BA 1 Abbruch- und Neubau Rückgebäude Feuerwehr Bad AiblingTrockenbauarbeiten
Stadt Bad Aibling
Das Gebiet der Freiwilligen Feuerwehr Bad Aibling an der Heubergstraße wird neu- bzw. umgebaut. Grundsätzlich gliedert sich die gesamte Baumaßnahme in 3 Bauabschnitte. Der Abbruch- und Neubau Rückgebäude stellt den 1. Bauabschnitt dar. Das bestehende Rückgebäude wird komplett abgebrochen. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst neue Lagerräume, Fahrzeughallen und Büroräume
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-04.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-04-04 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BA 1 Abbruch- und Neubau Rückgebäude Feuerwehr Bad AiblingTrockenbauarbeiten
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-14 📅
Datum des Endes: 2025-10-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postanschrift: Heubergstraße 2a, 83043 Bad Aibling
Postleitzahl: 83043
Stadt: Bad Aibling
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-13 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-13 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bad Aibling
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20250711 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-13 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bad Aibling
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VGV nachgefordert
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bad Aibling
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Marienplatz 1
Postleitzahl: 83043
Postort: Bad Aibling
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hochbau@bad-aibling.de 📧
Telefon: +49 8061490-300 📞
Fax: +49 8061490-335 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=310357 🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 068-220978 (2025-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BA 1 Abbruch- und Neubau Rückgebäude Feuerwehr Bad AiblingTrockenbauarbeiten
Referenznummer:
VE 04_01
Kurze Beschreibung:
Das Gebiet der Freiwilligen Feuerwehr Bad Aibling an der Heubergstraße wird neu- bzw. umgebaut. Grundsätzlich gliedert sich die gesamte Baumaßnahme in 3 Bauabschnitte. Der Abbruch- und Neubau Rückgebäude stellt den 1. Bauabschnitt dar. Das bestehende Rückgebäude wird komplett abgebrochen. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst neue Lagerräume, Fahrzeughallen und Büroräume
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Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
VE 04_01
Beschreibung der Beschaffung:
Das Gebiet der Freiwilligen Feuerwehr Bad Aibling an der Heubergstraße wird neu- bzw. umgebaut. Grundsätzlich gliedert sich die gesamte Baumaßnahme in 3 Bauabschnitte. Der Abbruch- und Neubau Rückgebäude stellt den 1. Bauabschnitt dar. Das bestehende Rückgebäude wird komplett abgebrochen. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst neue Lagerräume, Fahrzeughallen und Büroräume.
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Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-14 📅
Datum des Endes: 2025-10-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Heubergstraße 2a, 83043 Bad Aibling
Postleitzahl: 83043
Stadt: Bad Aibling
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-13 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-13 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bad Aibling
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20250711 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-13 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bad Aibling
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VGV nachgefordert
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=310357
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bad Aibling
Nationale Registrierungsnummer:
DE131205215
Postanschrift: Marienplatz 1
Postleitzahl: 83043
Postort: Bad Aibling
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hochbau@bad-aibling.de 📧
Telefon: +49 8061490-300 📞
Fax: +49 8061490-335 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=310357 🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 068-220978 (2025-04-04)
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