Auftragsbekanntmachung (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Backnang - Thermische Klärschlammverwertung 2026-2032
Reference number: https://www.subreport.de/E55159261
Kurze Beschreibung:
“Abtransport und thermische Verwertung von rd. 25.000 m³ ausgefaultem Klärschlamm für die Laufzeit von sechs Jahren.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der anfallende Klärschlamm wird in einer Schlammfaulung anaerob stabilisiert und in nachgeschalteten Eindickern gespeichert. Die eigene Entwässerung wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Der anfallende Klärschlamm wird in einer Schlammfaulung anaerob stabilisiert und in nachgeschalteten Eindickern gespeichert. Die eigene Entwässerung wird aufgegeben. Deshalb wird eine Dienstleistung ausgeschrieben, die eine Verwertung des in den Eindickern gelagerten ausgefaulten Klärschlammes vorsieht. Es fallen rd. 25.000 m³ ausgefaulter (anaerob stabilisierter) Klärschlamm mit einem TS-Gehalt von rd. 3 % (30 kg/m3 TS und 750 t/a TS) an.
Der Bieter soll ein kostengünstiges Konzept entwickeln und anbieten. Da die Stadt Backnang klimaneutral werden möchte, soll mit dem Angebot auch die CO2-Emissionen benannt werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2032-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wirtschaftlichkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Es wird eine Sicherheit für Vertragserfüllung verlangt.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es können monatliche Abschlagszahlungen gestellt werden; die genaue Abrechnung erfolgt zum Jahresende.
Die Rechnungen werden innerhalb von 30 Werktagen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es können monatliche Abschlagszahlungen gestellt werden; die genaue Abrechnung erfolgt zum Jahresende.
Die Rechnungen werden innerhalb von 30 Werktagen nach Rechnungseingang beglichen.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stadt Backnang
Nationale Registrierungsnummer: 08119008-A9950-30
Postanschrift: Stiftshof 20
Postleitzahl: 71522
Postort: Backnang
Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: alexander.schlayer@backnang.de📧
Telefon: +49 7191 2206746📞
URL: https://www.backnang.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E55159261🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E55159261🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞
Fax: +49 721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 174-595294 (2025-09-09)