Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die
Kommunikation in diesem Vergabeverfahren findet ausschließlich über die
Vergabeplattform elektronisch statt. Telefonische Anfragen bzw. per E-Mail sind
nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber / Bieter sind
verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des
Vergabeverfahrens die Vergabeunterlagen sowie Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der AG geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich
und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem
Bewerber / Bieter verbunden sind. Bitte kennzeichnen Sie sämtliche
Bewerbungsund Angebotsbestandteile, welche Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Der AG ist nicht verpflichtet, im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über evtl.
Geheimhaltungsbedürfnisse an den Teilnahmeanträgen / Angeboten der Bewerber
/ Bieter vorzunehmen. Es findet keine Kostenerstattung für die Erstellung des
Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie die Teilnahme an evtl.
Verhandlungsgesprächen statt. Die von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen
gehen in das Eigentum der AG über. Änderungen an den Vergabeunterlagen oder
zusätzliche Informationen werden durch den AG über die Vergabeplattform
kommuniziert. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen sich regelmäßig
über den Stand der Unterlagen und Informationen zu informieren. Änderungen an
den Vergabeunterlagen durch den Bewerber sind nicht zulässig. Sie führen
zwingend zum Ausschluss. Im Fall der Einreichung eines fehlerhaften Angebotes
kann dieses bis zum Ende der Angebotsfrist zurückgezogen und danach ein neues
vollständiges Angebot eingereicht werden. Bei ausreichender Anzahl geeigneter
Bewerber werden 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem
dreistufigen Verfahren; 1.Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle
geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen
sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb der genannten Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch
unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt; 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten
Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen
vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen
an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt; 3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl
grds. geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die
Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren
aufgefordert werden, auf Basis der geforderten Angaben zu den Referenzen. Es
werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den
Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet
erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist
nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den
genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen
vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die
Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne
Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und
Größenordnung abgewickelt wurden.