Die DB-Strecke 3900 soll zwischen Friedrichsdorf und Friedberg elektrifiziert werden. Mit dieser Ausschreibung soll die Vergabe für die Baugrunduntersuchung entlang der Strecke 3611 von km 23,5 bis 39,5 gemäß Baubeschreibung in drei Losen erfolgen. Die Erkundungen sollen gemäß Leistungsverzeichnis an festgelegten Koordinaten durchgeführt werden. Die Reihenfolge der Erkundungen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Es sind Rammsondierungen (DPH) bis max. 8 m und Kleinrammbohrungen (KRB) bis max. 10 m vorgesehen. In Los 1 sind 168 Erkundungen durchzuführen mit 382,4 m DPH sowie 458,0 m KRB. In Los 2 sind 182 Erkundungen durchzuführen mit 444,4 m DPH sowie 527,2 m KRB. In Los 3 sind 221 Erkundungen durchzuführen mit 515,6 m DPH sowie 636,2 m KRB; das Probenlager ist zu betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugrunduntersuchung Elektrifizierung der Strecke 3611 Friedrichsdorf-Friedberg
Referenznummer: 25FEI83247
Kurze Beschreibung:
“Die DB-Strecke 3900 soll zwischen Friedrichsdorf und Friedberg elektrifiziert werden.
Mit dieser Ausschreibung soll die Vergabe für die...”
Kurze Beschreibung
Die DB-Strecke 3900 soll zwischen Friedrichsdorf und Friedberg elektrifiziert werden.
Mit dieser Ausschreibung soll die Vergabe für die Baugrunduntersuchung entlang der Strecke 3611 von km 23,5 bis 39,5 gemäß Baubeschreibung in drei Losen erfolgen. Die Erkundungen sollen gemäß Leistungsverzeichnis an festgelegten Koordinaten durchgeführt werden. Die Reihenfolge der Erkundungen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Es sind Rammsondierungen (DPH) bis max. 8 m und Kleinrammbohrungen (KRB) bis max. 10 m vorgesehen.
In Los 1 sind 168 Erkundungen durchzuführen mit 382,4 m DPH sowie 458,0 m KRB.
In Los 2 sind 182 Erkundungen durchzuführen mit 444,4 m DPH sowie 527,2 m KRB.
In Los 3 sind 221 Erkundungen durchzuführen mit 515,6 m DPH sowie 636,2 m KRB; das Probenlager ist zu betreiben.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Baugrunduntersuchung zur Elektrifizierung der Strecke 3611 Friedrichsdorf-Friedberg - km 23,50 bis km 28,37”
Zusätzliche Informationen:
“Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen...”
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
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Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-16 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Baugrunduntersuchung zur Elektrifizierung der Strecke 3611 Friedrichsdorf-Friedberg - km 28,37 bis km 32,60” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Baugrunduntersuchung zur Elektrifizierung der Strecke 3611 Friedrichsdorf-Friedberg - km 32,60 bis km 39,40” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte beachten Sie dazu die Abschnitte 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH - Part of DB E.C.O. Group, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt am Main
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Nachweis der Zertifizierung einer bei der Bauabwicklung beteiligten Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 – Geotechnische Erkundung und Untersuchung, Probenentnahme und Grundwassermessungen.
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mir der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist:
Erklärung und Nachweis von mindestens 3 Baumaßnahmen, die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre mit einem Volumen von > 100.000 EUR (Leistungsteil des Bewerbers/Bieters) ausgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen als wesentliche Leistungsbereiche Bohrungen bis 40m und Arbeiten im unmittelbaren Gleisbereich und Bahnanlagen beinhalten. Die verschiedenen Leistungsbereiche dürfen einzeln nachgewiesen werden [Einzelprojektvolumen > 50.000 EUR (Leistungsanteil des Bewerbers/Bieters)].
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 231-796258 (2025-11-28)