Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los LAN / WLAN . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören, neben der BayKIT eG und Ihren Mitgliedern, auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN
Referenznummer: BayKIT_LAN_WLAN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los LAN / WLAN . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören, neben der BayKIT eG und Ihren Mitgliedern, auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los LAN / WLAN . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören, neben der BayKIT eG und Ihren Mitgliedern, auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦 Beschreibung
Interne Kennung: BayKIT_LAN_WLAN
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los LAN/WLAN wird ein Wert von 60,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los LAN/WLAN abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los LAN/WLAN die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los LAN/WLAN wird ein Wert von 60,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los LAN/WLAN abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los LAN/WLAN die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist jeweils der vom betreffenden Mitglied der BayKIT eG angegebene Ort.
Postanschrift: Hansastraße 12-16
Postleitzahl: 80686
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Offenes Verfahren nach Maßgabe der Regelungen im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Submission erfolgt elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-16 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Submission erfolgt elektronisch.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen zu Referenzen Es müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen zu Referenzen Es müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Fachkräften Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss mindestens über 10 kaufmännische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und mindestens 10 technische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. - Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleichwertig - Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig - Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig - Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. - Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleichwertig - Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig - Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig - Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens 2,5 Mio. EURO im Tätigkeitsbereich LAN/WLAN erreichen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens 2,5 Mio. EURO im Tätigkeitsbereich LAN/WLAN erreichen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitrags-zahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitrags-zahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
- Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinba-rungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abge-stimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinba-rungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abge-stimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB45AY6
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 075-249368 (2025-04-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-04) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-30 11:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-20 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-04+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wird auf den 30.05.2025, 10:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 20.05.2025 verlängert
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wird auf den 30.05.2025, 10:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 20.05.2025 verlängert
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c885ef29-614a-4c50-b1df-a60b0f999b75-01
Quelle: OJS 2025/S 087-288427 (2025-05-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-05 11:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-14+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Verlängerung der Angebotsfrist auf den 05.06.2025, 10:00 Uhr.
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist auf den 05.06.2025, 10:00 Uhr.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c2faba90-c526-4dcf-96e3-ca0061a8a103-01
Quelle: OJS 2025/S 093-311850 (2025-05-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-26 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-22+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Frist für Bieterfragen wurde uaf den 26.05.2025 verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-05-22 📅
Andere zusätzliche Informationen
Die Frist für Bieterfragen wurde uaf den 26.05.2025 verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7e9b9024-2ae5-47ea-a257-3bd7d69422ee-01
Quelle: OJS 2025/S 099-334793 (2025-05-22)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-13 11:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-03 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wurde auf den 13.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde auf den 13.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 122ac0d5-e0a5-4660-8d99-478dcb7f9287-01
Quelle: OJS 2025/S 106-361795 (2025-06-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-18 11:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-10 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-10+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wurde auf den 18.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde auf den 18.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e9fbcabc-5b31-406f-9311-1f51d76c0024-01
Quelle: OJS 2025/S 110-377775 (2025-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN - Abschluss
Referenznummer: BayKIT_LAN_WLAN - Abschluss
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen für das Los LAN / WLAN. Die BayKIT eG führt die Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder einschließlich ihrer zukünftigen Mitglieder durch. Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Es können nur Angebote für das gesamte Los LAN / WLAN abgegeben werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen für das Los LAN / WLAN. Die BayKIT eG führt die Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder einschließlich ihrer zukünftigen Mitglieder durch. Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Es können nur Angebote für das gesamte Los LAN / WLAN abgegeben werden.