Backup- und Sicherheitslösung für Microsoft 365-Umgebung

SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)

Lieferung und Implementierung einer umfassenden Backup- und Sicherheitslösung für eine Microsoft 365-Umgebung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Backup- und Sicherheitslösung für Microsoft 365-Umgebung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Implementierung einer umfassenden Backup- und Sicherheitslösung für eine Microsoft 365-Umgebung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 P25_001_28
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung und Implementierung einer umfassenden Backup- und Sicherheitslösung für eine Microsoft 365-Umgebung, die den Schutz und die Wiederherstellung verschiedener Dienste wie Exchange Online, OneDrive, SharePoint und Teams gewährleistet. Die Lösung muß sowohl Datenschutz- und Compliance-Anforderungen erfüllen als auch eine hohe Verfügbarkeit und einfache Verwaltung bieten.
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Produkte/Dienstleistungen: Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-06 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar
Eignungskriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, dass sämtliche Daten ausschließlich in eigenen, georedundanten Rechenzentren innerhalb Deutschlands gespeichert werden. Die Infrastruktur der Rechenzentren muss dabei den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) sowie dem Zertifizierungsstandard ISO 27001 entsprechen.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ganzjährig verfügbarer, deutschsprachiger Support, E-Mail und Telefon 24/7, mit einer Reaktionszeit von maximal 24 Stunden

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
Telefon: +49 651 717 0 📞
URL: https://www.swt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61718795 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61718795 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 193-659179 (2025-10-06)