Auftragsbekanntmachung (2025-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AWA, Kläranlage - Thermische Klärschlammverwertung
Referenznummer: 052-2025
Kurze Beschreibung:
“AWA, Kläranlage - Thermische Klärschlammverwertung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abwasserentsorgung Wolfenbüttel AöR (AWA) beabsichtigt, die auf der Kläranlage Wolfenbüttel anfallenden Klärschlämme einer Klärschlammverwertung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abwasserentsorgung Wolfenbüttel AöR (AWA) beabsichtigt, die auf der Kläranlage Wolfenbüttel anfallenden Klärschlämme einer Klärschlammverwertung zuzuführen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beinhaltet eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren (vom 01.09.2025 bis 31.08.2028). Optional kann die Vertragslaufzeit einmalig um 1 Jahr verlängert werden (bis max. 31.08.2029), wenn er von keinem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.
Zu diesem Zweck werden im Rahmen des beigefügten Klärschlammverwertungsvertrages die zu erbringenden Dienstleistungen näher definiert und im Zuge einer europaweiten Ausschreibung auf der Grundlage der VgV im offenen Verfahren vergeben.
Die Leistungsbeschreibung behandelt sämtliche Leistungen zur Klärschlammverwertung, im Wesentlichen bestehend aus:
• Übernahme, Verladen, Transport und thermische Verwertung von im Mittel rd. 2.700 t Klärschlamm pro Jahr, einschl. aller Nebenarbeiten.
Der Auftrag wird nach Wertung der Angebote auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
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Ort der Leistung: Wolfenbüttel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-02 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufsregister des Sitzes/ Wohnsitzes”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebene Leistung, andernfalls ist die Qualifizierung durch vergleichbare Unterlagen nachzuweisen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bewerber über, wie in Pkt. 6, LV beschriebenes, qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, insbesondere der für die Ausführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bewerber über, wie in Pkt. 6, LV beschriebenes, qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, insbesondere der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung und der für die Leistung verantwortlichen Personen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: f933f248-0302-4153-b467-fe333eda3e18
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Wolfenbüttel🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2025/S 087-289650 (2025-05-02)