Austausch (Ersatz) von zwei Scheibenfiltern der Teilanlage 2 der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda

Wismut GmbH

Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist es erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch (Ersatz) von zwei Scheibenfiltern der Teilanlage 2 der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda
Referenznummer: 1236277-U19
Kurze Beschreibung:
Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist es erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1236277-U19
Beschreibung der Beschaffung:
Die beiden bisher eingesetzten zwei Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 2000) befinden sich im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 2 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und sind seit dem Jahr 2000 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 2 im Jahr 2000 sind durch die zwei Scheibenfilter ca. 77 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch baugleiche Aggregate zu ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-31 📅
Datum des Endes: 2025-05-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-14 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-14 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal je Jahr auszuweisen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen von min. 1 Referenz, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Aus der Referenz muss folgendes hervorgehen: • Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Scheibenfilteranlagen / Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht älter als 5 Jahre und die als Flockungsfiltration in Betrieb ist. • Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Scheibenfilteranlagen / Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht älter als 5 Jahre ist, um die Standzeit des Filtertuchs zu bestätigen. Die Standzeiten der Filtertuchsäcke Polstoff PFF sollen im Regeldurchsatz von 350 m³/h bis 650 m³/h mindestens ein Jahr halten. Je Referenz sind weiterhin folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens • Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): • Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) • Ort der Ausführung • Ausführungszeitraum • Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer • Auftragswert der beschriebenen Leistungen • Stichwortartige Beschreibung Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers abgefordert werden, dass die Leistungen aus den benannten Referenzen auftragsgemäß erbracht wurden.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen abgefordert werden.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140856559
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 371 8120431 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E44343444 🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E44343444 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 010-026534 (2025-01-14)