Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=282041
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-052708_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2020, 2021, 2022, 2023 und 2024) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 (im Bereich der Baulogistik nach 31.12.2020 abgeschlossen hat. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-052708 _Bewertungsmatrix.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-052708_Referenzen Baulogistik in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-052708_Referenzen Baulogistik) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung - Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung - Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt VI.17 Erklärung Masernschutz einzureichen.
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Leistungsbild Baulogistik in den LPH 5-8 abgedeckt
- Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z.B. beengte innerstädtische Lage / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke)
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Kosten der KG 300+400 nach DIN 276 mind. 75 Mio. EUR brutto
- Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung (z.B. Terminmatrix, Verkehrslenkung, Ruhezeiten)
- Projektabwicklung bei mehreren ineinandergreifenden Teilbaumaßnahmen
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.