Die in Ortbeton-Massivbauweise hergestellte Tiefgarage wurde in den Jahren 1981-82 erbaut und befindet sich in zentraler Lage von Sindelfingen direkt unterhalb des Marktplatzes, der im Osten durch die Böblinger Str. / Ziegelstr. / Rathausplatz und im Westen durch die Planiestr. begrenzt wird. Das Bauwerk stellt auf drei deckungsgleichen Untergeschossen insgesamt ca. 415 Stellplätze zur Verfügung und grenzt unmittelbar an drei weitere Tiefgaragen unter der Kreissparkasse, dem Rathaus bzw. der Stadtbibliothek an. Die sich von West nach Ost ausdehnende Tiefgarage hat eine Gesamtlänge von rund 170 m. Die Breite beträgt bis zur Achse 26 ca. 30 m. Ab dieser Achse 26 knickt das Bauwerk unter einem Winkel von 30° gegen den Uhrzeigersinn ab. Der Grundriss weitet sich hier zu einer Breite von ca. 39 m auf. Der Baukörper ist ca. 10 m hoch (inkl. Fundament) und bindet an der tiefsten Stelle ca. 7 m tief ins Grundwasser ein. Der lang gestreckte Grundriss ist von einer überschnittenen Bohrpfahlwand umschlossen und erfasst je Geschoss etwa eine Fläche von ca. 4.700 m² (inkl. Nebenräume), wobei die Bodenflächen mit einem Längsgefälle von bis zu ca. 6 % ausgestattet sind. Im Bereich der Achsen 1 bis 4 sowie 24 bis 30 beträgt das Längsgefälle dagegen maximal 1 %. Die Erschließung erfolgt am westlichen Ende über eine spindelförmige Rampe mit getrennter Ein- und Ausfahrtsspur. 2004 wurde die Zufahrt von der von Norden kommenden Planiestraße auf die von Süden kommende Bahnhofstraße im Rahmen einer innerstädtischen Umgestaltungsmaßnahme umverlegt. Eine weitere Zufahrtsmöglichkeit besteht an der Ostseite über die Vaihinger Str., welche über ein unterirdisches Verbindungsbauwerk zur Marktgarage sowie zu den Nachbargaragen "Rathaus" und "Stadtbibliothek" führt. Die drei Parkgeschosse sind mit insgesamt zwei spindelförmigen Rampen miteinander verbunden. Die größere, kreisförmige Spindel am westlichen Ende der Tiefgarage verfügt über jeweils eine Auf- und Abfahrtsspur. Die kleinere, einspurige Rampe an der Südostseite (Achse 33-39) ist als Halbkreis ausgebildet und dient lediglich als Abfahrt in das jeweils tiefere Geschoss. Die Fahrgassen werden im Einbahnverkehr befahren. Die Parkplätze sind als „Schrägparker“ in einem Winkel von 45 ° angeordnet. Fußläufig wird die Tiefgarage über vier Treppenhäuser, die in den Achsen B/1 ("TRH-01"), A/13-15 ("TRH-02"), C/27-28 ("TRH-03") und A/39-41 ("TRH-04") angeordnet sind, erschlossen. Ein barrierefreier Zugang mittels Aufzug befindet sich im Treppenhaus 03. Neben der Aufnahme von PKW sollte das 3. UG zusätzlich auch als Schutzraum nutzbar sein. Aus diesem Grund wurden im Bauwerk planmäßig unter Beachtung der damaligen Verordnungen keine Dehnfugen angeordnet. Die Funktion als Schutzraum wurde zwischenzeitlich entwidmet. Die Flächen über der Tiefgarage werden im Wesentlichen als Marktfläche genutzt. Das Funktionsgebäude im oberen Drittel der Tiefgarage wurde ca. 2014 errichtet. An der Westseite quert die Planiestr. über die Tiefgarage, an der Ostseite die Böblinger bzw. Ziegelstraße.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baulich-technische Sanierung Tiefgarage Marktplatz Sindelfingen - Baulogistik
Referenznummer: 23-739-01
Kurze Beschreibung:
Die in Ortbeton-Massivbauweise hergestellte Tiefgarage wurde in den Jahren
1981-82 erbaut und befindet sich in zentraler Lage von Sindelfingen direkt unterhalb des
Marktplatzes, der im Osten durch die Böblinger Str. / Ziegelstr. / Rathausplatz und im Westen
durch die Planiestr. begrenzt wird. Das Bauwerk stellt auf drei deckungsgleichen
Untergeschossen insgesamt ca. 415 Stellplätze zur Verfügung und grenzt unmittelbar an drei
weitere Tiefgaragen unter der Kreissparkasse, dem Rathaus bzw. der Stadtbibliothek an. Die
sich von West nach Ost ausdehnende Tiefgarage hat eine Gesamtlänge von rund 170 m. Die
Breite beträgt bis zur Achse 26 ca. 30 m. Ab dieser Achse 26 knickt das Bauwerk unter einem
Winkel von 30° gegen den Uhrzeigersinn ab. Der Grundriss weitet sich hier zu einer Breite von
ca. 39 m auf. Der Baukörper ist ca. 10 m hoch (inkl. Fundament) und bindet an der tiefsten
Stelle ca. 7 m tief ins Grundwasser ein. Der lang gestreckte Grundriss ist von einer
überschnittenen Bohrpfahlwand umschlossen und erfasst je Geschoss etwa eine Fläche von
ca. 4.700 m² (inkl. Nebenräume), wobei die Bodenflächen mit einem Längsgefälle von bis zu
ca. 6 % ausgestattet sind. Im Bereich der Achsen 1 bis 4 sowie 24 bis 30 beträgt das
Längsgefälle dagegen maximal 1 %. Die Erschließung erfolgt am westlichen Ende über eine
spindelförmige Rampe mit getrennter Ein- und Ausfahrtsspur. 2004 wurde die Zufahrt von der
von Norden kommenden Planiestraße auf die von Süden kommende Bahnhofstraße im
Rahmen einer innerstädtischen Umgestaltungsmaßnahme umverlegt. Eine weitere
Zufahrtsmöglichkeit besteht an der Ostseite über die Vaihinger Str., welche über ein
unterirdisches Verbindungsbauwerk zur Marktgarage sowie zu den Nachbargaragen
"Rathaus" und "Stadtbibliothek" führt. Die drei Parkgeschosse sind mit insgesamt zwei
spindelförmigen Rampen miteinander verbunden. Die größere, kreisförmige Spindel am
westlichen Ende der Tiefgarage verfügt über jeweils eine Auf- und Abfahrtsspur. Die kleinere,
einspurige Rampe an der Südostseite (Achse 33-39) ist als Halbkreis ausgebildet und dient
lediglich als Abfahrt in das jeweils tiefere Geschoss. Die Fahrgassen werden im
Einbahnverkehr befahren. Die Parkplätze sind als „Schrägparker“ in einem Winkel von 45 °
angeordnet. Fußläufig wird die Tiefgarage über vier Treppenhäuser, die in den Achsen B/1
("TRH-01"), A/13-15 ("TRH-02"), C/27-28 ("TRH-03") und A/39-41 ("TRH-04") angeordnet sind, erschlossen. Ein barrierefreier Zugang mittels Aufzug befindet sich im Treppenhaus 03.
Neben der Aufnahme von PKW sollte das 3. UG zusätzlich auch als Schutzraum nutzbar sein.
Aus diesem Grund wurden im Bauwerk planmäßig unter Beachtung der damaligen
Verordnungen keine Dehnfugen angeordnet. Die Funktion als Schutzraum wurde
zwischenzeitlich entwidmet. Die Flächen über der Tiefgarage werden im Wesentlichen als
Marktfläche genutzt. Das Funktionsgebäude im oberen Drittel der Tiefgarage wurde ca. 2014
errichtet. An der Westseite quert die Planiestr. über die Tiefgarage, an der Ostseite die
Böblinger bzw. Ziegelstraße.
Die in Ortbeton-Massivbauweise hergestellte Tiefgarage wurde in den Jahren
1981-82 erbaut und befindet sich in zentraler Lage von Sindelfingen direkt unterhalb des
Marktplatzes, der im Osten durch die Böblinger Str. / Ziegelstr. / Rathausplatz und im Westen
durch die Planiestr. begrenzt wird. Das Bauwerk stellt auf drei deckungsgleichen
Untergeschossen insgesamt ca. 415 Stellplätze zur Verfügung und grenzt unmittelbar an drei
weitere Tiefgaragen unter der Kreissparkasse, dem Rathaus bzw. der Stadtbibliothek an. Die
sich von West nach Ost ausdehnende Tiefgarage hat eine Gesamtlänge von rund 170 m. Die
Breite beträgt bis zur Achse 26 ca. 30 m. Ab dieser Achse 26 knickt das Bauwerk unter einem
Winkel von 30° gegen den Uhrzeigersinn ab. Der Grundriss weitet sich hier zu einer Breite von
ca. 39 m auf. Der Baukörper ist ca. 10 m hoch (inkl. Fundament) und bindet an der tiefsten
Stelle ca. 7 m tief ins Grundwasser ein. Der lang gestreckte Grundriss ist von einer
überschnittenen Bohrpfahlwand umschlossen und erfasst je Geschoss etwa eine Fläche von
ca. 4.700 m² (inkl. Nebenräume), wobei die Bodenflächen mit einem Längsgefälle von bis zu
ca. 6 % ausgestattet sind. Im Bereich der Achsen 1 bis 4 sowie 24 bis 30 beträgt das
Längsgefälle dagegen maximal 1 %. Die Erschließung erfolgt am westlichen Ende über eine
spindelförmige Rampe mit getrennter Ein- und Ausfahrtsspur. 2004 wurde die Zufahrt von der
von Norden kommenden Planiestraße auf die von Süden kommende Bahnhofstraße im
Rahmen einer innerstädtischen Umgestaltungsmaßnahme umverlegt. Eine weitere
Zufahrtsmöglichkeit besteht an der Ostseite über die Vaihinger Str., welche über ein
unterirdisches Verbindungsbauwerk zur Marktgarage sowie zu den Nachbargaragen
"Rathaus" und "Stadtbibliothek" führt. Die drei Parkgeschosse sind mit insgesamt zwei
spindelförmigen Rampen miteinander verbunden. Die größere, kreisförmige Spindel am
westlichen Ende der Tiefgarage verfügt über jeweils eine Auf- und Abfahrtsspur. Die kleinere,
einspurige Rampe an der Südostseite (Achse 33-39) ist als Halbkreis ausgebildet und dient
lediglich als Abfahrt in das jeweils tiefere Geschoss. Die Fahrgassen werden im
Einbahnverkehr befahren. Die Parkplätze sind als „Schrägparker“ in einem Winkel von 45 °
angeordnet. Fußläufig wird die Tiefgarage über vier Treppenhäuser, die in den Achsen B/1
("TRH-01"), A/13-15 ("TRH-02"), C/27-28 ("TRH-03") und A/39-41 ("TRH-04") angeordnet sind, erschlossen. Ein barrierefreier Zugang mittels Aufzug befindet sich im Treppenhaus 03.
Neben der Aufnahme von PKW sollte das 3. UG zusätzlich auch als Schutzraum nutzbar sein.
Aus diesem Grund wurden im Bauwerk planmäßig unter Beachtung der damaligen
Verordnungen keine Dehnfugen angeordnet. Die Funktion als Schutzraum wurde
zwischenzeitlich entwidmet. Die Flächen über der Tiefgarage werden im Wesentlichen als
Marktfläche genutzt. Das Funktionsgebäude im oberen Drittel der Tiefgarage wurde ca. 2014
errichtet. An der Westseite quert die Planiestr. über die Tiefgarage, an der Ostseite die
Böblinger bzw. Ziegelstraße.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 23-739-01
Titel: Baulogistik
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Sindelfingen plant mit der Neugestaltung des Marktplatzes im Zusammenhang mit der
Sanierung der dreigeschossigen Marktplatztiefgarage ein bedeutendes Projekt für die Entwicklung der
Sindelfinger Innenstadt.
Die Marktplatzoberfläche wird zu einem attraktiv gestalteten, vitalen Platz mit
hoher Aufenthaltsqualität aufgewertet und zu einem zentralen identitätsstiftenden
öffentlichen Raum zum Austausch und als Treffpunkt entwickelt. Es entsteht eine helle, nutzerfreundliche
Tiefgarage mit einem Leit- und Orientierungssystem.
Das BV befindet sich in 71063 Sindelfingen, Flurstück 231, Marktplatz.
Die Stadt Sindelfingen plant mit der Neugestaltung des Marktplatzes im Zusammenhang mit der
Sanierung der dreigeschossigen Marktplatztiefgarage ein bedeutendes Projekt für die Entwicklung der
Sindelfinger Innenstadt.
Die Marktplatzoberfläche wird zu einem attraktiv gestalteten, vitalen Platz mit
hoher Aufenthaltsqualität aufgewertet und zu einem zentralen identitätsstiftenden
öffentlichen Raum zum Austausch und als Treffpunkt entwickelt. Es entsteht eine helle, nutzerfreundliche
Tiefgarage mit einem Leit- und Orientierungssystem.
Das BV befindet sich in 71063 Sindelfingen, Flurstück 231, Marktplatz.
Postleitzahl: 71063
Stadt: Sindelfingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Böblingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-06 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-05-06 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen der Vergabestelle.
Beschreibung:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage
beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei Jahre im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung sowie den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen: Eigenerklärung, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sind Angaben zu mindestens 3 Referenzen zu machen.
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen: Eigenerklärung, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sind Angaben zu mindestens 3 Referenzen zu machen.
Arbeitskräfte: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leistung vorgesehenen Personen sind zu benennen.
Arbeitskräfte: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leistung vorgesehenen Personen sind zu benennen.
Eintragung in das Berufsregister: Angaben zur Eintragung in ein Berufsregister.
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.
- Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten.
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.
- Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
--- Die jeweiligen Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
--- Die jeweiligen Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Sindelfingen, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08115045-A5869-81
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 71063
Postort: Sindelfingen
Region: Böblingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH, Frau Hesslinger
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de📧
Telefon: +49 71118744-20📞
URL: http://www.sindelfingen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63978978🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63978978🌏
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 069-226589 (2025-04-05)