Leistungsphase 5 und 6 § 47 (1) HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und angegliedertem Gemeindestraßennetz, Strecke der Bundesstraße sind ca. 4 km.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 3str. Ausbau Rothenspieker – Reimersbude 2.BA, Leistungsphase 5 - 6 §47 (1) HOAI
Referenznummer: FG 2884 25 084
Kurze Beschreibung:
“Leistungsphase 5 und 6 § 47 (1) HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten...”
Kurze Beschreibung
Leistungsphase 5 und 6 § 47 (1) HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und angegliedertem Gemeindestraßennetz, Strecke der Bundesstraße sind ca. 4 km.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsphase 5 und 6 § 47 (1) HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsphase 5 und 6 § 47 (1) HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und angegliedertem Gemeindestraßennetz, Strecke der Bundesstraße sind ca. 4 km.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-23 📅
Datum des Endes: 2026-03-22 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es müssen mind. 2 Referenzen für Planungsleistung der Lph 2-5 für Straßenbauprojekte, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorgelegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es müssen mind. 2 Referenzen für Planungsleistung der Lph 2-5 für Straßenbauprojekte, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorgelegt werden. Der Nachweis ist anhand einer Kurzbeschreibung zu erbringen. Es sind auch Referenzen zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu größeren Projekten im Straßenbau vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, welche für die Projektarbeit eingesetzt werden, ist mit Erfahrung in der Straßenplanung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, welche für die Projektarbeit eingesetzt werden, ist mit Erfahrung in der Straßenplanung durch entsprechende Referenzen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Der Nachweis für ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen ist erforderlich. Im Formular „Projektverantwortliche AN“ ist ein Koordinator der Gesamtmaßnahme und ein projektverantwortlicher Bearbeiter zu benennen.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Flensburg
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Schleswiger Straße 55
Postleitzahl: 24941
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-fl@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 461 903090📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 128-442148 (2025-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 3str. Ausbau Rothenspieker - Reimersbude 2.BA, Leistungsphase 5 - 6 Paragraph 47 1 HOAI
Kurze Beschreibung:
“Leistungsphase 5 und 6 § 47 1 HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und...”
Kurze Beschreibung
Leistungsphase 5 und 6 § 47 1 HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und angegliedertem Gemeindestraßennetz, Strecke der Bundesstraße sind ca. 4 km.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 134323.45 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsphase 5 und 6 § 47 1 HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsphase 5 und 6 § 47 1 HOAI Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe; Dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße mit einem planfreien Knoten und angegliedertem Gemeindestraßennetz, Strecke der Bundesstraße sind ca. 4 km.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: V01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-22 📅
Titel: B5 3str. Ausbau Rothenspieker - Reimersbude 2.BA, Leistungsphase 5 - 6 Paragraph 47 1 HOAI
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 134323.45 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: eds-planung
Nationale Registrierungsnummer: t:043467718
Postanschrift: Ravensberg 7
Postleitzahl: 24214
Postort: Gettorf
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hansen@eds-planung.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: www.e-vergabe-sh.de🌏
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist
der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2025/S 185-630090 (2025-09-25)