B5 Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen für das Bauwerk BW 3 -1620534-
Der LBV-SH plant den 3-streifigen Ausbau der B5. Im Abschnitt Rothenspieker bis Reimersbude der B5 sind über den Reimersbuder Sielzug zwei Bestandsbauwerke vorhanden. Es handelt sich hierbei um die Straßenbrücke ASB-Nr. 1620 501, Bj. 1977, und auf der nordwestl. Seite um die Geh- und Radwegbrücke mit der ASB-Nr. 1620 502, Bj. 1989. Die zwei Bestandsbrücken über den Reimersbuder Sielzug werden im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B 5 abgebrochen. Über den Reimersbuder Sielzug soll eine neue Straßenbrücke Bw. 3 inkl. der Kollisionsschutzwände KA 3 und KA 4 errichtet werden, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen für das Bauwerk BW 3 -1620534-
Referenznummer: FG 2884 25 064
Kurze Beschreibung:
Der LBV-SH plant den 3-streifigen Ausbau der B5. Im Abschnitt Rothenspieker bis Reimersbude der B5 sind über den Reimersbuder Sielzug zwei Bestandsbauwerke vorhanden. Es handelt sich hierbei um die Straßenbrücke ASB-Nr. 1620 501, Bj. 1977, und auf der nordwestl. Seite um die Geh- und Radwegbrücke mit der ASB-Nr. 1620 502, Bj. 1989. Die zwei Bestandsbrücken über den Reimersbuder Sielzug werden im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B 5 abgebrochen. Über den Reimersbuder Sielzug soll eine neue Straßenbrücke Bw. 3 inkl. der Kollisionsschutzwände KA 3 und KA 4 errichtet werden, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist.
Der LBV-SH plant den 3-streifigen Ausbau der B5. Im Abschnitt Rothenspieker bis Reimersbude der B5 sind über den Reimersbuder Sielzug zwei Bestandsbauwerke vorhanden. Es handelt sich hierbei um die Straßenbrücke ASB-Nr. 1620 501, Bj. 1977, und auf der nordwestl. Seite um die Geh- und Radwegbrücke mit der ASB-Nr. 1620 502, Bj. 1989. Die zwei Bestandsbrücken über den Reimersbuder Sielzug werden im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B 5 abgebrochen. Über den Reimersbuder Sielzug soll eine neue Straßenbrücke Bw. 3 inkl. der Kollisionsschutzwände KA 3 und KA 4 errichtet werden, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 25 064
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 25870
Stadt: Oldenswort
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-06 📅
Datum des Endes: 2026-03-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß §44 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Vom Bieter sind drei vergleichbare Unternehmensreferenzen, welche Leistungen der Lph. 2,3 u. 6 und mind. Honorarzone III beinhalten, sowie Referenzen als SiGeKo nachzuweisen. Diese Referenzen sind jeweils auf max. einer DIN A4-Seite als Referenzliste mit dem Angebot einzureichen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß §44 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Vom Bieter sind drei vergleichbare Unternehmensreferenzen, welche Leistungen der Lph. 2,3 u. 6 und mind. Honorarzone III beinhalten, sowie Referenzen als SiGeKo nachzuweisen. Diese Referenzen sind jeweils auf max. einer DIN A4-Seite als Referenzliste mit dem Angebot einzureichen
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskraft, die die technische Leistung des Unternehmens innehat, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 44 (3) Nr. 6 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die Führungskraft, muss ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (davon min. 5 Jahre in einer Leitungsposition) auf dem Gebiet der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanung (Brückenbauwerke) nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskraft, die die technische Leistung des Unternehmens innehat, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 44 (3) Nr. 6 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die Führungskraft, muss ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (davon min. 5 Jahre in einer Leitungsposition) auf dem Gebiet der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanung (Brückenbauwerke) nachweisen.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 44 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Hauptbearbeiter/-bearbeiterin und deren Vertretung müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus (Objekt- und Tragwerksplanung) verfügen. Die Fachkraft/ Die Fachkräfte für SiGeKo-Leistungen hat/haben eine Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 44 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Hauptbearbeiter/-bearbeiterin und deren Vertretung müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus (Objekt- und Tragwerksplanung) verfügen. Die Fachkraft/ Die Fachkräfte für SiGeKo-Leistungen hat/haben eine Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator nachzuweisen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
_________________________________________________________________________________________________
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 091-307208 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 42359.24 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: FG 2884 25 064
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-10 📅
Titel: B5 Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen für das Bauwerk BW 3 -1620534-
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 42359.24 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Brückenköpfe GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brückenköpfe GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE319478879
Postanschrift: Zum Bahnhof 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: h.rohatzsch@brueckenkoepfe.org📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Rendsburg
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 144-498250 (2025-07-29)