Die Vergabe wird im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie betrifft die Unterstützung der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen im Landesgebiet Rheinland-Pfalz. Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung dieser Dienstleistung ausgeschrieben, da der bisherige Rahmenvertrag zum 17.02.2025 ausläuft. Die Dienstleistung beinhaltet vorrangig die in dem genannten Vertragszeitraum durchzuführende Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bundestagswahl sowie für die voraussichtlich gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen und Bürgerentscheide und sonstige unterjährige Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Der Leistungszeitraum besteht aus 48 Monaten Grundlaufzeit und der Option für die zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate. Es wird eine verbindliche Mindestabnahmemenge i. H. v. 190.000 Wahlbenachrichtigungen für einen zeitlichen Rahmen von vier Jahren zugesichert. Für LOS 1 beträgt die Mindestabnahmemenge 170.000 Wahlbenachrichtigungen und für LOS 2 20.000 Wahlbenachrichtigungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung WBN 2025
Referenznummer: 007
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe wird im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe wird im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie betrifft die Unterstützung der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen im Landesgebiet Rheinland-Pfalz. Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung dieser Dienstleistung ausgeschrieben, da der bisherige Rahmenvertrag zum 17.02.2025 ausläuft. Die Dienstleistung beinhaltet vorrangig die in dem genannten Vertragszeitraum durchzuführende Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bundestagswahl sowie für die voraussichtlich gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen und Bürgerentscheide und sonstige unterjährige Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Der Leistungszeitraum besteht aus 48 Monaten Grundlaufzeit und der Option für die zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate. Es wird eine verbindliche Mindestabnahmemenge i. H. v. 190.000 Wahlbenachrichtigungen für einen zeitlichen Rahmen von vier Jahren zugesichert. Für LOS 1 beträgt die Mindestabnahmemenge 170.000 Wahlbenachrichtigungen und für LOS 2 20.000 Wahlbenachrichtigungen.
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Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 268 500 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Von LOS 1 sind insofern z. B. Bürgerentscheide umfasst, die voraussichtlich gleichzeitig mit den stattfindenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) Frühjahr 2026; 2) Bundestagswahl im Jahr 2029; 3) Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2029 Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden unterjährigen Wahlen wie bspw. Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Unterjährige Wahlen können je nach Bedarf beauftragt werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Beförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz”
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Frist für den Eingang der Angebote wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 18 Tage festgelegt, da der bisherige Rahmenvertrag Mitte Februar 2025 ausläuft. Die...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Frist für den Eingang der Angebote wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 18 Tage festgelegt, da der bisherige Rahmenvertrag Mitte Februar 2025 ausläuft. Die BNetzA hat erst am 11.12.2024 die Entscheidung zur Genehmigung vorgelegten Entgelte und Entgeltermäßigungen antragsgemäß bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig angeordnet. U. a. hing hiervon die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ab. Aufgrund der Weihnachtszeit, des Jahreswechsels und der sich anschließenden Ferienzeiten in den Bundesländern bis 07.01.2025 ist die Bekanntmachung am 15.01.2025 vorgesehen, um einen möglichst fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-03 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-04 00:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KommWis GmbH, Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Frau Dorothee Natalello Herr Quoc-Binh Duong Frau Nadine Trinschek Herr David Fallscheer Herr Philipp Wagner Herr Hans-Jürgen Eckert”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung i. S. d. § 44 VgV: Aktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung Vom Bieter ist ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung i. S. d. § 44 VgV: Aktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung Vom Bieter ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung einzureichen. Als solcher Nachweis wird ein aktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung anerkannt. Aktuell ist der Handelsregisterauszug, wenn er nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist ist. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Gleichwertige Registerauszüge aus dem EU-Ausland sind ebenso zulässig. Kann eine Drittbescheinigung nicht wie gefordert, z. B. als ein Registereintrag, vorgewiesen werden, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Vom Bieter ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB einzureichen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieters i. S. d. § 125 GWB sind auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen zum Angebot darzulegen und nachzuweisen. Eigenerklärung zum SchwarzArbG, AEntG, MiLoG und AufenthG Vom Bieter ist mit dem Angebot die Eigenerklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) und § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einzureichen. Nachweis über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur Vom Bieter wird zudem ein aktueller Nachweis über die Eintragung in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 PostG verlangt. Postdienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 PostG nur von Anbietern erbracht werden, die in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Diesbezüglich gelten die Übergangsbestimmungen gem. § 112 PostG. Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass keine Rücknahme bzw. kein Widerruf der Eintragung i. S. v. § 4 Abs. 3, 5 PostG erfolgt ist. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45 VgV: Aktuelle Bescheinigung einer Bank Vom Bieter wird zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45 VgV: Aktuelle Bescheinigung einer Bank Vom Bieter wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine aktuelle Bescheinigung einer Bank mit Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Bonität (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten) als Drittbescheinigung verlangt. Aktuell ist die Bescheinigung der Bank, wenn sie nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist ist. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Die Drittbescheinigung kann bis zum Zuschlag nachgereicht werden, wenn zur Angebotsabgabe eine Bescheinigung der Bank darüber beigefügt wird, dass sich die Erstellung der Drittbescheinigung bis dahin verzögert. Betriebshaftpflichtversicherung Vom Bieter wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung verlangt mit der unten stehenden jeweiligen Mindestdeckung für LOS 1 bzw. LOS 2; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird. Bei LOS 1 soll die Mindestdeckung der Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden 1.000.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) und für Personen- und Sachschäden 3.000.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) nachgewiesen werden, bei LOS 2 soll die Mindestdeckung der Betriebshaftpflichtversicherung 150.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) nachgewiesen werden. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Jahresumsatz im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes Vom Bieter wird eine Darstellung des Jahresumsatzes im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) bzw. aus Bereichen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) in Euro (Netto) erwartet. Dafür wird sowohl für LOS 1 als auch für LOS 2 ein Mittelwert aus den drei angegebenen Jahresumsätzen ermittelt. Bei LOS 1 muss der Mittelwert mindestens dem doppelten Wert der Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer landesweiten Wahl in Rheinland-Pfalz entsprechen. Die Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer landesweiten Wahl hat einen geschätzten Wert von 2.181.000 Euro, so dass der Mittelwert bei etwa 4.362.000 Euro liegen muss, wobei eine Abweichung von 10 % zulässig ist. Bei LOS 2 muss der Mittelwert mindestens dem doppelten Wert der Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer unterjährigen Wahl in Mainz, der einwohnerstärksten Stadt in Rheinland-Pfalz, mit etwa 150.000 wahlberechtigten Personen entsprechen. Die Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer unterjährigen Wahl in Mainz hat einen geschätzten Wert von etwa 109.050 Euro, so dass der Mittelwert bei etwa 218.100 Euro liegen muss, wobei eine Abweichung von 10 % zulässig ist. Sofern für beide Lose ein Angebot abgegeben wird, ist die Angabe zu LOS 1 zur Abgabe des Angebotes für beide Lose ausreichend. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 46 VgV: Referenzangaben Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 46 VgV: Referenzangaben Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine Darstellung bzw. die Angabe von Referenzen der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich laufende oder abgeschlossene vergleichbare Leistungen bzw. Projekte im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) zu LOS 1 und LOS 2 beziehen. Bei LOS 1 wird die Angabe und Darstellung von mindestens einer und maximal drei Beförderungs- und Zustellleistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich abgeschlossene oder laufende vergleichbare Leistungen bzw. Projekte beziehen. Als erfolgreich abgeschlossen gelten Projekte, bei denen die Zustellung fristgerecht bzw. termingerecht erfolgt ist. Als vergleichbare Beförderungs- und Zustellleistung gilt die projektbezogene und flächendeckende Zustellung von ca. 1 - 3 Millionen Sendungen zu einem bestimmten Termin auf einem Gebiet, dessen Flächengröße mindestens vergleichbar mit der Fläche von Rheinland-Pfalz (ca. 20.000 km²) ist, wobei im Hinblick auf die Fläche eine Abweichung nach unten von 25 % toleriert wird. Bei LOS 2 wird die Angabe und Darstellung von mindestens einer und maximal drei Beförderungs- und Zustellleistung der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich abgeschlossene oder laufende vergleichbare Leistungen bzw. Projekte beziehen. Als vergleichbare Beförderungs- und Zustellleistungen gilt die projektbezogene und flächendeckende Zustellung von ca. 150.000 Sendungen zu einem bestimmten Termin. Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes und des relevanten Zustellgebietes Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) der Jahre 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Ausschreibung erwartet. Vom Bieter wird eine Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) für das relevante Zustellungsgebiet, das Bundesland Rheinland-Pfalz, der Jahre 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Ausschreibung erwartet. Qualitätsmanagement Der Bieter legt einen Nachweis eines im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes aufgesetzten Qualitätsmanagements vor. Anerkannt wird die Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 - Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig) im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Umweltmanagement Mit der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen sind aufgrund der erforderlichen Transportmaßnahmen erhöhte Umweltauswirkungen verbunden. Der Auftragnehmer wendet Umweltmanagementmaßnahmen i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV während der Auftragsausführung an. Die Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen kann durch einen gültigen Nachweis belegt werden, der von unabhängiger Stelle ausgestellt wurde. Gültig ist der Nachweis, wenn er mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraumes wirksam ist. Ein solcher geeigneter Nachweis über die Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen kann z.B. durch ein Zertifikat über ein Umweltmanagementsystem basierend auf EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), Art. 52 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG, oder anderen europäischen oder internationalen Normen wie der DIN EN ISO 14001 erbracht werden. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYPYBX0” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 012-033513 (2025-01-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 268 500 EUR 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Frist für den Eingang der Angebote wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 25 Tage festgelegt, da der bisherige Rahmenvertrag Mitte Februar 2025 ausläuft. Die...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Frist für den Eingang der Angebote wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 25 Tage festgelegt, da der bisherige Rahmenvertrag Mitte Februar 2025 ausläuft. Die BNetzA hat erst am 11.12.2024 die Entscheidung zur Genehmigung vorgelegten Entgelte und Entgeltermäßigungen antragsgemäß bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig angeordnet. U. a. hing hiervon die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ab. Aufgrund der Weihnachtszeit, des Jahreswechsels und der sich anschließenden Ferienzeiten in den Bundesländern bis 07.01.2025 ist die Bekanntmachung am 15.01.2025 vorgesehen, um einen möglichst fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-10 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-11 00:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYPYBX0
Die Termine und Fristen im Vergabeverfahren werden wie folgt angepasst (vgl. Dokument...”
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYPYBX0
Die Termine und Fristen im Vergabeverfahren werden wie folgt angepasst (vgl. Dokument "WBN_2025_Anpassung_Terminrahmen_20250128"): 1. Übermittlung der Bieterfragen bis spätestens Freitag, 31.01.2025 - 12:00 Uhr 2. Beantwortung der Bieterfragen bis spätestens (vgl. § 20 Abs. 3 Nr.1 VgV): Dienstag, 04.02.2025 3. Ende der Angebotsfrist, § 15 Abs. 3 VgV (Termin zur Abgabe der Angebote): Montag, 10.02.2025 - 23:59 Uhr 4. Beginn der Prüfung der Angebote: Dienstag, 11.02.2025 5. Interne Vergabeentscheidung und Vorab-Information der nicht berücksichtigten BIETER, § 134 Abs.1 und 2 GWB: Montag, 17.02.2025 6. Zuschlagserteilung an den BIETER mit dem wirtschaftlichsten Angebot, § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB: Freitag, 28.02.2025 7. Ende der Bindefrist: Dienstag, 04.03.2025 8. Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union (vgl. § 39 VgV): Spätestens bis Sonntag, 30.03.2025
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich an die folgende...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten und unverzüglich zu begründen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Um Ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, beachten Sie bitte insbesondere die nachfolgenden Rügevorgaben und Antragsfristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AUFTRAGGEBER nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AUFTRAGGEBERS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Nachprüfungsantrags Kosten anfallen können, die vom Antragsteller zu tragen sind, sofern der Antrag keinen Erfolg hat.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“- Anpassung der in Ziffer 3.12.3 der allgemeinen Vergabeunterlage genannten Termine und Fristen wie folgt: 1. Übermittlung der Bieterfragen bis spätestens...”
Text
- Anpassung der in Ziffer 3.12.3 der allgemeinen Vergabeunterlage genannten Termine und Fristen wie folgt: 1. Übermittlung der Bieterfragen bis spätestens Freitag, 31.01.2025 - 12:00 Uhr 2. Beantwortung der Bieterfragen bis spätestens (vgl. § 20 Abs. 3 Nr.1 VgV): Dienstag, 04.02.2025 3. Ende der Angebotsfrist, § 15 Abs. 3 VgV (Termin zur Abgabe der Angebote): Montag, 10.02.2025 - 23:59 Uhr 4. Beginn der Prüfung der Angebote: Dienstag, 11.02.2025 5. Interne Vergabeentscheidung und Vorabinformation der nicht berücksichtigten BIETER, § 134 Abs.1 und 2 GWB: Montag, 17.02.2025 6. Zuschlagserteilung an den BIETER mit dem wirtschaftlichsten Angebot, § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB: Freitag, 28.02.2025 7. Ende der Bindefrist: Dienstag, 04.03.2025 8. Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union (vgl. § 39 VgV): Spätestens bis Sonntag, 30.03.2025 (vgl. Dokument "WBN_2025_Anpassung_Terminrahmen_20250128") Aufgrund der o.g. angepassten Termine und Fristen beträgt die Angebotsfrist nun 25 Tage und die Bindefrist 22 Tage. - Anpassung des Preisblatts Eine Angabe von bis zu vier Nachkommastellen ist nunmehr möglich. Das Dokument "05_Preisblatt" wurde durch das Dokument "05_Preisblatt_NEU" ersetzt. - Ergänzung um die Angabe von Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
“Im Zusammenhang mit Bieterfragen wurden Anpassungen an der Vergabeunterlage, den Verfahrensangaben sowie den Fristen durchgeführt.”
Quelle: OJS 2025/S 021-063858 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 268 500 EUR 💰
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYPYBGQ
Die Termine und Fristen im Vergabeverfahren werden wie folgt angepasst (vgl. Dokument...”
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYPYBGQ
Die Termine und Fristen im Vergabeverfahren werden wie folgt angepasst (vgl. Dokument "WBN_2025_Anpassung_Terminrahmen_20250128"): 1. Übermittlung der Bieterfragen bis spätestens Freitag, 31.01.2025 - 12:00 Uhr 2. Beantwortung der Bieterfragen bis spätestens (vgl. § 20 Abs. 3 Nr.1 VgV): Dienstag, 04.02.2025 3. Ende der Angebotsfrist, § 15 Abs. 3 VgV (Termin zur Abgabe der Angebote): Montag, 10.02.2025 - 23:59 Uhr 4. Beginn der Prüfung der Angebote: Dienstag, 11.02.2025 5. Interne Vergabeentscheidung und Vorab-Information der nicht berücksichtigten BIETER, § 134 Abs.1 und 2 GWB: Montag, 17.02.2025 6. Zuschlagserteilung an den BIETER mit dem wirtschaftlichsten Angebot, § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB: Freitag, 28.02.2025 7. Ende der Bindefrist: Dienstag, 04.03.2025 8. Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union (vgl. § 39 VgV): Spätestens bis Sonntag, 30.03.2025
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Quelle: OJS 2025/S 032-103108 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verhandlungsverfahren WBN 2025
Referenznummer: 008
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe wurde im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe wurde im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie betrifft die Unterstützung der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen im Landesgebiet Rheinland-Pfalz. Es wurde ein Rahmenvertrag zur Erbringung dieser Dienstleistung ausgeschrieben, da der bisherige Rahmenvertrag zum 17.02.2025 auslief. Das vorangegangene offene Verfahren wurde jedoch mangels eingehender Angebote aufgehoben. Deshalb wurde die Beschaffung der Leistungen im Rahmen der Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz nun per Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1, § 17 Abs. 5 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Die Dienstleistung beinhaltet vorrangig die im Vertragszeitraum durchzuführende Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bundestagwahlen, die voraussichtlich gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen sowie für sonstige unterjährige Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration. Nicht zum Zeitpunkt der Durchführung des Verhandlungsverfahrens bekannte Wahlen, insb. vorgezogene landesweite Neuwahlen können ebenfalls Bestandteil des Auftragsgegenstandes werden. Der Leistungszeitraum besteht aus 48 Monaten Grundlaufzeit und der Option für die zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate. Es wird eine verbindliche Mindestabnahmemenge i. H. v. 190.000 Wahlbenachrichtigungen für einen zeitlichen Rahmen von vier Jahren zugesichert. Für LOS 1 beträgt die Mindestabnahmemenge 170.000 Wahlbenachrichtigungen und für LOS 2 20.000 Wahlbenachrichtigungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 268 500 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Von LOS 1 sind insofern z. B. Bürgerentscheide umfasst, die voraussichtlich gleichzeitig mit den stattfindenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) am 22. März 2026; 2) Bundestagswahl im Jahr 2029; 3) Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2029 4) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) im Jahr 2031 Es wird im Rahmen von LOS 1 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen voraussichtlichen Wahltermine und die sich hieraus voraussichtlich ergebenden Sendungsmengen einer Betrachtung zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Vergabeunterlagen entsprechen und der AUFTRAGNEHMER keinen Anspruch auf Realisierung der prognostizierten Wahlen, Termine und Umfänge erheben kann. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass andere bzw. mehr oder weniger Wahlen mit entsprechenden abweichenden Umfängen stattfinden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden unterjährigen Wahlen wie bspw. Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Unterjährige Wahlen können je nach Bedarf beauftragt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Anträge ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Beschaffung der Beförderungsleistungen und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz erfolgte im Rahmen...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Beschaffung der Beförderungsleistungen und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz erfolgte im Rahmen der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV. Dem Verhandlungsverfahren ging ein EU-weites, offenes Verfahren gemäß § 15 VgV voraus, welches am 17.01.2025 bekannt gemacht und schließlich am 11.02.2025 aufgehoben wurde, da keine Angebote eingegangen waren.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Vertragsnummer: 001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-08 📅
Titel: Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE813183488
Postanschrift: Sträßchensweg 10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dpihs.ausschreibung.management@deutschepost.de📧
Telefon: 0228 5202-0📞
URL: https://www.deutschepost.de/de/d/dp-ihs.html🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYPYEHT” Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftsstraße 9
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich an die folgende...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten und unverzüglich zu begründen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Tel.: +49 6131162234 Fax: +49 6131162113 Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Um Ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, beachten Sie bitte insbesondere die nachfolgenden Rügevorgaben und Antragsfristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AUFTRAGGEBER nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten) erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung (bzw. Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten) benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AUFTRAGGEBERS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Nachprüfungsantrags Kosten anfallen können, die vom Antragsteller zu tragen sind, sofern der Antrag keinen Erfolg hat.
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Quelle: OJS 2025/S 150-516552 (2025-08-06)