Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Kosten-Nutzen-Analyse als Bestandteil einer Kapitalwertmethode. Eine Bewertung der monetären Elemente hat differenziert von den gesamtheitlichen Effekten stattzufinden und ist herauszuarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 3str. Ausbau Rothenspieker - Reimersbude 2.BA - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Referenznummer: FG 2884 25 099
Kurze Beschreibung:
“Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Kosten-Nutzen-Analyse als Bestandteil einer Kapitalwertmethode. Eine Bewertung der...”
Kurze Beschreibung
Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Kosten-Nutzen-Analyse als Bestandteil einer Kapitalwertmethode. Eine Bewertung der monetären Elemente hat differenziert von den gesamtheitlichen Effekten stattzufinden und ist herauszuarbeiten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Kosten-Nutzen-Analyse als Bestandteil einer Kapitalwertmethode. Eine Bewertung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Kosten-Nutzen-Analyse als Bestandteil einer Kapitalwertmethode. Eine Bewertung der monetären Elemente hat differenziert von den gesamtheitlichen Effekten stattzufinden und ist herauszuarbeiten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-27 📅
Datum des Endes: 2026-01-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es müssen mindestens 2 Referenzen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der geforderten Methodik eingereicht werden. Diese müssen im Straßen- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es müssen mindestens 2 Referenzen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der geforderten Methodik eingereicht werden. Diese müssen im Straßen- bzw. Tiefbau erbracht worden sein. Der Nachweis ist anhand einer Kurzbeschreibung einzureichen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, welche für die Projektarbeit eingesetzt werden, ist mit Erfahrung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, welche für die Projektarbeit eingesetzt werden, ist mit Erfahrung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der geforderten Methode durch entsprechende Referenzen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Der Nachweis für ein abgeschlossenes Studium Bauingenierwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen mit Erfahrungen im Straßenplanungsbereich ist erforderlich. Im Formular „Projektverantwortliche AN“ ist ein Koordinator der Gesamtmaßnahme und ein projektverantwortlicher Bearbeiter zu benennen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Flensburg
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Schleswiger Straße 55
Postleitzahl: 24941
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-fl@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 461 903090📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 156-535484 (2025-08-14)