Der LBV-SH, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NU) Geesthacht zwischen dem Ende der Anschlussstelle Geesthacht Nord (Bau-km 3+700) und der B 5 östlich von Geesthacht. Neben dem Streckenbau werden ebenfalls mehrere Ingenieurbauwerke zur Unter- und Überführung der Nordumgehung errichtet. In Bau-km 8+499 wird die G 112 (Hasenthal) über die B 5n mit dem BW 10.5Ü überführt. Bestandteil dieses Vertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanung des Bauwerkes BW 10.5 Ü, sowie die zugehörigen SiGeKo-Leistungen während der Planung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 Nordumgehung Geesthacht, Objekt- und Tragwerksplanung BW 10.5Ü
Referenznummer: FG 2884 25 043
Kurze Beschreibung:
Der LBV-SH, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NU) Geesthacht zwischen dem Ende der Anschlussstelle Geesthacht Nord (Bau-km 3+700) und der B 5 östlich von Geesthacht. Neben dem Streckenbau werden ebenfalls mehrere Ingenieurbauwerke zur Unter- und Überführung der Nordumgehung errichtet. In Bau-km 8+499 wird die G 112 (Hasenthal) über die B 5n mit dem BW 10.5Ü überführt. Bestandteil dieses Vertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanung des Bauwerkes BW 10.5 Ü, sowie die zugehörigen SiGeKo-Leistungen während der Planung.
Der LBV-SH, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NU) Geesthacht zwischen dem Ende der Anschlussstelle Geesthacht Nord (Bau-km 3+700) und der B 5 östlich von Geesthacht. Neben dem Streckenbau werden ebenfalls mehrere Ingenieurbauwerke zur Unter- und Überführung der Nordumgehung errichtet. In Bau-km 8+499 wird die G 112 (Hasenthal) über die B 5n mit dem BW 10.5Ü überführt. Bestandteil dieses Vertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanung des Bauwerkes BW 10.5 Ü, sowie die zugehörigen SiGeKo-Leistungen während der Planung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 25 043
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 21502
Stadt: Geesthacht
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-30 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-28 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-22 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind gemäß §44 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine Objektplanung Leistungsphase 2-3 und 6, bzw. die Tragwerksplanung Leistungsphase 2-3 und 6 für eine Straßenbrücke mind. Honorarzone III und Referenzen als SiGeKo enthalten. Der Nachweis der Leistung kann auch über die Einreichung mehrerer Referenzen erfolgen, um alle der jeweils genannten Leistungsphasen abzudecken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind gemäß §44 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine Objektplanung Leistungsphase 2-3 und 6, bzw. die Tragwerksplanung Leistungsphase 2-3 und 6 für eine Straßenbrücke mind. Honorarzone III und Referenzen als SiGeKo enthalten. Der Nachweis der Leistung kann auch über die Einreichung mehrerer Referenzen erfolgen, um alle der jeweils genannten Leistungsphasen abzudecken.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 44 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der Koordinator für die Gesamtmaßnahme und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen / Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Objektplanung und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven
Ingenieurbaus verfügen / Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Tragwerksplanung und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen / Der Projektverantwortliche für die SiGeKo-Leistung und dessen Vertreter müssen über die Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 44 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der Koordinator für die Gesamtmaßnahme und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen / Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Objektplanung und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven
Ingenieurbaus verfügen / Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Tragwerksplanung und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen / Der Projektverantwortliche für die SiGeKo-Leistung und dessen Vertreter müssen über die Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator verfügen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung
des Auftrags verfügen muss:
Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO mit Datenübergabe im Dateiformat
D11, D86, D83 und D84 sowie deren Weiterverarbeitung / CAD-Software (verlustfreier Import und Export von dwg-Dateien) / Möglichkeit zur Durchführung Telefon- /Videokonferenzen mit z. B. CiscoWebex, Teams
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung
des Auftrags verfügen muss:
Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO mit Datenübergabe im Dateiformat
D11, D86, D83 und D84 sowie deren Weiterverarbeitung / CAD-Software (verlustfreier Import und Export von dwg-Dateien) / Möglichkeit zur Durchführung Telefon- /Videokonferenzen mit z. B. CiscoWebex, Teams
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
...............................................................................................................................................................
Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelleki@lbvsh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 058-185568 (2025-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 36240.20 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: A01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-29 📅
Titel: B5 Nordumgehung Geesthacht, Objekt- und Tragwerksplanung BW 10.5Ü
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 36240.20 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: AWB Ingenieure GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: AWB Ing. GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AWB Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE269756033
Postanschrift: Isaac-Newton-Straße 17
Postleitzahl: 23652
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info-hl@awb-ing.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Lübeck
E-Mail: poststelle-hl@lbv.sh.landsh.de📧 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 185568-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-372632 (2025-06-06)