Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden / Transport und Verwertung von Altholz

Stadt Emden

Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden / Transport und Verwertung von Altholz
Referenznummer: 2025-126
Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-126
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Verwertung des in der Stadt Emden erfassten Altholzes. Dabei handelt es sich um Altholz der Kategorie A III (Gemisch aus A I bis A III), welches aus der kommunalen Sperrgutsammlung sowie aus Direktanlieferungen am Entsorgungszentrum Eichstraße stammt. Sofern eine der Zielanlagen (Umschlag- oder Verwertungsanlage) im Rahmen der Tourenplanung innerhalb von ca. einer Stunde (einfache Strecke) erreichbar ist, behält es sich der Auftraggeber vor, vereinzelt Direktanlieferungen zu tätigen. Es sind sowohl stoffliche als auch thermische Verwertungsverfahren zulässig.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Eichstraße 5
Postleitzahl: 26725
Stadt: Emden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten oder der Auftragnehmer mit einer Frist von 5 Monaten kündigt.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren im Sinne des § 15 Vergabeverordnung (VgV).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Emden Fachdienst Verwaltungsdienste - Zentrale Vergabestelle - Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-10-22 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Emden Fachdienst Verwaltungsdienste - Zentrale Vergabestelle - Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Zusätzliche Informationen:
Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften,Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung). BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
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Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. Angaben jeweils für 2024, 2023, 2022 und Mittelwert 2022-2024: WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von Altholz erzielt wurden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Verwertung von Altholz ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Verwerter: Nachweis des Verwerters für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" oder "Beseitigen" für eine beliebige holzbezogene Abfallschlüsselnummer (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beigefügt. Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind). Ggf. als Anlage zum Angebot. BL 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen (nicht älter als 3 Jahre): Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben; hier: Verwertung von Altholz; mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in t/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe § 10 Verwertungsvertrag
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
- Verwertungsvertrag (siehe Auftragsunterlagen) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Emden
Nationale Registrierungsnummer: 034020000000-0-46
Postanschrift: Frickensteinplatz 2
Postleitzahl: 26721
Postort: Emden
Region: Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachdienst Verwaltungsdienste
E-Mail: vergabe@emden.de 📧
Telefon: +49 4921-871351 📞
Fax: +49 4921-871582 📠
URL: https://www.emden.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRC66/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRC66 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRC66 🌏
Name: Vergabemarktplatz Niedersachsen bzw. Deutsches Vergabeportal
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRC66# Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal erteilt. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 181-616177 (2025-09-18)