Auftragsbekanntmachung (2025-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen auf dem Bus-Linienbündel "Nordwest 2" durch den Landkreis Ravensburg
Referenznummer: 25-217-ZV
Kurze Beschreibung:
“Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels "Nordwest 2" (Linien 12, 61, R60) vom 01.01.2027 bis einschließlich 13.12.2036”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“404.970 km Fahrleistung jährlich”
Ort der Leistung: Ravensburg🏙️
Dauer: 120 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept 1: Fuhrparkkonzept in %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept 2: Betriebskonzept in %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept 3: Mitarbeiterkonzept in %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Kostenkriterium (Name): Betriebskosten in %
Kostenkriterium (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Ravensburg
Brielmayerstr. 2
88250 Weingarten
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei EU-Verfahren sind keine Bieter bei der Angebotsöffnung
zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im
gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartner. Die
Benennung hat auf dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im
gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartner. Die
Benennung hat auf dem Vordruck der Anlage 02 "Eigenerklärung zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" zu erfolgen.
Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass eine namentlich zu benennende, qualifizierte Person (Verkehrsplaner oder Qualitätsmanager oder ähnlich qualifizierte Person) zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung). Ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn von dieser Person (bzw. einem Vollzeitäquivalent)
- maximal 100 Fahrzeuge und
- nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut werden. Abweichungen i. H. v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei den Fahrplankilometern sind unschädlich.
Siehe auch Anlage 1, V, Nr. 4 Bewerbungsbedingungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird mindestens eine mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß
erbrachte Referenz (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre
(ab dem Datum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird mindestens eine mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß
erbrachte Referenz (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre
(ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit
Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift)
und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
Siehe auch Anlage 1, V, Nr. 4 Bewerbungsbedingungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") einzutragen.
Siehe auch Anlage 1, V, Nr. 4 Bewerbungsbedingungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
Siehe auch Anlage 1, V, Nr. 3 Bewerbungsbedingungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des
Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Siehe auch Anlage 1, V, Nr. 2 Bewerbungsbedingungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9268730📞
Fax: +49 721 9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nur dann zulässig ist, wenn Sie diesen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nur dann zulässig ist, wenn Sie diesen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einreichen, s. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 193-660064 (2025-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
Nationale Registrierungsnummer: DE147034442
Postanschrift: Karlstr. 31-33
Postleitzahl: 89073
Postort: Ulm
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: busvergaben-bw@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 7219382527📞
Fax: +49 731155028180 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 751-852501📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1
/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2026/S 072-254126 (2026-04-13)