Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur
Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl,
sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige 3 / 6 Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind
die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für dieses andere
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den
Vergabeunterlagen bei. Im FB 124 werden folgende Angaben bzw. Unterlagen gefordert:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
angeben - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw.
bei
der Industrie- und Handelskammer
- Angabe dazu, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde
und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
-eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft