Auftragsbekanntmachung (2025-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 Dreistreifiger Ausbau-LBP mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag WRRL
Referenznummer: FG 2884 25 006
Kurze Beschreibung:
“B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster LBP mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag WRRL”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LBV.SH – Standort Itzehoe plant den 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 5 zwischen Brunsbüttel und Wilster. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LBV.SH – Standort Itzehoe plant den 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 5 zwischen Brunsbüttel und Wilster. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens ist die landschaftspflegerische Begleitplanung zu erstellen. Dies umfasst als besondere Leistungen ein im LBP integrierter Variantenvergleich, die Erstellung eines Artenschutz-Fachbeitrag sowie die wasserrechtliche Betrachtung nach WRRL (Fachbeitrag WRRL).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Dithmarschen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-04 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. € und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten über die der Bieter mindestens verfügen muss. Es ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten über die der Bieter mindestens verfügen muss. Es ist anzugeben, ob der Bieter die Anforderungen eines QM entsprechend der DIN EN ISO 9001 gewährleisten kann oder über ein eigenes QM-System verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
• mindestens zwei Referenzen für die Erstellung eines LBP
• mindestens eine Referenz für die Erstellung eines Fachbeitrages nach WRRL sowie
• mindestens eine Referenz für die Bearbeitung einer artenschutzrechtlichen Prüfung mit Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Die Referenzen müssen ein Straßenbauvorhaben mindestens vergleichbarer Größenordnung abbilden. Die Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Biologie, Ökologie oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
Erfahrung in der Projektarbeit mit mind. 1 Projekt vergleichbaren Projektumfangs.
Die Nachweise sind für alle angegebenen techn. Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Itzehoe
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Breitenburger Str. 37
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Region: Dithmarschen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-iz@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 4821 660📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 010-026899 (2025-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 355738.51 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster LBP mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag WRRL” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: V01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-18 📅
Titel: B5 Dreistreifiger Ausbau-LBP mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Fachbeitrag WRRL
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 355738.51 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inros lackner se
Nationale Registrierungsnummer: DE 211161756
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 16
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@inros-lackner.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Itzehoe
E-Mail: poststelle-iz@lbv.sh.landsh.de📧
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2025/S 061-198046 (2025-03-26)