Lieferung eines Auslese- und Auswertesystems für digitale Fahrtenschreiber im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs zur Erfassung, Speicherung und Analyse von Fahrdaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auswerte- und Auslesesystem digitales Kontrollgerät
Reference number: 2025-11V-12-4
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Auslese- und Auswertesystems für digitale Fahrtenschreiber im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs zur Erfassung,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Auslese- und Auswertesystems für digitale Fahrtenschreiber im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs zur Erfassung, Speicherung und Analyse von Fahrdaten.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Auslese- und Auswertesystem muss aus einer Softwareanwendung (Softwarekomponente) und einem Download-Key (Hardwarekomponente mit Softwareanteilen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Auslese- und Auswertesystem muss aus einer Softwareanwendung (Softwarekomponente) und einem Download-Key (Hardwarekomponente mit Softwareanteilen) bestehen. Es muss vor allem die Kontrolle und Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Erkennung von Manipulationen und Verstöße hinsichtlich des Fahrverhaltens ermöglichen. Dazu muss das Auslese- und Auswertesystem an die kontinuierliche Weiterentwicklung der digita-len Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) und die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zeitnah angepasst werden können (anhand von Updates) und diese Anpassungen in die Softwareanwendung funktional und rechtskonform implementieren können. Vom Auftraggeber müssen darüber hinaus hierfür Schulungen für Multiplikatoren angeboten werden. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens die folgenden Mengen abrufen: - Kauf von 300 Softwarelizenzen (inklusive der 17 Schulungslizenzen) mit regelmäßiger Softwarepflege und Umsetzung erforderlicher Aktualisierungen und Anpassungen - Kauf von 300 mit der Auslese- und Auswertesoftware kompatible Download-Keys - Durchführung von drei Multiplikatorenschulungen für je 16 Teilnehmer inkl. der zur Verfügungstellung von didaktischem Schulungsmaterial/-unterlagen für Multiplikatoren und Anwender Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens die folgenden Mengen abrufen: - Kauf von 350 (lizenzierte) Softwareanwendungen - Kauf von 350 Download-Keys - 6 Schulungsveranstaltungen für Multiplikatoren (über die Mindestabnahmen im ersten Vertragsjahr hinaus je eine Schulungsveranstaltung pro Vertragsjahr bei Vertragsver-längerung)
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Zusätzliche Informationen:
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schulungen sind in den Räumlichkeiten der Hochschule für Polizei, Institut für Fortbildung, Wolfgang-Brumme-Allee 52, 71034 Böblingen durchzuführen.”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftraggebers weitere Auswerte- und Auslesesystem zu den im...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftraggebers weitere Auswerte- und Auslesesystem zu den im Angebotsschreiben genannten Stückpreisen und Bedingungen zu liefern sowie Schulungen anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung gem. den B-Kriterien aus der Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder - Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Fall ist neben der Anlage "Erklärung Unterauftragnehmer" auch die Anlage " Erklärung Eignungsleihe" auszfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
“Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYM9D” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 125-431663 (2025-07-02)