Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6.1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen:
•Gewerbeanmeldung
•Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder
ein Auszug aus der Handwerksrolle)
•Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
•Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
•qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative
Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §
19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Auf-enthaltsgesetz (AufenthG) und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG).
Erklärung gemäß § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2
Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung sicherzustellen.
6.2. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
abzuschließen und nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die
Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige
Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens
Personenschäden 5.000.000 €
Sachschäden 2.500.000 €
Vermögensschäden 500.000 €
2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen
6.3. Die unter Punkt 6.1. und 6.2. beschriebenen Eignungskriterien kommen für die hier
gegenständliche Leistung Außenanlagen zur Anwendung. Zur Sicherstellung der
Eignungskriterien Punkt 6.1.– 6.2. werden die BVB BerlAVG vereinbart, darüber hinaus ist die
EE_Frauenförderung abzugeben. Aus den Anforderungen für die auszuführenden Leistungen ergeben
sich jedoch zusätzlich die folgenden Mindestbedingungen:
Ergänzung zu 6.3.1. Erklärung über geeignete Referenzen
Durch den Bieter ist mit dem Angebot zwei Referenzen zu Außenanlagen in der Ausführung
Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen bei Neubauvorhaben bzw.
Wohnumfeldverbesserungen im Wohnungsbau ab einer Mindestgröße von 2.000 m2 nachzuweisen.
Ergänzung zu 6.2.Erklärung über den Gesamtumsatz
Durch den Bieter sind mit dem Angebot 800.000 EUR netto als Mindestumsatz pro Jahr
nachzuweisen.
Ergänzung zu 6.3. Erklärung über die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte
Als Mindestbedingung gilt, dass eine durchschnittliche Beschäftigtenanzahl von mindestens 6
Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern über die letzten drei Jahre nachzuweisen ist.