Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des ehemaligen Empfangsgebäudes, Bahnhof Gransee zu einem Jugendfreizeitzentrum in der Bahnhofstraße 3 in 16775 Gransee. Das Grundstück und die bauliche Anlage befinden sich im Eigentum der Stadt Gransee. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim EBA ist erfolgt. Die Baumaßnahme wurde 2022 begonnen. Es ist zwischenzeitlich zu einer Unterbrechung in der Ausführung gekommen. Aktuell werden die Tiefbaubauarbeiten zur Abdichtung am Gebäude, ausgeführt. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist gemäß aktuellem Bauzeitenplan für ca. 03/2026 avisiert. Es wird eine Besichtigung des Objekts vor Ort und vor Angebotserstellung empfohlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bahnhof Gransee - Umbau zum JFZ, Los 6 - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Referenznummer: 2025-40-GR-OV-VOB
Kurze Beschreibung:
“Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des ehemaligen Empfangsgebäudes, Bahnhof Gransee zu einem Jugendfreizeitzentrum in der...”
Kurze Beschreibung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des ehemaligen Empfangsgebäudes, Bahnhof Gransee zu einem Jugendfreizeitzentrum in der Bahnhofstraße 3 in 16775 Gransee. Das Grundstück und die bauliche Anlage befinden sich im Eigentum der Stadt Gransee. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim EBA ist erfolgt. Die Baumaßnahme wurde 2022 begonnen. Es ist zwischenzeitlich zu einer Unterbrechung in der Ausführung gekommen. Aktuell werden die Tiefbaubauarbeiten zur Abdichtung am Gebäude, ausgeführt. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist gemäß aktuellem Bauzeitenplan für ca. 03/2026 avisiert. Es wird eine Besichtigung des Objekts vor Ort und vor Angebotserstellung empfohlen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Bauvorhaben in der Bahnhofstraße in 16775 Gransee sollen folgende Arbeiten stattfinden: - Abbruch von zwei PKW-Stellplätzen - Etwa 50 m²...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Bauvorhaben in der Bahnhofstraße in 16775 Gransee sollen folgende Arbeiten stattfinden: - Abbruch von zwei PKW-Stellplätzen - Etwa 50 m² Strauchfläche roden - 2x Baumfällung - Transport & Einbau einer Skaterrampe aus Beton - Transport & Einbau von 10 m Winkelstützen, 280 cm Höhe - Lieferung und Einbau von etwa 93 m² Betonpflasterfläche samt Einfassung - Lieferung und Einbau von ca. 383 m² Sandfläche samt Einfassung - Einbau von zwei Pfosten samt Volleyballnetz - Transport & Einbau von fünf Sport- bzw. Klettergeräten - Transport & Einbau von ca. 22 m Ballfangzaun - Transport & Einbau von ca. 90 m Stabgitterzaun - Transport & Einbau einer Toranlage - Lieferung, Pflanzung für ca. 50 m² Strauchfläche samt Pflegearbeiten - Transport & Einbau von drei Sitzbänken
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Zusätzliche Informationen:
“Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und durch das Land Brandenburg...”
Zusätzliche Informationen
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und durch das Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) Zuwendungsbescheid vom 16. Februar 2021 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23.05.2023. Diese Maßnahme wird aus Städtebauförderungsmitteln des Bund-/Land-Programms "Lebendige Zentren" kofinanziert. Es werden Daten auf der Grundlage von Artikel 72 Abs. 1 lit. e) der Verordnung (EU) 2021/1060 erhoben und an die ILB, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie die EU-Kommission weitergeleitet. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck des EU-Reportings. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Ziff. 6.4 ANBest-EU 21 gelöscht. Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auch diese mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o. g. Verordnung abzugeben. Diese ist den vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Gransee und Gemeinden, Baustraße 56, 16775 Gransee
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§14 Abs. 1 S. 1 VOB/A - EU) Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§14 Abs. 1 S. 1 VOB/A - EU) Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Beruf- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Unbedenklichkeit des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Freistellungsbescheinigung nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Unbedenklichkeit des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen (vorgegebener Mindestumsatz siehe Formular "Anlage zum Angebot") Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Angabe der Gültigkeitsdauer dürfen am Abgabetag nicht älter als 6 Monate sein. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind - Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (vorgegebene Mindestanzahl der gewerblichen Mitarbeiter siehe Formular "Anlage zum Angebot") - Erklärung über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Da die aktuellen Eingabemöglichkeiten/-vorgaben unübersichtlich und damit missverständlich sind, nachfolgend vorsorglich eine klarstellende Zusammenfassung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da die aktuellen Eingabemöglichkeiten/-vorgaben unübersichtlich und damit missverständlich sind, nachfolgend vorsorglich eine klarstellende Zusammenfassung der in diesem Verfahren geforderten Eignungsnachweise (mit falscher Bezeichnung unter "Art des Kriteriums", da dort eine der Vorgaben als Pflichteingabe erforderlich ist). Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen Art des Kriteriums Eignung zur Berufsausübung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Art des Kriteriums Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Unbedenklichkeit des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen (vorgegebener Mindestumsatz siehe Formular "Anlage zum Angebot") Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Angabe der Gültigkeitsdauer dürfen am Abgabetag nicht älter als 6 Monate sein. Art des Kriteriums Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind - Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (vorgegebene Mindestanzahl der gewerblichen Mitarbeiter siehe Formular "Anlage zum Angebot") - Erklärung über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geschäftssprache: deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geschäftssprache: deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5BHE61
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5BHE61
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2.) Bieterfragen: Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. 3.) Hinweis zu bietereigenen AGB: Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Sollten versehentlich bietereigene AGB beigefügt sein, werden diese nicht anerkannt. 4.)Allgemeines (Kommunikation und Vergabeunterlagen) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit. Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 154-529669 (2025-08-12)