Das Staatliche Bauamt Weilheim führt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (AZ.: 4354.32-02-24-1) vom 16.09.2019 zum Projekt B472 Peißenberg - Miesbach, Neubau der Nordumfahrung Bad Tölz, Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+745, Abs. 900 St. 1,015 bis Abs. 960 St. 0,355 die Baumaßnahme aus. Die Baumaßnahme wird aus Gründen der Leistungsfähigkeit, Baustellenlogistik, Massenbilanz und der bauzeitlichen Verkehrsführung in zwei Hauptbaulose aufgeteilt Die Teilung der Hauptbaulose Ost und West erfolgt bei ca. Bau-km 0+980. Die vorliegende Ausschreibung und Vergabe bezieht sich auf das Hauptbaulos Ost (ca. Bau-km 0+980 bis 2+745). Das Hauptbaulos Ost enthält im Wesentlichen den Neubau und Ersatzneubau der Bundesstraßen B472 (Nordumfahrung) und B13 mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 1.750 m. Im Streckenverlauf werden zur Querung eines Geh- und Radweges bei ca. Bau-km 1+000, am Knotenpunkt zwischen B472 und B13 und zur Querung der Gemeindeverbindungsstraße TÖL12 drei Ingenieurbauwerke hergestellt. Der Neubau und Ersatzneubau der Bundesstraßen und Ingenieurbauwerke erfolgt unter Verkehr. Für die bauzeitliche Umfahrung der Ingenieurbauwerke werden deshalb drei Provisorien errichtet. Für die Entwässerung der Straßen werden ein Regenrückhaltebecken, drei Absetzbecken, sowie fünf Sickerflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.350 m² hergestellt. Anschließend an die Bundesstraßen beinhaltet das Hauptbaulos Ost im untergeordneten Straßennetz den Neubau und Ersatzneubau von ca. 1.550 m Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen. Für die zukünftige Anbindung von Anliegern und landwirtschaftlich genutzten Flächen werden zusätzlich ca. 850 m Wirtschaftswege neu errichtet. Für die zukünftige Geh- und Radwegverbindung zwischen der Gemeinde Greiling und der Stadt Bad Tölz enthält das Hauptbaulos Ost zusätzlich den Neubau von ca. 950 m Geh- und Radwegen. Aufgrund der vorliegenden geographischen Gegebenheiten verlaufen die beschriebenen Verkehrsanlagen abschnittsweise in Dammlage oder in Troglage. Für die Verkehrsanlagen in Troglage und die Ingenieurbauwerke erfolgt in Summe ein Bodenaushub von ca. 125.000 m³. Der überwiegende Anteil des Bodenaushubs von ca. 90.000 m³ ist für den Wiedereinbau in den Dammlagen der Verkehrsanlagen vorgesehen. Für die überschüssigen Aushubmassen von ca. 35.000 m³ wird eine möglichst hochwertige Verwertung außerhalb der Baumaßnahme angestrebt. Im Bereich der Trasse der Baumaßnahme fallen ca. 29.000 m³ an Oberboden an. Aus Gründen der Umweltplanung werden davon ca. 6.000 m³ im Bereich der Baumaßnahme wiederverwendet. Für den überschüssigen Oberboden von ca. 23.000 m³ wird eine möglichst hochwertige Verwertung außerhalb der Baumaßnahme angestrebt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B472 NU Bad Toelz Hauptbaulos Ost
Referenznummer: 25-026796
Kurze Beschreibung:
Das Staatliche Bauamt Weilheim führt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (AZ.: 4354.32-02-24-1) vom 16.09.2019 zum Projekt B472 Peißenberg - Miesbach, Neubau der Nordumfahrung Bad Tölz, Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+745, Abs. 900 St. 1,015 bis Abs. 960 St. 0,355 die Baumaßnahme aus.
Die Baumaßnahme wird aus Gründen der Leistungsfähigkeit, Baustellenlogistik, Massenbilanz und der bauzeitlichen Verkehrsführung in zwei Hauptbaulose aufgeteilt Die Teilung der Hauptbaulose Ost und West erfolgt bei ca. Bau-km 0+980. Die vorliegende Ausschreibung und Vergabe bezieht sich auf das Hauptbaulos Ost (ca. Bau-km 0+980 bis 2+745).
Das Hauptbaulos Ost enthält im Wesentlichen den Neubau und Ersatzneubau der Bundesstraßen B472 (Nordumfahrung) und B13 mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 1.750 m. Im Streckenverlauf werden zur Querung eines Geh- und Radweges bei ca. Bau-km 1+000, am Knotenpunkt zwischen B472 und B13 und zur Querung der Gemeindeverbindungsstraße TÖL12 drei Ingenieurbauwerke hergestellt. Der Neubau und Ersatzneubau der Bundesstraßen und Ingenieurbauwerke erfolgt unter Verkehr. Für die bauzeitliche Umfahrung der Ingenieurbauwerke werden deshalb drei Provisorien errichtet. Für die Entwässerung der Straßen werden ein Regenrückhaltebecken, drei Absetzbecken, sowie fünf Sickerflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.350 m² hergestellt.
Anschließend an die Bundesstraßen beinhaltet das Hauptbaulos Ost im untergeordneten Straßennetz den Neubau und Ersatzneubau von ca. 1.550 m Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen. Für die zukünftige Anbindung von Anliegern und landwirtschaftlich genutzten Flächen werden zusätzlich ca. 850 m Wirtschaftswege neu errichtet. Für die zukünftige Geh- und Radwegverbindung zwischen der Gemeinde Greiling und der Stadt Bad Tölz enthält das Hauptbaulos Ost zusätzlich den Neubau von ca. 950 m Geh- und Radwegen.
Aufgrund der vorliegenden geographischen Gegebenheiten verlaufen die beschriebenen Verkehrsanlagen abschnittsweise in Dammlage oder in Troglage. Für die Verkehrsanlagen in Troglage und die Ingenieurbauwerke erfolgt in Summe ein Bodenaushub von ca. 125.000 m³. Der überwiegende Anteil des Bodenaushubs von ca. 90.000 m³ ist für den Wiedereinbau in den Dammlagen der Verkehrsanlagen vorgesehen. Für die überschüssigen Aushubmassen von ca. 35.000 m³ wird eine möglichst hochwertige Verwertung außerhalb der Baumaßnahme angestrebt. Im Bereich der Trasse der Baumaßnahme fallen ca. 29.000 m³ an Oberboden an. Aus Gründen der Umweltplanung werden davon ca. 6.000 m³ im Bereich der Baumaßnahme wiederverwendet. Für den überschüssigen Oberboden von ca. 23.000 m³ wird eine möglichst hochwertige Verwertung außerhalb der Baumaßnahme angestrebt.
Das Staatliche Bauamt Weilheim führt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (AZ.: 4354.32-02-24-1) vom 16.09.2019 zum Projekt B472 Peißenberg - Miesbach, Neubau der Nordumfahrung Bad Tölz, Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+745, Abs. 900 St. 1,015 bis Abs. 960 St. 0,355 die Baumaßnahme aus.
Die Baumaßnahme wird aus Gründen der Leistungsfähigkeit, Baustellenlogistik, Massenbilanz und der bauzeitlichen Verkehrsführung in zwei Hauptbaulose aufgeteilt Die Teilung der Hauptbaulose Ost und West erfolgt bei ca. Bau-km 0+980. Die vorliegende Ausschreibung und Vergabe bezieht sich auf das Hauptbaulos Ost (ca. Bau-km 0+980 bis 2+745).
Das Hauptbaulos Ost enthält im Wesentlichen den Neubau und Ersatzneubau der Bundesstraßen B472 (Nordumfahrung) und B13 mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 1.750 m. Im Streckenverlauf werden zur Querung eines Geh- und Radweges bei ca. Bau-km 1+000, am Knotenpunkt zwischen B472 und B13 und zur Querung der Gemeindeverbindungsstraße TÖL12 drei Ingenieurbauwerke hergestellt. Der Neubau und Ersatzneubau der Bundesstraßen und Ingenieurbauwerke erfolgt unter Verkehr. Für die bauzeitliche Umfahrung der Ingenieurbauwerke werden deshalb drei Provisorien errichtet. Für die Entwässerung der Straßen werden ein Regenrückhaltebecken, drei Absetzbecken, sowie fünf Sickerflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.350 m² hergestellt.
Anschließend an die Bundesstraßen beinhaltet das Hauptbaulos Ost im untergeordneten Straßennetz den Neubau und Ersatzneubau von ca. 1.550 m Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen. Für die zukünftige Anbindung von Anliegern und landwirtschaftlich genutzten Flächen werden zusätzlich ca. 850 m Wirtschaftswege neu errichtet. Für die zukünftige Geh- und Radwegverbindung zwischen der Gemeinde Greiling und der Stadt Bad Tölz enthält das Hauptbaulos Ost zusätzlich den Neubau von ca. 950 m Geh- und Radwegen.
Aufgrund der vorliegenden geographischen Gegebenheiten verlaufen die beschriebenen Verkehrsanlagen abschnittsweise in Dammlage oder in Troglage. Für die Verkehrsanlagen in Troglage und die Ingenieurbauwerke erfolgt in Summe ein Bodenaushub von ca. 125.000 m³. Der überwiegende Anteil des Bodenaushubs von ca. 90.000 m³ ist für den Wiedereinbau in den Dammlagen der Verkehrsanlagen vorgesehen. Für die überschüssigen Aushubmassen von ca. 35.000 m³ wird eine möglichst hochwertige Verwertung außerhalb der Baumaßnahme angestrebt. Im Bereich der Trasse der Baumaßnahme fallen ca. 29.000 m³ an Oberboden an. Aus Gründen der Umweltplanung werden davon ca. 6.000 m³ im Bereich der Baumaßnahme wiederverwendet. Für den überschüssigen Oberboden von ca. 23.000 m³ wird eine möglichst hochwertige Verwertung außerhalb der Baumaßnahme angestrebt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fernstraßen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 25-026796
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 83646
Stadt: Bad Tölz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-22 📅
Datum des Endes: 2028-07-17 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-07-15 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=278676
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=278676
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Weilheim - Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 08819900
Postanschrift: Münchener Straße 39
Postleitzahl: 82362
Postort: Weilheim
Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Kontaktperson: Staatliches Bauamt Weilheim
E-Mail: poststelle@stbawm.bayern.de📧
Telefon: +49 8819900📞
Fax: +49 8819901000 📠
URL: https://www.stbawm.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 104-353872 (2025-05-28)