Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst sowie die Stellung eines Standorts für das Notfalleinsatzfahrzeug (NEF), den Fahrer des NEF und den diensthabenden Notarzt in nachfolgend dargestelltem Umfang an Dritte zu vergeben. Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung, die Bewältigung von Großschadensereignissen sowie ggf. arztbegleitete Patientenverlegungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an einem vom Leistungserbringer zu stellenden Standort. Dieser Auftrag erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Hildesheim
Referenznummer: 080762-25
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“)...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst sowie die Stellung eines Standorts für das Notfalleinsatzfahrzeug (NEF), den Fahrer des NEF und den diensthabenden Notarzt in nachfolgend dargestelltem Umfang an Dritte zu vergeben. Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung, die Bewältigung von Großschadensereignissen sowie ggf. arztbegleitete Patientenverlegungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an einem vom Leistungserbringer zu stellenden Standort. Dieser Auftrag erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal,
- Stellung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal,
- Stellung eines zusätzlichen Notarztes für den Sonderbedarf an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr
- Stellung eines Leitenden Notarztes (LNA) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr im wöchentlichen Wechsel (ungerade Kalenderwochen) mit Los 2, Dienstübergabe findet jeden Montagmorgen um 07:00 Uhr statt
- Stellung und Betrieb eines geeigneten Notarztstandortes
Die Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)) samt nichtärztlichem Personal, und die medizinische Ausstattung der Notärzte werden durch die Stadt Hildesheim bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zum Standort aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
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Ort der Leistung: Hildesheim🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal
- Stellung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal
- Stellung eines zusätzlichen Notarztes für den Sonderbedarf an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr
- Stellung eines Leitenden Notarztes (LNA) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr im wöchentlichen Wechsel (gerade Kalenderwochen) mit Los 1, Dienstübergabe findet jeden Montagmorgen um 07:00 Uhr statt
- Stellung und Betrieb eines geeigneten Notarztstandortes
Die Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)) samt nichtärztlichem Personal, und die medizinische Ausstattung der Notärzte werden durch die Stadt Hildesheim bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zum Standort aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-15 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ in Anlage 5).
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Stadt Hildesheim, FB Feuerwehren und Rettungsdienst, An der Feuerwache 4 – 7, 31135 Hildesheim zu übersenden ist.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 6).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2031). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
- durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen
oder
- durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen öffentlichen Auftraggeber, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für die notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ in Anlage 7 auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verfügbarkeitsnachweis Notärzte
Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte
Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.
HINWEIS: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung eines 24h-Stunden NEF sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen für jedes Los erforderlich. Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Standortnachweis
Der Bieter muss die Leistung von einem durch ihn zu stellenden, geeigneten Standort aus erbringen. Der Standort muss:
- für das Los 1 in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Standortnachweis
Der Bieter muss die Leistung von einem durch ihn zu stellenden, geeigneten Standort aus erbringen. Der Standort muss:
- für das Los 1 in einem Radius von 2.500 Metern in westlicher Himmelsrichtung um das Rathaus der Stadt Hildesheim (Markt 1, 31134 Hildesheim) gelegen sein muss (zum Radius siehe Karte in Anlage 9a)
und
- für das Los 2 in einem Radius von 2.500 Metern in östlicher Himmelsrichtung um das Rathaus der Stadt Hildesheim (Markt 1, 31134 Hildesheim) gelegen sein muss (zum Radius siehe Karte in Anlage 9b).
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziff. 4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Eine Eigenerklärung ist insoweit nicht ausreichend. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziff. 4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziff. 4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung). Die Auftraggeberin behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch die Auftraggeberin diese Besichtigung zu ermöglichen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Genehmigung nach dem AÜG und Beachtung der durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen, siehe Ziff. 14.1 AzA.
2) Geforderte Sicherheit:...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Genehmigung nach dem AÜG und Beachtung der durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen, siehe Ziff. 14.1 AzA.
2) Geforderte Sicherheit: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag je Los von 200.000 EUR, siehe Ziff. 14.2 AzA.
3) Erklärung zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG, siehe Ziff. 14.3 AzA.
4) Erklärung im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland gemäß Formblatt, siehe Ziff. 14.4 AzA.
“1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der...”
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten.
Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.
Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen.
2) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der Auftraggeberin unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 08.10.2025, 18.00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
- dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften;
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
4) Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.
Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen.
Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV.
5) Eignungsleihe
Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung und damit für die nach Ziff. 12.2.5 geforderten Nachweise gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus.
Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziff. 12.2.4 zulässig.
6) Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist als Eignungsnachweis nicht zugelassen.
7) Besonderheiten bei Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.2) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.4) gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 12.2.4.1 vorlegen. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 12.2.4.2 ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1) und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.2) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.4) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2.5) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
8) Besonderheiten bei Eignungsleihe
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die wirtschaftlichen und finanziellen Fähigkeiten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will,
- muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziff. 12.2.1 und der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Ziff. 12.2.2 auch für den Wirtschaftsteilnehmer nachgewiesen sein
und
- die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.4) des Bieters wird anhand der insgesamt von ihm und der anderen Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
9) Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
10) Die Auftraggeberin geht davon aus, dass es sich bei der hier zu vergebenden Leistung um eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung handelt, sodass bei der Kalkulation die sich aus dem ÄUG ergebenden Vorgaben zu beachten sind (siehe hierzu auch Ziff. 14.1).
11) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen offengelegt werden muss.
12) Zur Kalkulation teilt die Auftraggeberin mit, dass ein Bereitschaftszeitanteil von mind. 75 % anfällt.
13) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
14) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Angebotsverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Aufgabenträgerin behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
15) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: b9e8747f-ed4e-4f29-bf2d-faec10d26623
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Hildesheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 174-592606 (2025-09-10)