Auf Grundlage der Planung sind ein SiGePlan und eine Baustellenordnung zu erstellen und in der Ausführung der Baumaßnahme fortzuschreiben. Die Baumaßnahme wird Losweise vergeben. Die Lose werden zeitlich unabhängig ausgeschrieben und können durch unterschiedliche Auftragnehmer ausgeführt werden. Es ist für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Vorankündigung zu erstellen, da alle AN voraussichtliche unterschiedliche Bauanfänge und Bauzeiten haben. Eine Baustellenbegehung hat 14-tägig stattzufinden. Für jede Begehung ist ein Protokoll zu erstellen und den am Bau Beteiligten zur Verfügung zu stellen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 76 Fahrbahnerneuerung Schöne Aussicht Plön, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo
Referenznummer: FG 2884 25 086
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der Planung sind ein SiGePlan und eine Baustellenordnung zu erstellen und in der Ausführung der Baumaßnahme fortzuschreiben. Die Baumaßnahme wird Losweise vergeben. Die Lose werden zeitlich unabhängig ausgeschrieben und können durch unterschiedliche Auftragnehmer ausgeführt werden. Es ist für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Vorankündigung zu erstellen, da alle AN voraussichtliche unterschiedliche Bauanfänge und Bauzeiten haben.
Eine Baustellenbegehung hat 14-tägig stattzufinden. Für jede Begehung ist ein Protokoll zu erstellen und den am Bau Beteiligten zur Verfügung zu stellen
Auf Grundlage der Planung sind ein SiGePlan und eine Baustellenordnung zu erstellen und in der Ausführung der Baumaßnahme fortzuschreiben. Die Baumaßnahme wird Losweise vergeben. Die Lose werden zeitlich unabhängig ausgeschrieben und können durch unterschiedliche Auftragnehmer ausgeführt werden. Es ist für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Vorankündigung zu erstellen, da alle AN voraussichtliche unterschiedliche Bauanfänge und Bauzeiten haben.
Eine Baustellenbegehung hat 14-tägig stattzufinden. Für jede Begehung ist ein Protokoll zu erstellen und den am Bau Beteiligten zur Verfügung zu stellen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 25 086
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Auf Grundlage der Planung sind ein SiGePlan und eine Baustellenordnung zu erstellen und in der Ausführung der Baumaßnahme fortzuschreiben.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 24306
Stadt: Plön
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-29 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-08-18 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-18 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, inkl. ihrer Befähigung, ist nachzuweisen. Hauptbearbeiter*in und ein Vertreter*in müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als SiGeKo und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet für Verkehrsanlagen. Vorlage von jeweils 3 abgeschlossenen Referenzen vom Hauptbearbeiter und vom Vertreter als SiGeKo für Bauvorhaben von Verkehrsanlagen während der Planung der Ausführung und der Ausführung. In den Referenzen müssen die Ansprechpartner der Auftraggeber benannt sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, inkl. ihrer Befähigung, ist nachzuweisen. Hauptbearbeiter*in und ein Vertreter*in müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als SiGeKo und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet für Verkehrsanlagen. Vorlage von jeweils 3 abgeschlossenen Referenzen vom Hauptbearbeiter und vom Vertreter als SiGeKo für Bauvorhaben von Verkehrsanlagen während der Planung der Ausführung und der Ausführung. In den Referenzen müssen die Ansprechpartner der Auftraggeber benannt sein.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
_________________________________________________________________________________________________
Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
_________________________________________________________________________________________________
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
_________________________________________________________________________________________________
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 133-459564 (2025-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der Planung sind ein SiGePlan und eine Baustellenordnung zu erstellen und in der Ausführung der Baumaßnahme fortzuschreiben.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 26290.50 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 31285.70 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 26290.50 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: V01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-23 📅
Titel: B 76 Fahrbahnerneuerung Schöne Aussicht Plön, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 31285.70 💰
Niedrigstes Angebot: 26290.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 26290.50 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Arbeitsschutz Pro Inh. Thorben Breitkopf
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Arbeitsschutz Pro
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arbeitsschutz Pro Inh. Thorben Breitkopf
Nationale Registrierungsnummer: t:043362250788
Postanschrift: Op de Barg 8
Postleitzahl: 24811
Postort: Owschlag
Region: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tb@arbeitsschutzpro.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Lübeck
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 459564-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
_________________________________________________________________________________________________
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist
der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
_________________________________________________________________________________________________
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist
der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-635513 (2025-09-26)