Die Lutherstadt Wittenberg plant, die Rekultivierung der Kuhlache umzusetzen. Die ehemaligen Kuhlache befindet sich im südlichen Randbereich der Lutherstadt Wittenberg, südlich und südwestlich des alten Friedhofes an der Dessauer Straße, unmittelbar an der Elbe und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha. Nach 1955 wurde das Gelände der Kuhlache gewerblich genutzt und zur Herstellung der Hochwassersicherheit aufgefüllt. Im Rahmen der Revitalisierung der Kuhlache wurden Erkundungen durchgeführt, in deren Ergebnis sich die Auffüllung aus kontaminierten Materialen zusammensetzt. Darauf basierend wurde das Gelände durch die Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittenberg im Sinne des BBodSchG als Altablagerung/Altstandort eingestuft. Folgende maßgebende Leistungen sind u.a. zu erbringen: - Entsiegelung der versiegelten Flächen - Enttrümmerung der Reste des ehem. „Sozialgebäudes“ und des ehem. „Heizwerks“ zu enttrümmern - Teilaushub der Altabtlagerung - Geordnete Entsorgung der Materialien - Öffnung des Speckbachs - Verfüllung des ausgehobenen Bereiches mit einer 1,50 m mächtigen Wasserhaushaltsschicht (1,2 m Unterboden, 0,3 m Oberboden) - Herstellung Unterbau der Wege und befestigten Flächen - Begrünung der Wasserhaushaltsschicht Die hier vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und den Anlagen beschreibt dabei die Maßnahmen zur Rekultivierung der Kuhlache. Voraussetzung für die Erbringung der hier angefragten Leistung ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauoberleitung
Referenznummer: RekultiKuhlacheBOL
Kurze Beschreibung:
Die Lutherstadt Wittenberg plant, die Rekultivierung der Kuhlache umzusetzen. Die ehemaligen Kuhlache befindet sich im südlichen Randbereich der Lutherstadt Wittenberg, südlich und südwestlich des alten Friedhofes an der Dessauer Straße, unmittelbar an der Elbe und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha.
Nach 1955 wurde das Gelände der Kuhlache gewerblich genutzt und zur Herstellung der Hochwassersicherheit aufgefüllt. Im Rahmen der Revitalisierung der Kuhlache wurden Erkundungen durchgeführt, in deren Ergebnis sich die Auffüllung aus kontaminierten Materialen zusammensetzt. Darauf basierend wurde das Gelände durch die Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittenberg im Sinne des BBodSchG als Altablagerung/Altstandort eingestuft.
Folgende maßgebende Leistungen sind u.a. zu erbringen:
- Entsiegelung der versiegelten Flächen
- Enttrümmerung der Reste des ehem. „Sozialgebäudes“ und des ehem. „Heizwerks“ zu enttrümmern
- Teilaushub der Altabtlagerung
- Geordnete Entsorgung der Materialien
- Öffnung des Speckbachs
- Verfüllung des ausgehobenen Bereiches mit einer 1,50 m mächtigen Wasserhaushaltsschicht (1,2 m Unterboden, 0,3 m Oberboden)
- Herstellung Unterbau der Wege und befestigten Flächen
- Begrünung der Wasserhaushaltsschicht
Die hier vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und den Anlagen beschreibt dabei die Maßnahmen zur Rekultivierung der Kuhlache.
Voraussetzung für die Erbringung der hier angefragten Leistung ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Die Lutherstadt Wittenberg plant, die Rekultivierung der Kuhlache umzusetzen. Die ehemaligen Kuhlache befindet sich im südlichen Randbereich der Lutherstadt Wittenberg, südlich und südwestlich des alten Friedhofes an der Dessauer Straße, unmittelbar an der Elbe und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha.
Nach 1955 wurde das Gelände der Kuhlache gewerblich genutzt und zur Herstellung der Hochwassersicherheit aufgefüllt. Im Rahmen der Revitalisierung der Kuhlache wurden Erkundungen durchgeführt, in deren Ergebnis sich die Auffüllung aus kontaminierten Materialen zusammensetzt. Darauf basierend wurde das Gelände durch die Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittenberg im Sinne des BBodSchG als Altablagerung/Altstandort eingestuft.
Folgende maßgebende Leistungen sind u.a. zu erbringen:
- Entsiegelung der versiegelten Flächen
- Enttrümmerung der Reste des ehem. „Sozialgebäudes“ und des ehem. „Heizwerks“ zu enttrümmern
- Teilaushub der Altabtlagerung
- Geordnete Entsorgung der Materialien
- Öffnung des Speckbachs
- Verfüllung des ausgehobenen Bereiches mit einer 1,50 m mächtigen Wasserhaushaltsschicht (1,2 m Unterboden, 0,3 m Oberboden)
- Herstellung Unterbau der Wege und befestigten Flächen
- Begrünung der Wasserhaushaltsschicht
Die hier vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und den Anlagen beschreibt dabei die Maßnahmen zur Rekultivierung der Kuhlache.
Voraussetzung für die Erbringung der hier angefragten Leistung ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: RekultiKuhlacheBOÖ
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 06886
Stadt: Lutherstadt Wittenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wittenberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-10 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis 31.03.2027
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eigenerklärung zu Referenzprojekten § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-09 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Namentliche Nennung des vorgesehenen Bauoberleiter mit den Qualifikations-nachweisen und ein Nachweis der Berufserfahrung für den örtliche Bauüberwa-chung (Formblatt 3)
- Nachweis der Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren
- Mitgliedsnummer in Ingenieurkammer (falls vorhanden)
- Nachweis eines Ingenieurstudiums oder vergleichbar (Studiennachweis)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Namentliche Nennung des vorgesehenen Bauoberleiter mit den Qualifikations-nachweisen und ein Nachweis der Berufserfahrung für den örtliche Bauüberwa-chung (Formblatt 3)
- Nachweis der Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren
- Mitgliedsnummer in Ingenieurkammer (falls vorhanden)
- Nachweis eines Ingenieurstudiums oder vergleichbar (Studiennachweis)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 3.000.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 2.000.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
(Formblatt 2.2)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 3.000.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 2.000.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
(Formblatt 2.2)
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft sowie von Krankenkassen sind einzureichen (nicht älter als 6 Monate)
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
(Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
(Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 2 weitere
Korruption
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123
und § 124 GWB. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123
und § 124 GWB. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Es gelten die Ausschlussgründe nach
§ 123 und § 124 GWB.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Es gelten die Ausschlussgründe nach
§ 123 und § 124 GWB.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art.
5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt
sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und §
124 GWB.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und §
124 GWB.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Es gelten die
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten
die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Es gelten die
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten
die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
6
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
6
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 231-794951 (2025-11-28)