Die Karl-Herold-Seniorenwohnanlage ist eine Wohnanlage mit 154 Pflegeplätzen und 28 Wohnungen. Das Gebäude wurde in mehrere Bauabschnitte errichtet und ist in wesentlichen Teilen sanierungsbedürftig. Bei den, in Anlage 1 festgestellten Zuständen handelt es sich im Wesentlichen um alters-typische Erscheinungen, die auf die typische Nutzung ohne fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung zurückzuführen sind. Um die Gebäude langfristig weiter nutzen zu können sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. In diesem Zuge sollen auch erforderliche Flächenoptimierungen der einzelnen Gebäudeteile umgesetzt werden. Außerdem ist beabsichtigt einen Neubau im Sinne eines Erweiterungsbaus (§ 2 Abs. 4 HOAI) zu errichten. Ob dies allerdings finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest, da Fördermittel beantragt, aber noch nicht gewährt wurden. Der Erweiterungsbau im Sinne einer Ergänzung soll keine eigenständige Funktion darstellen, sondern erfüllt zusammen mit dem Bestandsgebäude eine erweiterte gemeinsame Funktion. Der Erweiterungsbau soll nicht eigenständig funktionsfähig sein, sondern soll hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Energie und Wärme über das Bestandsgebäude versorgt werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen (Grundleistungen) jeweils für die Sanierung des Altbaus und den Neubau gem. den Leistungsbildern - Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI (Los 5)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AWO Kulmbach - Sanierung und Erweiterung der Karl-Herold-Seniorenwohnanlage (Freianlagenplanung)
Referenznummer: 807/24
Kurze Beschreibung:
Die Karl-Herold-Seniorenwohnanlage ist eine Wohnanlage mit 154 Pflegeplätzen und 28 Wohnungen. Das Gebäude wurde in mehrere Bauabschnitte errichtet und ist in wesentlichen Teilen sanierungsbedürftig.
Bei den, in Anlage 1 festgestellten Zuständen handelt es sich im Wesentlichen um alters-typische Erscheinungen, die auf die typische Nutzung ohne fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung zurückzuführen sind. Um die Gebäude langfristig weiter nutzen zu können sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. In diesem Zuge sollen auch erforderliche Flächenoptimierungen der einzelnen Gebäudeteile umgesetzt werden.
Außerdem ist beabsichtigt einen Neubau im Sinne eines Erweiterungsbaus (§ 2 Abs. 4 HOAI) zu errichten. Ob dies allerdings finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest, da Fördermittel beantragt, aber noch nicht gewährt wurden.
Der Erweiterungsbau im Sinne einer Ergänzung soll keine eigenständige Funktion darstellen, sondern erfüllt zusammen mit dem Bestandsgebäude eine erweiterte gemeinsame Funktion. Der Erweiterungsbau soll nicht eigenständig funktionsfähig sein, sondern soll hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Energie und Wärme über das Bestandsgebäude versorgt werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen (Grundleistungen) jeweils für die Sanierung des Altbaus und den Neubau gem. den Leistungsbildern
- Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI (Los 5)
Die Karl-Herold-Seniorenwohnanlage ist eine Wohnanlage mit 154 Pflegeplätzen und 28 Wohnungen. Das Gebäude wurde in mehrere Bauabschnitte errichtet und ist in wesentlichen Teilen sanierungsbedürftig.
Bei den, in Anlage 1 festgestellten Zuständen handelt es sich im Wesentlichen um alters-typische Erscheinungen, die auf die typische Nutzung ohne fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung zurückzuführen sind. Um die Gebäude langfristig weiter nutzen zu können sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. In diesem Zuge sollen auch erforderliche Flächenoptimierungen der einzelnen Gebäudeteile umgesetzt werden.
Außerdem ist beabsichtigt einen Neubau im Sinne eines Erweiterungsbaus (§ 2 Abs. 4 HOAI) zu errichten. Ob dies allerdings finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest, da Fördermittel beantragt, aber noch nicht gewährt wurden.
Der Erweiterungsbau im Sinne einer Ergänzung soll keine eigenständige Funktion darstellen, sondern erfüllt zusammen mit dem Bestandsgebäude eine erweiterte gemeinsame Funktion. Der Erweiterungsbau soll nicht eigenständig funktionsfähig sein, sondern soll hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Energie und Wärme über das Bestandsgebäude versorgt werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen (Grundleistungen) jeweils für die Sanierung des Altbaus und den Neubau gem. den Leistungsbildern
- Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI (Los 5)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 600 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Los 5
Titel: Los 5 Freianlagenplanung gem. § 38 ff. HOAI
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Aufragnehmer hat die in §§ 38 HOAI, Leistungsphasen 1 – 9 i.V.m. Anlage 11.1 HOAI aufgeführten Grundleistungen zu erbringen, sofern die jeweiligen Optionen beauftragt werden. Die Leistungen für den Neubau werden optional vergeben.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 95326
Stadt: Kulmbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kulmbach
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-28 📅
Datum des Endes: 2029-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrags sind zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Loses 5.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional beauftragt. Die Option wird gezogen, sobald die beauftragten Planungsleistungen einen entsprechenden Stand erreicht haben.
Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5-9 auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Die Auftragnehmer verpflichten sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben der beiliegenden Verträge.
Ein Anspruch auf Übertragung der 2. Stufe oder Teilen davon besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der 2. Stufe oder Teilen davon stehen den Auftragnehmern nicht zu. Die Auftragnehmer können aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrags sind zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Loses 5.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional beauftragt. Die Option wird gezogen, sobald die beauftragten Planungsleistungen einen entsprechenden Stand erreicht haben.
Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5-9 auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Die Auftragnehmer verpflichten sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben der beiliegenden Verträge.
Ein Anspruch auf Übertragung der 2. Stufe oder Teilen davon besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der 2. Stufe oder Teilen davon stehen den Auftragnehmern nicht zu. Die Auftragnehmer können aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-31 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Biter muss in den letzten drei Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 25.000,00 € erwirtschaftet haben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Referenz vorlegen, die folgende Kriterien erfüllt:
a. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleistung, für die mindestens die Leistungsphasen 3 – 5 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein.
b. Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 500) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mindestens 250.000,00 €.
c. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher mindestens der Honorarzone II gem. HOAI entspricht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Referenz vorlegen, die folgende Kriterien erfüllt:
a. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleistung, für die mindestens die Leistungsphasen 3 – 5 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein.
b. Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 500) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mindestens 250.000,00 €.
c. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher mindestens der Honorarzone II gem. HOAI entspricht.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Gel-tungsbereich dieses Gesetzes zu benennen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Gel-tungsbereich dieses Gesetzes zu benennen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 035-111521 (2025-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – AWO Kulmbach -
Sanierung und Erweiterung der Karl-Herold-Seniorenwohnanlage (Freianlagenplanung)
Kurze Beschreibung:
Die Karl-Herold-Seniorenwohnanlage ist eine Wohnanlage mit 154 Pflegeplätzen und 28 Wohnungen. Das Gebäude wurde in mehrere Bauabschnitte errichtet und ist in wesentlichen Teilen sanierungsbedürftig. Bei den, in Anlage 1 festgestellten Zuständen handelt es sich im Wesentlichen um alters-typische Erscheinungen, die auf die typische Nutzung ohne fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung zurückzuführen sind. Um die Gebäude langfristig weiter nutzen zu können sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. In diesem Zuge sollen auch erforderliche Flächenoptimierungen der einzelnen Gebäudeteile umgesetzt werden. Außerdem ist beabsichtigt einen Neubau im Sinne eines Erweiterungsbaus (§ 2 Abs. 4 HOAI) zu errichten. Ob dies allerdings finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest, da Fördermittel beantragt, aber noch nicht gewährt wurden. Der Erweiterungsbau im Sinne einer Ergänzung soll keine eigenständige Funktion darstellen, sondern erfüllt zusammen mit dem Bestandsgebäude eine erweiterte gemeinsame Funktion. Der Erweiterungsbau soll nicht eigenständig funktionsfähig sein, sondern soll hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Energie und Wärme über das Bestandsgebäude versorgt werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen (Grundleistungen) jeweils für die Sanierung des Altbaus und den Neubau gem. den Leistungsbildern - Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI (Los 5)
Die Karl-Herold-Seniorenwohnanlage ist eine Wohnanlage mit 154 Pflegeplätzen und 28 Wohnungen. Das Gebäude wurde in mehrere Bauabschnitte errichtet und ist in wesentlichen Teilen sanierungsbedürftig. Bei den, in Anlage 1 festgestellten Zuständen handelt es sich im Wesentlichen um alters-typische Erscheinungen, die auf die typische Nutzung ohne fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung zurückzuführen sind. Um die Gebäude langfristig weiter nutzen zu können sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. In diesem Zuge sollen auch erforderliche Flächenoptimierungen der einzelnen Gebäudeteile umgesetzt werden. Außerdem ist beabsichtigt einen Neubau im Sinne eines Erweiterungsbaus (§ 2 Abs. 4 HOAI) zu errichten. Ob dies allerdings finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest, da Fördermittel beantragt, aber noch nicht gewährt wurden. Der Erweiterungsbau im Sinne einer Ergänzung soll keine eigenständige Funktion darstellen, sondern erfüllt zusammen mit dem Bestandsgebäude eine erweiterte gemeinsame Funktion. Der Erweiterungsbau soll nicht eigenständig funktionsfähig sein, sondern soll hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Energie und Wärme über das Bestandsgebäude versorgt werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen (Grundleistungen) jeweils für die Sanierung des Altbaus und den Neubau gem. den Leistungsbildern - Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI (Los 5)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 600 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 87940.23 EUR 💰
Beschreibung
Titel: Freianlagenplanung gem. § 38 ff. HOAI
Beschreibung der Beschaffung:
Der Aufragnehmer hat die in §§ 38 HOAI, Leistungsphasen 1 – 9 i.V.m. Anlage
11.1 HOAI aufgeführten Grundleistungen zu erbringen, sofern die jeweiligen Optionen
beauftragt werden. Die Leistungen für den Neubau werden optional vergeben.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 70 Prozent
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2025_07_21 Vertrag Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 87940.23 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 2025_03_28 Angebot Los 5 Kittner & Weber Ingenieurbüro GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kittner & Weber Ingenieurbüro GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 6279
Postleitzahl: 96242
Postort: Sonnefeld
Region: Coburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kittner-weber.de📧
Telefon: +499562980090📞
URL: https://www.kittner-weber.de/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 111521-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 141-488483 (2025-07-23)