Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026
Referenznummer: FG 2884 25 132
Kurze Beschreibung:
“Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und...”
Kurze Beschreibung
Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung. .
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-20 📅
Datum des Endes: 2027-02-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
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Datum des Endes: 2027-04-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Los 1: Mindestens jeweils eine Referenz für die Durchführung, Auswertung und Dokumentation von floristischen / faunistischen Erfassungen der maßgeblichen Arten-/Artengruppen (Biotoptypen, Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Brutvögel und Rastvögel) im Rahmen von Straßenbauvorhaben. Die jeweilige Referenz muss ein mindestens vergleichbares Straßenbauvorhaben abbilden (Bundesautobahn, oder Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße) Die jeweilige Referenz muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und eine kurze Projektbeschreibung beinhalten. Los 2: Mindestens eine Referenz für die Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Fledermauserfassungen gem. „Fledermäuse und Straßenbau − Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein.“ LBV-SH (2020) im Rahmen von Straßenbauvorhaben. Die jeweilige Referenz muss ein mindestens vergleichbares Straßenbauvorhaben abbilden (Bundesautobahn, oder Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße). Die jeweilige Referenz muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und eine kurze Projektbeschreibung beinhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Los 1 und Los 2: Der Bieter muss eine Person benennen, welche die Projektleitung (Koordination der Gesamtmaßnahme) übernimmt. Die Projektleitung hat ein Abgeschlossenes Studium der Biologie, Geographie, Ökologie, Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Projektleitung muss mindestens eine in den letzten 8 Jahren durchgeführte Projektleitung für Kartierleistungen im Rahmen von Straßenbauvorhaben (Bundesautobahn, oder Bundes-, Landes-, oder Kreisstraße) in Schleswig-Holstein nachweisen. Der Nachweis muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und eine kurze Projektbeschreibung beinhalten. Der Bieter muss für die Kartierung der maßgeblichen Arten-/Artengruppen (Biotoptypen, Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Brutvögel und Rastvögel) eine hauptverantwortliche Person benennen. Deren Befähigung ist durch ein abgeschlossenes Studium der Biologie, Geographie, Ökologie, Landespflege, Landschaftsplanung oder vergleichbar und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Weiter ist mindestens eine in den letzten 5 Jahren durchgeführte Kartierung der jeweiligen Art-/Artengruppen, für welche die Fachkraft vorgesehen ist, nachzuweisen. Dieser Nachweis muss Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung, zum Auftraggeber und die Benennung des Projektes beinhalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Postleitzahl: 23568
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-hl@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 451 3710📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 213-731365 (2025-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 871311.01 EUR 💰
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: A01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-23 📅
Titel: B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 493324.13 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Nationale Registrierungsnummer: DE319214914
Postanschrift: Dorfstraße 27a
Postleitzahl: 24625
Postort: Großharrie
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bioplan-partner.de📧
Telefon: 000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 377986.88 EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2026/S 007-015467 (2026-01-09)