Das Projekt Nordmainische S-Bahn (NMS) umfasst den Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke von Frankfurt über Maintal nach Hanau. Die Einbindung der neuen S-Bahn erfolgt unterirdisch mit einem Tunnel von Frankfurt Ost bis zum S-Bahn-Station Frankfurt- Konstablerwache. Im Rahmen des Gesamtprojekts Nordmainische S-Bahn wird unter der vorhandenen zweigleisigen Strecke 3660 in Frankfurt-Fechenheim (km 6,097) eine Eisenbahnunterführung für den Straßenverkehr der Ernst-Heinkel-Straße gebaut. Bevor die Hauptbaumaßnahmen zum Bau der Straßenunterführung starten können, ist es erforderlich zwei Hilfsbrücken einzubauen. Als erstes muss in der Sperrpause das Gleis von beiden Richtungen zurückgebaut werden. Dann folgt die Herstellung der 48 Bohrpfähle (im Durchschnitt 25m tief). Erst dann können die zwei 24m langen Stahl-Hilfsbrücken eingesetzt werden. Folgende Leistungen sind Teil dieser Ausschreibung: BE-Fläche herstellen, Zuwegung herstellen, Rückbau Gleise, Herstellung der Primär- und Sekundärbohrpfähle, Herstellung Spundwand, Teilaushub Baugrube, Einbau Hilfsbrücken, Einbau Gleise und Rückbau Zuwegung und BE-Fläche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistung_Einbau Hilfsbrücken VP5-3a Ernst-Heinkel-Straße,_Nordmainische S-Bahn
Referenznummer: 25FEI83030
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Nordmainische S-Bahn (NMS) umfasst den Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke von Frankfurt über Maintal nach Hanau. Die Einbindung der neuen S-Bahn erfolgt unterirdisch mit einem Tunnel von Frankfurt Ost bis zum S-Bahn-Station Frankfurt- Konstablerwache.
Im Rahmen des Gesamtprojekts Nordmainische S-Bahn wird unter der vorhandenen zweigleisigen Strecke 3660 in Frankfurt-Fechenheim (km 6,097) eine Eisenbahnunterführung für den Straßenverkehr der Ernst-Heinkel-Straße gebaut.
Bevor die Hauptbaumaßnahmen zum Bau der Straßenunterführung starten können, ist es erforderlich zwei Hilfsbrücken einzubauen.
Als erstes muss in der Sperrpause das Gleis von beiden Richtungen zurückgebaut werden. Dann folgt die Herstellung der 48 Bohrpfähle (im Durchschnitt 25m tief). Erst dann können die zwei 24m langen Stahl-Hilfsbrücken eingesetzt werden.
Folgende Leistungen sind Teil dieser Ausschreibung: BE-Fläche herstellen, Zuwegung herstellen, Rückbau Gleise, Herstellung der Primär- und Sekundärbohrpfähle, Herstellung Spundwand, Teilaushub Baugrube, Einbau Hilfsbrücken, Einbau Gleise und Rückbau Zuwegung und BE-Fläche.
Das Projekt Nordmainische S-Bahn (NMS) umfasst den Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke von Frankfurt über Maintal nach Hanau. Die Einbindung der neuen S-Bahn erfolgt unterirdisch mit einem Tunnel von Frankfurt Ost bis zum S-Bahn-Station Frankfurt- Konstablerwache.
Im Rahmen des Gesamtprojekts Nordmainische S-Bahn wird unter der vorhandenen zweigleisigen Strecke 3660 in Frankfurt-Fechenheim (km 6,097) eine Eisenbahnunterführung für den Straßenverkehr der Ernst-Heinkel-Straße gebaut.
Bevor die Hauptbaumaßnahmen zum Bau der Straßenunterführung starten können, ist es erforderlich zwei Hilfsbrücken einzubauen.
Als erstes muss in der Sperrpause das Gleis von beiden Richtungen zurückgebaut werden. Dann folgt die Herstellung der 48 Bohrpfähle (im Durchschnitt 25m tief). Erst dann können die zwei 24m langen Stahl-Hilfsbrücken eingesetzt werden.
Folgende Leistungen sind Teil dieser Ausschreibung: BE-Fläche herstellen, Zuwegung herstellen, Rückbau Gleise, Herstellung der Primär- und Sekundärbohrpfähle, Herstellung Spundwand, Teilaushub Baugrube, Einbau Hilfsbrücken, Einbau Gleise und Rückbau Zuwegung und BE-Fläche.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Brücken📦 Beschreibung
Interne Kennung: 87ffaac5-5553-4134-96f1-1abdc5dca6ca
Zusätzliche Informationen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI)
Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Postleitzahl: 60314
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-05 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-29 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-21 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Bitte beachten Sie dazu die Ziffern 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt
2. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Brunnenstraße 29-31, 40223 Düsseldorf
3. GE German Engineering GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln
4. Dr. Spang GmbH, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Rosi-Wolfstein-Straße 6, 58453 Witten
5. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, Schall und Erschütterung, Heinrich-Hertz-Straße 2, 64295
Darmstadt
6. ISB Rhein-Main, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt/M.
7. IMM Maidl & Maidl Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Universitätsstraße 142, 44799
Bochum
8. WSP Infrastructure Engineering GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt
9. DB Kommunikationstechnik, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
10. AFRY Deutschland GmbH, Siegburger Straße 229b, 50679 Köln
11. DB Station & Service AG
12. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main
13. Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Dortmunder Straße 8,
D-99086 Erfurt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt
2. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Brunnenstraße 29-31, 40223 Düsseldorf
3. GE German Engineering GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln
4. Dr. Spang GmbH, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Rosi-Wolfstein-Straße 6, 58453 Witten
5. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, Schall und Erschütterung, Heinrich-Hertz-Straße 2, 64295
Darmstadt
6. ISB Rhein-Main, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt/M.
7. IMM Maidl & Maidl Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Universitätsstraße 142, 44799
Bochum
8. WSP Infrastructure Engineering GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt
9. DB Kommunikationstechnik, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
10. AFRY Deutschland GmbH, Siegburger Straße 229b, 50679 Köln
11. DB Station & Service AG
12. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main
13. Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Dortmunder Straße 8,
D-99086 Erfurt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 182-621763 (2025-09-22)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ac691af9-5748-42e6-bfb8-a1d92408d5aa-01
Quelle: OJS 2025/S 196-669707 (2025-10-10)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 792832e0-2a33-498e-b912-4076867c6c34-01
Quelle: OJS 2025/S 205-704488 (2025-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Franz Kassecker GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-02 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251081707
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz Kassecker GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 61786314-9cd5-41f2-b3fe-5a4bfbf17ff2
Postleitzahl: 95652
Postort: Waldsassen
Region: Tirschenreuth
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1
Im Juli werden wir zwei Hilfsbrücken entlang der bestehenden Bahnstrecke 3660 errichten. Im Zuge des durchgeführten Bodengutachtens wurden mehrere Bohrungen in der Umgebung der geplanten Brückenbauwerke entnommen.
Die BK 13/06 erreicht mit einer Bohrtiefe von 20 m, zusammen mit der weiter südlich gelegenen BK 13/07 mit 18,8 m, die größte Erkundungstiefe . Für die Bohrpfahlwand sind Pfahllängen von l = 28,00 m vorgesehen.
Gemäß EC 7 ist eine Erkundungstiefe von min. 5 m unter dem vorgesehenen Pfahlabsetzpunkt notwendig. Daher sind die bisherigen Erkundungen nicht ausreichend. Es sind Nacherkundungen mit einer Zielteufe von mindestens einer Tiefe von rund 35 m u. GOK erforderlich. Einen Ansatzpunkt nördlich und südlich der Bahnstrecke mit entsprechender Erkundungstiefe.
Für den Auftragnehmer der Hauptbaumaßnahme ist die o. g. Leistung, insbesondere im Zusammenhang mit den damit verbundenen Leistungen des HLV im Zuge der Bauausführung notwendig.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da nur begrenzt Flächen im Baufeld und der BE zur Verfügung stehen, die durch den AN der Hauptbaumaßnahme vollständig beansprucht werden. Weiterhin würde ein Wechsel des AN negative Auswirkungen auf den Terminplan verursachen, die Behinderungen im Bauablauf des AN des Hauptauftrages herbeiführen.
1
Im Juli werden wir zwei Hilfsbrücken entlang der bestehenden Bahnstrecke 3660 errichten. Im Zuge des durchgeführten Bodengutachtens wurden mehrere Bohrungen in der Umgebung der geplanten Brückenbauwerke entnommen.
Die BK 13/06 erreicht mit einer Bohrtiefe von 20 m, zusammen mit der weiter südlich gelegenen BK 13/07 mit 18,8 m, die größte Erkundungstiefe . Für die Bohrpfahlwand sind Pfahllängen von l = 28,00 m vorgesehen.
Gemäß EC 7 ist eine Erkundungstiefe von min. 5 m unter dem vorgesehenen Pfahlabsetzpunkt notwendig. Daher sind die bisherigen Erkundungen nicht ausreichend. Es sind Nacherkundungen mit einer Zielteufe von mindestens einer Tiefe von rund 35 m u. GOK erforderlich. Einen Ansatzpunkt nördlich und südlich der Bahnstrecke mit entsprechender Erkundungstiefe.
Für den Auftragnehmer der Hauptbaumaßnahme ist die o. g. Leistung, insbesondere im Zusammenhang mit den damit verbundenen Leistungen des HLV im Zuge der Bauausführung notwendig.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da nur begrenzt Flächen im Baufeld und der BE zur Verfügung stehen, die durch den AN der Hauptbaumaßnahme vollständig beansprucht werden. Weiterhin würde ein Wechsel des AN negative Auswirkungen auf den Terminplan verursachen, die Behinderungen im Bauablauf des AN des Hauptauftrages herbeiführen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: