AWNF - Transporte und Umschlagbetrieb Rest- und Sperrmüll

Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH

Transport von Rest- und Sperrmüll Operativer Betrieb von zwei Umschlaganlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: AWNF - Transporte und Umschlagbetrieb Rest- und Sperrmüll
Referenznummer: 1139/25
Kurze Beschreibung: Transport von Rest- und Sperrmüll Operativer Betrieb von zwei Umschlaganlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Transporte von Festland Nordfriesland
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sowohl die Transporte der Abfälle zu diesen Anlagen, als auch Umschlagleistungen an den AWNF-eigenen Anlagen in Ahrenshöft und Süderinge/Sylt. Die Leistung wird in vier Losen aufgeteilt. Los 1 sind die Transporte vom Festland Nordfriesland. Los 2 sind die Transporte von der Umschlaganlage Süderinge /Sylt. Los 3 ist der Betrieb des Umschlages in Ahrenshöft (Anlage der AWNF). Los 4 ist der Betrieb des Umschlages in Süderinge / Sylt (Anlage der AWNF).
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Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Postleitzahl: 25853
Stadt: Ahrenshöft
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, sofern er nicht gekündigt wird. Zu einer Kündigung sind beide Parteien berechtigt. In beiden Fällen ist eine Frist von 18 Monaten einzu-halten. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2050, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Transporte von der Umschlaganlage Süderinge / Sylt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Betrieb des Umschlages in Ahrenshöft
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Betrieb des Umschlages in Süderinge / Sylt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
BB1 Unternehmensbeschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist eine eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
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BB2 Registereintrag: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist ein ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist der Gesamtumsatz für die Jahre 2021 - 2023 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist der Umsatz mit ähnlichen Leistungen für die Jahre 2021 - 2023 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben. Als ähnliche Leistung gilt die Durchführung von Abfalltransporten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
BL1 Qualitätssicherung Transport: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist ein Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern" für die Abfallschlüssel 20 03 01 und 20 03 07, oder: von der zuständigen Behörde bestätigte Anzeige gemäß § 53 KrWG oder: Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG) vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach EMAS) vorzulegen.
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BL2 Referenzen: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist mindestens eine Referenz für Abfalltransporte > 5.000 t/a anzugeben mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Umfang und Zeitraum.
BL3 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen: Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist ein Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern" für die Abfallschlüssel 20 03 01 und 20 03 07, oder: von der zuständigen Behörde bestätigte Anzeige gemäß § 53 KrWG oder: Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG) vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach EMAS) vorzulegen.
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TL1 Angaben zur technischen und personellen Ausstattung: Anzugeben sind: - Anzahl der Transportfahrzeuge mit Schubbodentechnologie - Anzahl der Hakenlift-Fahrzeuge (Abrollkipper) - Anzahl der in den letzten 6 Monaten im Mittel beschäftigten LKW-Fahrer
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE174867075
Postanschrift: Hohle Gasse 3
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Region: Nordfriesland 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Michael Stürmann
E-Mail: michael.stuermann@awnf.de 📧
Telefon: +494841-8948-11 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5CJ2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5CJ2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5CJ2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5CJ2 Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431988-4640 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 041-131052 (2025-02-26)