Ausschreibung von Postdienstleistungen für das Ortenau Klinikum

Ortenau Klinikum

Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 g

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Postdienstleistungen für das Ortenau Klinikum
Referenznummer: Herr Klauser
Kurze Beschreibung: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 g
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsinhalt ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG. 1. Allgemeines Das Ortenau Klinikum ist ein selbstständiges Unternehmen des Ortenaukreises in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 102a GemO i.V.m. § 48 LKrO. Die Kommunalanstalt führt den Namen „Ortenau Klinikum gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts“ (gKAöR) und hat ihren Sitz in Offenburg. Mit rund 6.000 Mitarbeitern ist es der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg. Es verfügt über Fachkliniken und medizinische Zentren, deren hohe medizinische und pflegerische Kompetenz, sowie Erfahrung, weit hinaus über die Region Südbaden bekannt sind. An derzeit sechs stationären Häusern in der Ortenau mit rund 1.700 Planbetten, sowie einem Pflege- und Betreuungsheim, sorgt es gemeinsam mit seinen wichtigsten Partnern, den niedergelassenen Ärzten, für eine umfassende Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau. Zudem bieten das Ortenau Klinikum mit seinem Pflege- und Betreuungsheim für rund 350 pflegebedürftige, ältere, geistig behinderte, psychisch kranke und alkoholkranke Menschen ein Zuhause in Gengenbach-Fußbach. Im Folgenden wird das Unternehmen als „Auftraggeber“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund schreibt der Auftraggeber die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 g aus. 2. Leistungsgegenstand Leistungsinhalt ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG. 3. Kalkulationsgrundlage Die im Leistungsverzeichnis bekanntgegebenen erwarteten Sendungen dienen als Kalkulationsgrundlage und sind unverbindlich. Jede Position ist wie ausgewiesen zu bearbeiten, es dürfen keine Positionen eigenmächtig zusammengefasst werden. Die Preise sind unter Einbeziehung sämtlicher Nebenkosten anzugeben. Soweit der Bieter Subunternehmer in die Dienstleistung einbezieht, sind auch deren Preise in den angebotenen Preis zu übernehmen. Alle Leistungen, die im Leistungsverzeichnis definiert sind, müssen in der Kalkulation des Angebotspreises berücksichtigt worden sein. Insbesondere sind auch Rückgaben von Sendungen an den Absender jeweils in den Angebotspreis zu integrieren. Leistungsbeschreibung Zustellung von Briefsendungen Die Zustellung der inländischen Briefsendungen erfolgt, mit Ausnahme von Massensendungen und Sonderprodukten, im Jahresdurchschnitt mindestens zu 95% am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und mindestens zu 99% bis zum vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (Anforderung gemäß §18 Absatz 1 PostG). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingesteckt bzw. dem Empfänger, einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen oder in den Räumen des Empfängers anwesenden Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendungen berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Als nicht zustellbar gelten insbesondere alle Sendungen  mit falschen oder fehlerhaften Firmenbezeichnungen bzw. Namen,  mit sonstigen, wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen,  mit einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschildes nicht erkennbar ist oder  im Fall, dass der Empfänger verzogen oder verstorben ist. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung mindestens einen Zustellversuch. Abholung der Briefsendungen Die täglich anfallende, unsortierte und unfrankierte Post wird montags bis freitags von dem Auftraggeber definierten Abholungszeiträumen bei dem Auftraggeber vom Auftragnehmer abgeholt, im Briefzentrum verarbeitet und anschließend zugestellt. Die Abholungsorte sind gemäß Preisblatt (Teil C - Leistungsverzeichnis) vom Auftraggeber definiert und können mit schriftlicher Vereinbarung reduziert oder erweitert werden. Werden weitere Abholorte hinzugefügt, können die daraus entstehenden Kosten individuell geltend gemacht werden. Sonderabholungen sind nach Absprache möglich. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein Abholungsfenster von 60 Minuten. Die Mengenangaben im Preisblatt (Teil C - Leistungsverzeichnis) sind Schätzwerte und somit als unverbindlich anzusehen. Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Einsatz von Dritten oder kooperierenden Unternehmen Es ist nicht zwingende Voraussetzung, dass der Auftragnehmer die bundesweite Beförderung der Sendungen als Eigenleistung erbringt. Einzelne oder auch mehrere Leistungsteile können von Nachunternehmen oder kooperierenden Unternehmen erbracht werden. Greift der Bieter für wesentliche Leistungsteile (insbesondere Transport und Zustellleistungen) – auch teilweise – auf die Deutsche Post AG zurück und erbringt diese die Dienstleistung unmittelbar für den Absender, d. h. den Auftraggeber, gilt dieser nicht als Nachunternehmer, sondern als mit dem Bieter kooperierendes Unternehmen.
Mehr anzeigen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ortenaukreis 🏙️
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-08-05 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer gültigen Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, ausgestellt durch die Bundesnetzagentur sowie den Nachweis über den Eintrag ins Berufs- und Handelsregister. Die Nachweise sind bei der Angebotsabgabe über das Vergabeportal „E-Vergabe“ beizufügen. Gem. § 44 VGV
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung zur Vermeidung von Korruption (Antikorruptionserklärung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Erklärung über Einhaltung von EU-RUS-Sanktionen
Eigenerklärung nach § 123 GWB, §124 GWB, §125 GWB, §128 GWB
Nachweis zur Bonität des Unternehmens
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Ortenau Klinikum
Nationale Registrierungsnummer: 10488
Postanschrift: Weingartenstraße 70
Postleitzahl: 77654
Postort: Offenburg
Region: Ortenaukreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ulrike.huber@ortenau-klinikum.de 📧
Telefon: +49 7814724813 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a98b7e5e-bfac-4dfd-ac47-e3ee20e77f37 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a98b7e5e-bfac-4dfd-ac47-e3ee20e77f37 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 1d245bb7-3be0-4b4a-9b2e-1964efc1b35d
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Ortenaukreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 121-418179 (2025-06-26)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕