832536 (2025-12-12)