Bauleistung_FFM Westbahnhof Umbau Empfangsgebäude

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)

Der Bahnhof Frankfurt West soll barrierefrei umgebaut und modernisiert werden. Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung: - Aufzug Bahnsteig Gleis 1/2 und 4/5 -Leitsystem Bahnsteige Gleis 1/2 und Gleis 3 sowie Bahnsteig 4/5 und Hoch- und Innenausbau im Empfangsgebäude/Personenunterführung -Ergänzung Kabeltiefbau Bahnsteige Gleis 3 sowie Gleis 4/5 -Temporärer Zugang Bahnsteig Gleis 4/5 durch den alten Posttunnel -Umbau des Empfangsgebäudes -Entwässerungsanlagen mit 2 Regenrückhaltebecken

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistung_FFM Westbahnhof Umbau Empfangsgebäude
Referenznummer: 25FEI79128
Kurze Beschreibung:
Der Bahnhof Frankfurt West soll barrierefrei umgebaut und modernisiert werden. Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung: - Aufzug Bahnsteig Gleis 1/2 und 4/5 -Leitsystem Bahnsteige Gleis 1/2 und Gleis 3 sowie Bahnsteig 4/5 und Hoch- und Innenausbau im Empfangsgebäude/Personenunterführung -Ergänzung Kabeltiefbau Bahnsteige Gleis 3 sowie Gleis 4/5 -Temporärer Zugang Bahnsteig Gleis 4/5 durch den alten Posttunnel -Umbau des Empfangsgebäudes -Entwässerungsanlagen mit 2 Regenrückhaltebecken
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bahnhöfen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0187d369-48c7-46f6-9d08-661a17f0f2a3
Zusätzliche Informationen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Gründungen Injektion Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zumTeilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessiertenWirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werdenohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmersind alsTeilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweiseerforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s)Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organendes Bieters undOrganen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelneMitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe; 2. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co KG, Köln; 3. STF Energy GmbH, Ratingen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeitbesteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeberunter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zurAngebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitiggestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zurEinreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wirdauf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. GeforderteKautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen undSicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen geltengemäß Vergabeunterlagen.
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Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-19 📅
Datum des Endes: 2028-03-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 60486
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenerkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-27 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-21 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) /PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. -Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. -Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Erklärung über die beabsichtigteZusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AGwegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die dieZuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- undKorruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG odereinem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oderfortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister - Erklärung, dassdas Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§15ff.AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zubeeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidungbeeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-VerhaltenskodexfürGeschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ )oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch dasVorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangender Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Aufgesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AGerforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im OffenenVerfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondereder Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in §21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz,§21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -Erklärung, dass das Unternehmen inBezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von§ 122 GWB keineTäuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Nachweis über die im folgendenaufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG,den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) /PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letztenFall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einerPQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 zwingend eine Präqualifikationder Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechendeErklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit demTeilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärung über die von ihm ausgeführtenLeistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation derDeutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklicherwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einemPräqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist imOffenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantragabzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zumPräqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zuentnehmen: Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle; Gründungen Injektion; Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fei-m
E-Mail: zhengxiao.kang@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926543746 📞
Fax: +49 6926520071 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f7f9e50-9a25-4041-923e-d7fcdc7a0587 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f7f9e50-9a25-4041-923e-d7fcdc7a0587 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einemNachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs.2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eineUnwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 038-120657 (2025-02-20)