B 172 Erneuerung in Königstein, Hangsicherung einschließlich Fußwand

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale

Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPh. 3 und 6 für Fußwand, LPh. 3, 5 und 6 für Hangsicherung Fachplanung Tragwerksplanung, LPh. 3 und 6 für Fußwand, LPh. 3 bis 6 für Hangsicherung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: B 172 Erneuerung in Königstein, Hangsicherung einschließlich Fußwand
Referenznummer: 31-L020-25
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPh. 3 und 6 für Fußwand, LPh. 3, 5 und 6 für Hangsicherung Fachplanung Tragwerksplanung, LPh. 3 und 6 für Fußwand, LPh. 3 bis 6 für Hangsicherung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-05 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Postleitzahl: 01824
Stadt: Königstein
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-10-01 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Zusätzliche Informationen:
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) i. V. m. (4) Nr. 4 VgV: Der Bieter hat für die letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) folgenden kumulierten Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachzuweisen: - 1,0 Mio. € netto in Summe
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat gemäß § 45 (1) Nr. 3 i. V. m. (4) Nr. 2 VgV eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: - Deckungssumme für Personenschäden: ≥ 2,0 Mio. € - Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): ≥ 2,0 Mio. € - Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2020 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil: - Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücken/ Stützwände gemäß HOAI § 43, Lph. 3, 5 und 6 i.V.m. Anlage 12 für Neubau Brücken/ Stützwände - Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Brücken/ Stützwände gemäß HOAI § 51 Lph 3 bis 6 i.V.m. Anlage 14 Neubau Brücken/ Stützwände/ Bei den vorgenannten Mindestanforderungen muss es sich um abgeschlossene Planungsleitungen handeln. Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden. Weitere Mindestanforderung: Die geforderten Referenzprojekte müssen mindestens folgenden Inhalt haben: - kurze Beschreibung des Projektes - kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen ge-mäß HOAI - Auftragsvolumen der Referenzleistung - Ansprechpartner des Auftraggebers - Leistungszeitraum
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV). Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren: - Objekt- und Tragwerksplanung: Mindestanzahl 2 Hinweise: - Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. - Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 46 (3) Nr. 9 VgV): Der Bieter verfügt über folgende Geräte und technische Ausrüstung: -CARD/1 oder gleichwertige CAD-Software der Verkehrsanlagenplanung -Kostenberechnungsprogramm nach AKVS des BMVI -Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist hinsichtlich der Qualitätssicherung Folgendes zu erbringen (§ 46 (3) Nr. 3 VgV): Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares QM-System verfügt. Mindestanforderungen: - Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt + Inhaltsverzeichnis in Papierform, Dokumentation in digitaler Form oder in Papierform. - Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV): Mindestanforderungen Fachbereich 1: Objektplanung IBW (Lph. 3, 5, 6) -Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Dip-lom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt und mindestens drei Jahre Berufspraxis Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Dip-lom/Master) mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen -Fachspezifisches Referenzprojekt: Ingenieurbauwerke nach DIN 1076, Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphase 3, 5 und 6 für Stützbauwerke mit Rückverankerung sowie Hangsicherung (Spritzbeton mit Rückverankerung, Böschungssicherung durch Schutznetze mit Erd- und Felsnägeln) Mindestanforderungen Fachbereich 2: Tragwerksplanung IBW (Lph. 3 bis 6) -Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master/Bachelor) mit Vertiefungsrichtung/ Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau erwarten lässt und mindestens drei Jahre Berufspraxis im Fachbereich Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master/Bachelor) mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau erwarten lassen - Fachspezifisches Referenzprojekt: Ingenieurbauwerke nach DIN 1076, Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphase 3 bis 6 für Stützbauwerke mit Rückverankerung sowie Hangsicherung (Spritzbeton mit Rückverankerung, Böschungssicherung durch Schutznetze mit Erd- und Felsnägeln) Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung, fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen. Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gleiches gilt für die Eignungsleihe. In diesen Fällen sind die Erklärungen auf dem Vordruck "HVA F-StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" bzw. auf dem Vordruck "HVA F-StB Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" als Anlage dem Angebot/ Vertragsentwurf beizufügen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Meißen: 14-0706036LASUV04-63. Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB 2022).
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: www.lasuv.sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-198a3335ea0-231d3eaf143dfd7a 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Meißen: 14-0706036LASUV04-63.
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45_
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35181391313 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: www.lasuv.sachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 161-551118 (2025-08-22)