Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Darmstadt › Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- • Düsseldorf › Krefeld, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-08-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-04-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-04-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-08-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-09-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-09-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Postleitzahl: 47809
Stadt: Krefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-09 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-25 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Bitte beachten Sie dazu die Abschnitte 2.1,2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FE.EI 74
E-Mail: fabian.f.bruns@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174775 📞
Fax: +49 69260913869 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/5ef98025-492a-4805-88c5-32acd9e15f1b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/5ef98025-492a-4805-88c5-32acd9e15f1b 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 164-560537 (2025-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
Referenznummer:
25FEI82523
Kurze Beschreibung: Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
7237fa74-3b51-4443-afb8-5ec1a604d249
Zusätzliche Informationen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Konstruktiver Ingenieurbau: Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005
Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV
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Stadt: Krefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-09 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-25 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Bitte beachten Sie dazu die Abschnitte 2.1,2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FE.EI 74
E-Mail: fabian.f.bruns@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174775 📞
Fax: +49 69260913869 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/5ef98025-492a-4805-88c5-32acd9e15f1b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/5ef98025-492a-4805-88c5-32acd9e15f1b 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.DB Engineering & Consulting GmbH
2. IBES Baugrundinstitut GmbH
3. IBH Ingenieurbüro Herzbruch GmbH
4. Möhler & Partner Ingenieur AG
...
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat
.....
PQ:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Konstruktiver Ingenieurbau: Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005
Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 164-560537 (2025-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eiffage Infra-West GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 46325
Postort: Borken
Region: Borken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: jeanette.jonigk@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174749 📞
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CON-0001 - Eiffage Infra-West GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
20251076936
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eiffage Infra-West GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
12703ead-770d-4c26-8e0f-1b201ac92dfc
Postleitzahl: 46325
Postort: Borken
Region: Borken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: jeanette.jonigk@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174749 📞
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
02 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden.
Es handelt sich um eine Anpassung der Enwurfsplanung als Grundlage, um die vertraglich vereinbarte Ausführungsplanung durchzuführen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt identisch
03 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden.
Es handelt sich um eine Überarbeitung der Stahlbaustatik wegen des geänderten Lagerungssystems der Stahlüberbauten
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Neuer Wert
Text:
02 - EÜ Hausbend: Erhöhter Planungsaufwand infolge geändertem Lagerungssystem
03 - EÜ Hausbend: Überarbeitung der bereits eingereichten Stahlbaustatik
Quelle: OJS 2026/S 075-264593 (2026-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
01 - Es handelt sich um eine geänderte Vertragsleistung. Eine Beauftragung mit einem separten Planer ist aus Gefährleistungsgründen nicht möglich.
Das erforderliche Vergabefahrren inkl. Ausschreibung für eine seperate Entwurfsüberarbeitung würde die Fortsetzung der Ausführungsplanung der Gesamtmaßnahme stark verzögern und somit auch die INB stark gefährden.
05 - Der Baugrubenverbau, Rückbau der bestehenden Widerlager und der Einbau des Unterbeton in den Baugruben steht in direktem Zusammenhang und passiert im Schutze von Straßensperrungen und einer bauzeitlichen Grundwasserhaltung, die zeitlich begrenzt möglich sind. Eine Unterbrechnung durch ein zusätzliches Vergabeverfahren sowie die verlorenen Synergieeffekte sind wegen der zetlich befristetet Straßensperrung nicht möglich.
06 - Das Gleismonitoring überwacht die Folgen der Grundwasserabsenkungen und stehen somit in direktem technischen Zusammenhang. Die Leistungen sind daher nicht von einander zu trennen, insbesondere hinsichtlich eines reibungslosten Leistungsablaufes.
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Neuer Wert
Text:
01 - EÜ Hausbend: Vorentwurfsplanung mit wasserdichter Baugrubenumschließung
05 - EÜ Hausbend: Einbau von Unterbeton
06 - EÜ Hausbend: Gleismonitoring während der Grundwasserabsenkung für Bahngleise, OLA-Masten und Straßenbahnanlagen
Quelle: OJS 2026/S 075-265330 (2026-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 161-578414 (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
011
Zu den technischen Gründen zählen unter anderem das Ineinandergreifen der Leistungen. Die Umlegung der Leistung ist jeweils Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten gemäß Hauptvertrag, so dass eine technische Abhängigkeit besteht. Zur Vermeidung gegenseitiger Behinderungen bei einer separaten Vergabe ist zwingend die Vergabe an den AN gem. Hauptvertrag notwendig. Die Kabel müssen bspw. auf der Kabelhilfsbrücke sein, damit auf der östlichen Seite der Brücke die Verbauten gesetzt werden können. Nach dem Setzen der Verbauten müssen die Kabel wieder auf die Kabelhilfsbrücke gelegt werden, damit die
Arbeiten fortgesetzt werden können, unter anderem der Rückbau der Hilfsbrücken. Ein weiterer technischer Grund ist die Verfügbarkeit von BE-Flächen. Alle verfügbaren Flächen sind bereits an den AN gem. Hauptvertrag übergeben worden. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung oder sind nicht der EÜ Hausbend zugeordnet. Aufgrund anderer Baustellen Dritter und der Lage im Schutzgebiet besteht zudem nicht die Möglichkeit weitere Flächen zu erhalten. Die Umlegungen der Kabel müssen in den vorhandenen SPP (IH-Containern) erfolgen. Die Sperrpausen sind fest vorgegeben und müssen genutzt werden, um die
Inbetriebnahme der neuen Stahlüberbauten im kommenden Jahr zu sichern. Bei einer separaten Vergabe der Leistungen kann die Sperrpause nicht genutzt werden und die IBN im kommenden Jahr gerät in Gefahr. Eine weitere Schwierigkeit stellt die Gewährleistung der Arbeiten dar. Im Streitfall ist die Zuständigkeit nicht eindeutig zu klären. Zudem wäre die separate Vergabe auch mit Zusatzkosten verbunden, da eine neue Einarbeitung, Baustelleneinrichtung etc. erfolgen muss. Für einen weiteren AN können keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt werden. Alle möglichen Flächen sind an den AN gemäß Hauptvertrag übergeben. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist keine Nutzung von zusätzlichen Flächen möglich.
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011
Um die notwendigen Flügelverbauten einzubringen, müssen die Kabel von der Kabelhilfsbrücke bauzeitlich auf den Randweg der Hilfsbrücke gelegt werden, damit die Baufreiheit vorliegt. Nach dem Einbringen der Verbauten müssen die Kabel wieder auf die
Kabelhilfsbrücke gelegt werden, damit die Hilfsbrücke ausgebaut werden kann. Nach dem Einbau der neuen Stahltröge müssen die Kabel von der Kabelhilfsbrücke in die neu errichteten Tröge umgelegt werden. Das dreimalige Umlegen der Kabel ist daher eine zwingend notwendige zusätzliche Leistung um die weiteren Leistungen des Hauptvertrages zu erfüllen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-23)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-23+02:00 📅
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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015: Das horizontale Ketteninklinometer steht in direktem Zusammenhang mit den Arbeiten zur Bodenvergütung und kann aus
technischen Gründen nicht an einen separaten AN vergeben werden. Die Messungen des Inklinometers dienen der Überwachung
und Einschätzung der weiteren Arbeiten durch die Bohrungen der Bodenvergütung. Aus diesen Messungen ergibt sich die
Differenz für die Bodenvergütung. Folglich hängen die Bodenvergütung und das Ketteninklinometer technisch zusammen und
können nicht getrennt werden. Das Inklinometer stellt die Grundlage für die Bodenvergütung dar, auf welcher diese ausgeführt
wird. Bei separater Vergabe ist nicht zweifelsfrei eindeutig, in wessen Verantwortunsbereich bspw. ein Ausfall des Systems, eine
Ungenauigkeit oder die daraus folgende falsche Ausführung der Arbeiten resultiert. Aus diesen technischen Gründen ist eine
separate Vergabe keineswegs möglich. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
Durch den Wechsel kann die Bodenvergütung nicht direkt ausgeführt werden, wodurch es zu einer akuten Gefährdung der
Sperrpause im kommenden Jahr kommt. Die Arbeiten sind eng getaktet und lassen keine weitere Verschiebung zu. Sollte die
Erneuerung der Brücken nicht in der SPP im kommenden Jahr erfolgen, drohen hohe Zusatzkosten sowie betriebliche
Einschränklungen, da die Liegezeit der Brücken dann erreicht ist. Weiterhin besteht beim Wechsel des AN die Schwierigkeit des
Informationsverlusts. Durch die zusätzliche Schnittstelle können gravierende und wichtige Informationen ggf. nicht die richtigen
Beteiligten erreichen, wodurch es zu Setzungen und Hebungen des Gleises kommt. In diesem Fall ist die Haftung bzw. die
Klärung des Verursachers nicht zweifelsfrei möglich und stellt eine weitere enorme Schwierigkeit dar.
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015: Zur Überwachung der Setzungen und Hebungen während der Bodenvergütung muss ein horizontales Ketteninklinometer
eingebaut werden, welches kontinuierlich die Setzungen und Hebungen im Hinterfüllbereich und Bereich der Bodenvergütung überwacht.
Quelle: OJS 2026/S 185-657416 (2026-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-23)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 185-659010 (2026-09-23)
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013: Die Bodenvergütung und Abbrucharbeiten der alten Widerlager werden durch den AN gem. Hauptvertrag erbracht. Im Zuge dieser Arbeiten kann es zu Setzungen und Hebungen der in Betrieb befindlichen Gleise kommen, so dass umgehend Handstopfarbeiten notwendig werden. Die Notwendigkeit der Handstopfarbeiten hängt mit der Ausführung des AN statt und ist daher technisch mit den Abbrucharbeiten und der Bodenvergütung verbunden, da die Arbeiten ineinander übergehen und nicht getrennt werden können. Ergänzend kommt hinzu, dass die Handstopfkolonne währen der Arbeitszeit des AN gem. Hauptvertrag vorgehalten werden muss, weshalb aus technischen Gründen keine separate Vergabe möglich ist. Die Handstopfarbeiten müssen auf Basis der Erkenntnise aus der Bodenvergütung und Abbrucharbeiten ausgeführt werden, so dass diese auf Anordnung der bauausführenden Unternehmen und der BÜW erfolgen. Aufgrund dieses Ineinandergreifens ist eine separate Vergabe nicht möglich. Der Wechsel des AN bzw. eine separate Vergabe wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Dazu zählt unter anderem der Zeitverzug bei einer separaten Vergabe, wodurch die Arbeiten nicht direkt ausgeführt werden
können, sondern die Vorlaufzeit abgewartet werden muss. Durch diesen Umstand geraten die Arbeiten in der SPP im kommenden Jahr in Gefahr. Sofern die Hilfsbrücken nicht ausgebaut werden und die Widerlager nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, drohen hohe Zusatzkosten und betriebliche Ausfälle oder Einschränkungen. Ergänzend dazu kommt die Schwierigkeit,
dass sich die Arbeitszeiten der ausführenden Unternehmen für die Bodenvergütung ändern können und damit auch die Vorhaltezeit der Handstopfkolonne. Sofern diese nicht vor Ort ist, können die anderen Arbeiten nicht erfolgen, wodurch es zu
weiteren Behinderungen kommen kann. Sollte die Handstopfkolonne nicht vor Ort sein und separat beauftragt sein, geht dies zu
Lasten des AG und die betrieblichen Einschränkungen bestehen über einen entsprechend langen Zeitraum. Aufgrund der
vorangenannten Gründe ist eine separate Vergabe nicht möglich, sondern vielmehr mit erheblichen Schwierigkeiten und
Zusatzkosten verbunden.//
014: Aufgrund der engen Abhängigkeit zwischen der Bodenvergütung als Vorabmaßnahme vor den Abbrucharbeiten ist eine
separate Vergabe aus technischen Gründen nicht möglich. Die Bodenvergütung steht in engem Zusammenhang und muss vor
den Abbrucharbeiten abgeschlossen sein, damit das anstehende Bodenmaterial zwischen den Bohrpfählen gesichert ist und
keine bahnbetrieblichen Einschränkungen zu erwarten sind. Die Erkenntnisse, an welcher Stelle der Bodenvergütung, wie viel
Material eingebracht werden konnte, ist für die Abbrucharbeiten und das Vorgehen dazu zwingend notwendig, um ein
Nachrutschen des Bodens zu vermeiden. Zusätzlich müssen die Abbrucharbeiten mit entsprechender Vorsicht ausgeführt
werden, um die Bodenvergütung nicht zu beeinträchtigen. Bei einer gesamten Vergabe liegt die komplette Verantwortung im
Bereich des AN gemäß Hauptvertrag. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet können dem AN auch keine weiteren
Flächen zur Verfügung gestellt werden, da dem AN gemäß Hauptvertrag bereits alle zur Verfügung stehenden Flächen
übergeben wurden. Weitere Flächen können nach Rücksprache mit der Stadt Krefeld nicht zur Verfügung gestellt werden. Durch
die Ausführung der Arbeiten durch den AN gemäß Hauptvertrag kann dieser die Flächennutzung entsprechend vorsehen. Für
einen weiteren AN können keine Flächen übergeben werden. Aufgrund der genannten technischen Gründen ist eine separate
Vergabe an einen weiteren AN nicht möglich. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten
verbunden. Durch den Wechsel kann die Bodenvergütung nicht direkt ausgeführt werden, wodurch es zu einer akuten
Gefährdung der Sperrpause im kommenden Jahr kommt. Die Arbeiten sind eng getaktet und lassen keine weitere Verschiebung
zu. Sollte die Erneuerung der Brücken nicht in der SPP im kommenden Jahr erfolgen, drohen hohe Zusatzkosten sowie
betriebliche Einschränklungen, da die Liegezeit der Brücken dann erreicht ist. Weiterhin muss die Bodenvergütung auf die
Belange der Abbruchvariante bzw. der Vorgehensweise beim Abbruch ausgerichtet sein, um Komplikationen zu vermeiden. Die
Abbrucharbeiten müssen daher auch die Bodenvergütung beachten. Dafür ist besondere Kenntnis darüber erforderlich, welche
nur gegeben ist, wenn die Arbeiten nicht separat vergeben werden. Die Kenntnisse im Nachhinein zu erlangen, ist mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden. Bei einer separaten Vergabe und Unachtsamkeit beim Abbruch der Widerlager kann es außerdem zu
bahnbetrieblichen Einschränkungen infolge von Setzungen kommen. Sollten diese eintreten, ist dies hohen Zusatzkosten, u. a.
infolge von Schadenersatzansprüchen, verbunden.
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013: Als Sofortmaßnahme bei Setzungen und Hebungen der in Betrieb befindlichen Gleise wird Handstopfen notwendig. Die
Ausführung muss unmittelbar nach Eintreten der falschen Gleislage erfolgen, weshalb während der Arbeitszeit für die
Bodenvergütung und Abbrucharbeiten eine Handstopfkolonne auf der Baustelle vorgehalten werden muss.//
014: Zur Sicherung der Hinterfüllung und des anstehenden Materials zwischen den Bohrpfählen muss der Boden vergütet werden.
Diese Maßnahme ist dahingehend notwendig, um die Abbrucharbeiten der bestehenden Widerlager ohne Risiko für den
Bahnbetrieb durchführen zu können.
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