Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B5 zwischen Tönning und Husum in insgesamt vier Bauabschnitten. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf den Bauabschnitt von Rothenspieker bis Reimersbude und beinhaltet sämtliche geotechnische und erdstatische Berechnungen und Nachweise sowie die damit erforderlichen Bauteilbemessungen nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC7), die für einen vollumfänglichen Geotechnischen Entwurfsbericht erforderlich werden. Dabei sind die Standsicherheitsberechnungen und die Betrachtung der Gebrauchstauglichkeit auf Bau- und Endzustände unter Berücksichtigung der bauzeitigen Verkehrsführungen einzubeziehen und darzustellen. Der geotechnische Entwurfsbericht bildet die vollumfängliche Unterlage für alle Bauteil- und Bauwerksbemessungen der Gründung. Neben den Nachweisen zum Tragwerk ist auch die notwendige Bauwerksgeometrie der Bauteile vorzugeben und in Regelquerschnitten zu vermaßen sowie Angaben für die Ausschreibung von Bauleistungen zu formulieren (Bauphasen, Konsolidierungszeiten, Baubehelfe, Arbeitsebenen, etc.). Es ist ein Erläuterungsbericht zu fertigen und mit der Bauteilbemessung sind auch Angaben zu den Mindestanforderungen der Baustoffqualitäten zu geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5, Ausbau zwischen Rothenspieker und Reimersbude, Geotechnische Planung 2. BA Rothenspieker - Reimersbude
Referenznummer: FG 2884 25 051
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B5 zwischen Tönning und Husum in insgesamt vier Bauabschnitten. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf den Bauabschnitt von Rothenspieker bis Reimersbude und beinhaltet sämtliche geotechnische und erdstatische Berechnungen und Nachweise sowie die damit erforderlichen Bauteilbemessungen nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC7), die für einen vollumfänglichen Geotechnischen Entwurfsbericht erforderlich werden.
Dabei sind die Standsicherheitsberechnungen und die Betrachtung der Gebrauchstauglichkeit auf Bau- und Endzustände unter Berücksichtigung der bauzeitigen Verkehrsführungen einzubeziehen und darzustellen. Der geotechnische Entwurfsbericht bildet die vollumfängliche Unterlage für alle Bauteil- und Bauwerksbemessungen der Gründung. Neben den Nachweisen zum Tragwerk ist auch die notwendige Bauwerksgeometrie
der Bauteile vorzugeben und in Regelquerschnitten zu vermaßen sowie Angaben für die Ausschreibung von Bauleistungen zu formulieren (Bauphasen, Konsolidierungszeiten, Baubehelfe, Arbeitsebenen, etc.). Es ist ein Erläuterungsbericht zu fertigen und mit der Bauteilbemessung sind auch Angaben zu den Mindestanforderungen der Baustoffqualitäten zu geben.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße B5 zwischen Tönning und Husum in insgesamt vier Bauabschnitten. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf den Bauabschnitt von Rothenspieker bis Reimersbude und beinhaltet sämtliche geotechnische und erdstatische Berechnungen und Nachweise sowie die damit erforderlichen Bauteilbemessungen nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC7), die für einen vollumfänglichen Geotechnischen Entwurfsbericht erforderlich werden.
Dabei sind die Standsicherheitsberechnungen und die Betrachtung der Gebrauchstauglichkeit auf Bau- und Endzustände unter Berücksichtigung der bauzeitigen Verkehrsführungen einzubeziehen und darzustellen. Der geotechnische Entwurfsbericht bildet die vollumfängliche Unterlage für alle Bauteil- und Bauwerksbemessungen der Gründung. Neben den Nachweisen zum Tragwerk ist auch die notwendige Bauwerksgeometrie
der Bauteile vorzugeben und in Regelquerschnitten zu vermaßen sowie Angaben für die Ausschreibung von Bauleistungen zu formulieren (Bauphasen, Konsolidierungszeiten, Baubehelfe, Arbeitsebenen, etc.). Es ist ein Erläuterungsbericht zu fertigen und mit der Bauteilbemessung sind auch Angaben zu den Mindestanforderungen der Baustoffqualitäten zu geben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 25 051
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 25870
Stadt: Oldenswort
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-05-19 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-19 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Es sind mindestens 3 Referenzen für geotechnische Ausführungsplanungen vorzulegen. Mindestens eine der Referenzen muss eine geotechnische Ausführungsplanung im typischen norddeutschen Baugrund mit Marschböden beinhalten. Darüber hinaus müssen Kenntnisse in der Planung und im Entwurf von aufgeständerten Tragwerken aus geokunststoffummantelten Sandsäulen nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Es sind mindestens 3 Referenzen für geotechnische Ausführungsplanungen vorzulegen. Mindestens eine der Referenzen muss eine geotechnische Ausführungsplanung im typischen norddeutschen Baugrund mit Marschböden beinhalten. Darüber hinaus müssen Kenntnisse in der Planung und im Entwurf von aufgeständerten Tragwerken aus geokunststoffummantelten Sandsäulen nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, inkl. Ihrer Befähigung, ist nachzuweisen: Es ist ein hauptverantwortlicher Mitarbeiter und dessen Vertretung zu benennen, ihre Qualifikationen (abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen / Geologie / Geowissenschaften oder vergleichbar) sind durch Zeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise nachzuweisen. Darüber hinaus ist der Nachweis von Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren zu erbringen sowie die Referenz, mindestens eines Projektes mit vergleichbarem
Projektumfang anzugeben. Sollten weitere Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, so sind ebenfalls
entsprechende Nachweise vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, inkl. Ihrer Befähigung, ist nachzuweisen: Es ist ein hauptverantwortlicher Mitarbeiter und dessen Vertretung zu benennen, ihre Qualifikationen (abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen / Geologie / Geowissenschaften oder vergleichbar) sind durch Zeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise nachzuweisen. Darüber hinaus ist der Nachweis von Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren zu erbringen sowie die Referenz, mindestens eines Projektes mit vergleichbarem
Projektumfang anzugeben. Sollten weitere Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, so sind ebenfalls
entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Vollumfängliche Hard- und Software für geotechnische Berechnungen (z.B. Böschungsbruch, Grundbruch, Setzung, Konsolidation, Pfahlgründung, Wasserhaltung) und für entsprechende zeichnerische Darstellungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Vollumfängliche Hard- und Software für geotechnische Berechnungen (z.B. Böschungsbruch, Grundbruch, Setzung, Konsolidation, Pfahlgründung, Wasserhaltung) und für entsprechende zeichnerische Darstellungen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
...............................................................................................................................................................
Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelleki@lbvsh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 074-244938 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5, Ausbau, Geotechnische Planung 2. BA zwischen Rothenspieker und Reimersbude
Kurze Beschreibung:
Vollumfänglicher Geotechnischer Entwurfsbericht (geotechnische und erdstatische Berechnungen und Nachweise sowie die damit erforderlichen Bauteilbemessungen nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC7))
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: A01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-18 📅
Titel: B5, Ausbau, Geotechnische Planung 2. BA zwischen Rothenspieker und Reimersbude
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 63 390 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ing. Dr. Lehners + Wittorf
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf
Nationale Registrierungsnummer: null
Postanschrift: An der Dänischburg 10
Postleitzahl: 23569
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: weist@geo-technik.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Flensburg
E-Mail: poststelle-fl@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 461 903090📞 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 244938-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
_________________________________________________________________________________________________2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
_________________________________________________________________________________________________2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 119-407746 (2025-06-24)