Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist es erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch (Ersatz) von zwei Scheibenfiltern der Teilanlage 2 der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda
Referenznummer: 1236277-U19
Kurze Beschreibung:
Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich
im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und
sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei
Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der
fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung
des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist es erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu
ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den
weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich
im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und
sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei
Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der
fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung
des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist es erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu
ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den
weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich
im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und
sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei
Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der
fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung
des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu
ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den
weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich
im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und
sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei
Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der
fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung
des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu
ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den
weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende
Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall
Vertragsbestandteil.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende
Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall
Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-31 📅
Datum des Endes: 2025-05-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-14 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-14 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen
eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit -
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder -
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen
eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit -
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder -
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen
eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit -
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder -
allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind,
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen
eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit -
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder -
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen
eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit -
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder -
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen
eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit -
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder -
allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind,
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von
Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von
Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal je Jahr auszuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal je Jahr auszuweisen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem es ansässig ist.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen von min. 1 Referenz, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Aus der Referenz muss folgendes hervorgehen:
• Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Scheibenfilteranlagen /
Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht älter als 5 Jahre und die als Flockungsfiltration in Betrieb ist.
• Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Scheibenfilteranlagen /
Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht älter als 5 Jahre ist, um die Standzeit des Filtertuchs zu bestätigen.
Die Standzeiten der Filtertuchsäcke Polstoff PFF sollen im Regeldurchsatz von 350 m³/h bis 650 m³/h mindestens ein Jahr halten.
Je Referenz sind weiterhin folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens
• Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): •
Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer) • Ort der Ausführung • Ausführungszeitraum •
Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten
maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen •
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer • Auftragswert
der beschriebenen Leistungen • Stichwortartige Beschreibung Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut
GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers
abgefordert werden, dass die Leistungen aus den benannten Referenzen
auftragsgemäß erbracht wurden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen von min. 1 Referenz, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Aus der Referenz muss folgendes hervorgehen:
• Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Scheibenfilteranlagen /
Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht älter als 5 Jahre und die als Flockungsfiltration in Betrieb ist.
• Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Scheibenfilteranlagen /
Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht älter als 5 Jahre ist, um die Standzeit des Filtertuchs zu bestätigen.
Die Standzeiten der Filtertuchsäcke Polstoff PFF sollen im Regeldurchsatz von 350 m³/h bis 650 m³/h mindestens ein Jahr halten.
Je Referenz sind weiterhin folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens
• Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): •
Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer) • Ort der Ausführung • Ausführungszeitraum •
Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten
maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen •
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer • Auftragswert
der beschriebenen Leistungen • Stichwortartige Beschreibung Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut
GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers
abgefordert werden, dass die Leistungen aus den benannten Referenzen
auftragsgemäß erbracht wurden.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der
Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen abgefordert werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der
Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen abgefordert werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur
Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur
Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 010-026534 (2025-01-14)