Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle und grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Die zu vergebenden Rettungsdienstleistungen sind Gegenstand einer Dienstleistungskonzession (vgl. Art. 13 Abs. 1 S. 1 BayRDG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auswahlverfahren zu Stationierung und Betrieb eines Rettungswagens (RTW) am Standort Reichersdorf
Kurze Beschreibung:
“Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW sowie dem Transport von Notfallpatienten...”
Kurze Beschreibung
Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle und grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Die zu vergebenden Rettungsdienstleistungen sind Gegenstand einer Dienstleistungskonzession (vgl. Art. 13 Abs. 1 S. 1 BayRDG).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort Reichersdorf. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort Reichersdorf. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 102 Stunden pro Woche.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oben ist anstelle des Erfüllungsortes
die Anschrift des ZRF benannt. Die konkreten Vorgaben zum Erfüllungsort sind
den Auswahlunterlagen und dort...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Oben ist anstelle des Erfüllungsortes
die Anschrift des ZRF benannt. Die konkreten Vorgaben zum Erfüllungsort sind
den Auswahlunterlagen und dort insbesondere Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung zu
entnehmen.
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Ort der Leistung: Erding🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2036-02-29 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Leistungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept / Leistungsversprechen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt
allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus
Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19...”
1. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt
allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus
Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen
des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die
Bestimmungender §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung
(KonzVgV) finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung (siehe
dazu näher Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen - Teil A der
Auswahlunterlagen). Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt
deshalb rein freiwillig und überobligatorisch. Mit dieser Bekanntmachung ist
keinerlei Bindung an die Bestimmungen des Vergaberechts verbunden. Die
Angaben in den Auswahlunterlagen gelten deshalb auch vorrangig gegenüber den
Angaben in dieser Bekanntmachung.
2. Insbesondere die Zuschlagskriterien sind
nachstehend nur zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im
Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der
Auswahlunterlagen, dort unter Ziffern 12 und 13 der Bewerbungsbedingungen
verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
Im Fall von Widersprüchen sowie von Abweichungen sind stets die Angaben in
den Bewerbungsbedingungen / Auswahlunterlagen maßgeblich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bayerisches Verwaltungsgericht München
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Postfach 20 05 43
Postleitzahl: 80005
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@vg-m.bayern.de📧
Telefon: 089 5143-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des BayVwVfG (siehe näher Teil A Ziffer 2 der Auswahlunterlagen). Für das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie des BayVwVfG, ist das Verwaltungsgericht zuständig. Bewerber, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Vertragsschluss über das Ergebnis der Auswahlentscheidung informiert. Der Zuschlag erfolgt frühestens einen Monat nach Erteilung dieser Information. Die mitgeteilte Vergabeentscheidung kann innerhalb dieser Monatsfrist angegriffen werden.
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Quelle: OJS 2025/S 152-522829 (2025-08-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2036-06-30 📅
“1. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt
allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus
Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19...”
1. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt
allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus
Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen
des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die
Bestimmungen der §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung
(KonzVgV) finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung (siehe
dazu näher Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen - Teil A der
Auswahlunterlagen). Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt
deshalb rein freiwillig und überobligatorisch. Mit dieser Bekanntmachung ist
keinerlei Bindung an die Bestimmungen des Vergaberechts verbunden. Die
Angaben in den Auswahlunterlagen gelten deshalb auch vorrangig gegenüber den
Angaben in dieser Bekanntmachung.
2. Insbesondere die Zuschlagskriterien sind
nachstehend nur zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im
Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der
Auswahlunterlagen, dort unter Ziffern 12 und 13 der Bewerbungsbedingungen
verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
Im Fall von Widersprüchen sowie von Abweichungen sind stets die Angaben in
den Bewerbungsbedingungen / Auswahlunterlagen maßgeblich.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Aufgrund einer Bewerberfrage wurde der Zeitpunkt für den Vertragsbeginn (siehe Ziffer 5.1.3 dieser Bekanntmachung) vom 01.03.2026 auf den 01.07.2026...”
Text
Aufgrund einer Bewerberfrage wurde der Zeitpunkt für den Vertragsbeginn (siehe Ziffer 5.1.3 dieser Bekanntmachung) vom 01.03.2026 auf den 01.07.2026 verschoben. Das hat folgenden Hintergrund:
Einerseits ist ein zeitnaher Vertragsbeginn für den vorliegenden Standort von großer Bedeutung, da vom Institut für Notfallmedizin an der LMU München (INM) vorliegend ein Versorgungsdefizit gutachterlich festgestellt wurde, das möglichst schnell zu schließen ist. Andererseits ist dem Konzessionsgeber bewusst, dass eine Vorbereitungszeit von rund sechs Wochen vor Vertragsbeginn sehr knapp bemessen ist. Im Sinne eines interessengerechten Ausgleichs hat sich der Konzessionsgeber deshalb dazu entschieden, den Termin für den Vertragsbeginn auf den 01.07.2026 zu verschieben.
Die Auswahlunterlagen (dort Teil A Ziffern 1 und 7 lit. e)) und die vorliegende Bekanntmachung (Ziffer 5.1.3) sind also dahingehend zu ändern, dass der Termin für den geplanten Vertragsbeginn / Leistungsbeginn nicht mehr der 01.03.2026, sondern der 01.07.2026 ist. Die voraussichtliche Vertragslaufzeit ist mithin vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2036.
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Quelle: OJS 2025/S 160-548029 (2025-08-21)