Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden Bestandsbauten durch Ersatzbauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks inkl. Kollisionsschutzwände entlang der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Spuitsieler Sielzuges. Die beiden vorhandenen Bestandsbauwerke (1620503 und 1620504) werden abgebrochen. Der Rückbau ist entsprechend zu planen. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5 in Höhe des Spuitsieler Sielzuges Gemeindewege mit jeweils einer Wirtschaftswegbrücke angeordnet, welche nicht Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf, Ausschreibungsunterlagen und SiGeKo für das Bauwerk 1 (1620 524)
Referenznummer: FG 2884 25 031
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden Bestandsbauten durch Ersatzbauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden Bestandsbauten durch Ersatzbauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks inkl. Kollisionsschutzwände entlang der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Spuitsieler Sielzuges. Die beiden vorhandenen Bestandsbauwerke (1620503 und 1620504) werden abgebrochen. Der Rückbau ist entsprechend zu planen. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5 in Höhe des Spuitsieler Sielzuges Gemeindewege mit jeweils einer Wirtschaftswegbrücke angeordnet, welche nicht Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden Bestandsbauten durch Ersatzbauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden Bestandsbauten durch Ersatzbauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist der Ersatzneubau des Brückenbauwerks inkl. Kollisionsschutzwände entlang der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Spuitsieler Sielzuges. Die beiden vorhandenen Bestandsbauwerke (1620503 und 1620504) werden abgebrochen. Der Rückbau ist entsprechend zu planen. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5 in Höhe des Spuitsieler Sielzuges Gemeindewege mit jeweils einer Wirtschaftswegbrücke angeordnet, welche nicht Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-21 📅
Datum des Endes: 2026-02-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Perso-nenschäden in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Perso-nenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Vom Bieter sind drei vergleichende Unternehmensreferenzen (Lph. 2, 3 u. 6), mind. Honorarzone III, sowie Referenzen als SiGeKo nachzuweisen. Diese Refernzen sind jeweils als Referenzliste mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (davon mind. 5 Jahre in einer Leitungsposition) auf dem Gebiet der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanung (Brückenbauwerke).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Hauptbearbeiter/-bearbeiterin und Vertretung müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus (Objekt- und Tragwerksplanung) verfügen
Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ist nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelleki@lbvsh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Rendsburg
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Kieler Straße 19
Postleitzahl: 24768
Postort: Rendsburg
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabegruppe-itzehoe@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 4821 660📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 039-123402 (2025-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf, Ausschreibungsunterlagen und SiGeKo für das Bauwerk 1 - 1620 524
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 81371.32 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 162721.96 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 81371.32 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: A01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-29 📅
Titel: B5 Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf, Ausschreibungsunterlagen und SiGeKo für das Bauwerk 1 - 1620 524
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 162721.96 💰
Niedrigstes Angebot: 81371.32 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 81371.32 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WKC Hamburg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 152675426
Postanschrift: Veritaskai 8
Postleitzahl: 21079
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: registrierung@wk-consult.com📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Rendsburg
E-Mail: poststelle-rd@lbv-sh.landsh.de📧
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Rendsburg
E-Mail: poststelle-rd@lbv-sh.landsh.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2025/S 087-289230 (2025-05-05)