Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Referenznummer: 02407-25
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029 relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.
Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029 relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Verfahren ist einstufig gestaltet. Die Bieter sind aufgefordert ihr jeweiliges Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (und mit dieser Aufforderung) - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Wege gemäß § 134 Abs. 1 GWB (Vorabinformation) informiert. - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.
Das Verfahren ist einstufig gestaltet. Die Bieter sind aufgefordert ihr jeweiliges Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (und mit dieser Aufforderung) - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Wege gemäß § 134 Abs. 1 GWB (Vorabinformation) informiert. - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-23 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-06-23 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-12 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf hinzuweisen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen - sowohl vergaberechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen gegeben. Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 11 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet. Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal zur Kenntnis gebracht. Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet nicht für die Vollständigkeit der übergebenen Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf hinzuweisen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen - sowohl vergaberechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen gegeben. Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 11 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet. Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal zur Kenntnis gebracht. Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet nicht für die Vollständigkeit der übergebenen Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von 3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von 3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe den Stromliefervertag mit Anlage Preise und Vollmacht (Anlage D01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: es sind nur Auftraggeber aus Deutschland beteiligt
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Nationale Registrierungsnummer: DE172478772
Postanschrift: Hauptplatz 22
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
E-Mail: vergabe-muenchen@bbh-online.de📧
Telefon: 089231164-140📞
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-336522 (2025-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verhandlungsverf. Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 370 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 370 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abrechnungs- und Effizienkonzept
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Bieter sind aufgefordert ihr Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf zur Angebotsabgabe mit dieser Aufforderung - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.
Die Bieter sind aufgefordert ihr Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf zur Angebotsabgabe mit dieser Aufforderung - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Anträge ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Mangels geeigneter Angebote mussten die Auftraggeber das vorangegangene offene Vergabeverfahren formell am 25.06.2025 aufheben, § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Es verblieb kein geeignetes Angebot.
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 02407-25 a
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-04 📅
Titel: Stromliefervertrag Stadt Pfaffenhofen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 616 691 EUR 💰
Kennung des Angebots: CXP4YMJ5GQ4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a.d. Ilm
Nationale Registrierungsnummer: DE287347220
Postanschrift: Michael-Weingartner-Str. 11
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bernhard.kreitmeyer@stadtwerke-pfaffenhofen.de📧
Telefon: 0844140523228📞
URL: https://www.stadtwerke-pfaffenhofen.de/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 948 529 EUR 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 336522-2025
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5GQ4
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-509637 (2025-08-01)