Das Landesamt für Steuern benötigt initial 75 leistungsstarke PCs für die IT-Fahndungsprüfer. Es sollen bis zu 25 weitere Geräte zu einem späteren Zeitpunk optionalt abrufbar sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auswerterechner für die bayerischen IT-Fahndungsprüfer/Steuerfahndung
Referenznummer: 2025CHO000014
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Steuern benötigt initial 75 leistungsstarke PCs für die IT-Fahndungsprüfer. Es sollen bis zu 25 weitere Geräte zu einem späteren Zeitpunk...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Steuern benötigt initial 75 leistungsstarke PCs für die IT-Fahndungsprüfer. Es sollen bis zu 25 weitere Geräte zu einem späteren Zeitpunk optionalt abrufbar sein.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Steuern benötigt initial 75 leistungsstarke PCs für die IT-Fahndungsprüfer. Es sollen bis zu 25 weitere Geräte zu einem späteren Zeitpunk...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Steuern benötigt initial 75 leistungsstarke PCs für die IT-Fahndungsprüfer. Es sollen bis zu 25 weitere Geräte zu einem späteren Zeitpunk optionalt abrufbar sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5b135cb7-ea8d-4d9b-9073-31c266703d52/suitabilitycriteria
Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren /
Liquidation, Eigenerklärungen zurLeistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur
des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Eigenerklärung
Russland
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 234-804629 (2025-12-03)